Daten
Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
07.09.2010
Erstellt
31.08.10, 18:21
Aktualisiert
31.08.10, 18:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
131/2010
07.09.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
1. Änderung des Landschaftsplanes 24 „Kall“
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen
Auslegung gemäß den §§ 27a und 27 c LG NRW
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beschließt, den
Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zur 1. Änderung des Landschaftsplanes 24 „Kall“
a) zu den Festsetzungskarten (Anlage 2)
b) zu den gebietsspezifischen textlichen Festsetzungen
und Erläuterungen (Anlage 3)
zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellten Listen (Anlagen 2 und 3) sind Bestandteil des Beschlusses.
Darüber hinaus wird beantragt, die bestehenden Unstimmigkeiten, die bei der detaillierten Überprüfung der digitalen Daten zur Festsetzungskarte zum Landschaftsplan 24
„Kall“ und der Flächennutzungsplanung bzw. der Bauleitplanung der Gemeinde Kall
festgestellt worden sind, auszuräumen.
Vorlagen-Nr. 131/2010
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07.09.2005 den Landschaftsplan 24 „Kall“ als Satzung nach § 16 Abs. 2 Landschaftsgesetz beschlossen. Nach der Genehmigung durch
die Höhere Landschaftsbehörde (Bezirksregierung Köln) wurde der Landschaftsplan Kall
am 27.12.2005 öffentlich bekannt gemacht und ist damit in Kraft getreten.
Der Kreis Euskirchen hat nunmehr das Verfahren zur Harmonisierung aller Landschaftspläne des Kreises Euskirchen in Angriff genommen. Im Rahmen dieser Harmonisierung
wird auch der Landschaftsplan 24 „Kall“ geändert.
Die allgemeinen Vorschriften (Ge- und Verbote, Unberührtheitsklauseln, Ausnahmen,
Hinweise auf Befreiungen und Ordnungswidrigkeiten) für Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile sind in den
betroffenen neun Landschaftsplänen des Kreises Euskirchen aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte der Rechtskraft und der Weiterentwicklung in der Landschaftsplanung
nicht einheitlich formuliert und festgesetzt. Dies bedeutet, dass für die Schutzgebiete und
Schutzobjekte je nach Landschaftsplan unterschiedliche allgemeine Ge- und Verbote
gelten können.
Zur Vereinheitlichung der allgemeinen Festsetzungen für Schutzgebiete und Schutzobjekte in allen Landschaftsplänen und somit zur Erreichung einer einheitlichen Regelung
ist es notwendig, diese Festsetzungen zu überarbeiten, zu aktualisieren und einheitlich
zu strukturieren. Hierzu muss für jeden der neun Landschaftspläne ein Änderungsverfahren durchgeführt werden.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Aktualisierung der Bauleitplanung vereinbart,
dass auch der aktuelle Stand des laufenden FNP-Verfahrens im Änderungsverfahren
berücksichtigt wird. Zu zahlreichen von der Gemeinde vorgesehenen Bauflächendarstellungen wurde zwischen der Gemeinde, der ULB und der Bezirksregierung Köln, Regionalplanung, bereits eine Abstimmung vorgenommen. Diese Flächen werden auf der
Grundlage des § 32 Abs. 1 LPlG NRW nachrichtlich im Landschaftsplan dargestellt. Das
weitere Verfahren richtet sich nach § 29 Abs. 4 LG NRW und ist bereits in der Präambel
zum Landschaftsplan ausführlich beschrieben. In der Konsequenz wurden Flächen, die
im rechtskräftigen Landschaftsplan Kall seinerzeit im Vorgriff auf den FNP ohne Festsetzung dargestellt waren, heute aber nicht mehr weiter verfolgt werden, wieder dem umliegenden Landschaftsschutz zugeordnet, soweit nicht andere Gründe für eine Beibehaltung der bisherigen Darstellung sprachen.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15. April 2010 den Beschluss zur Änderung der
vorgenannten Landschaftspläne gefasst.
Vertreter der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen haben den Entwurf
zur 1. Änderung des Landschaftsplanes 24 „Kall“ in der Sitzung des Ausschusses für
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 04. Mai 2010 – Punkt 4 der öffentlichen Sitzung – vorgestellt.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 27b des LG NRW zum Änderungsverfahren
wurde am Dienstag, den 08. Juni 2010 im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde
Kall durchgeführt.
Vorlagen-Nr. 131/2010
Seite 3
Der Kreistag hat in der vorgenannten Sitzung gleichzeitig die öffentliche Auslegung des
Entwurfes zur 1. Änderung des Landschaftsplanes 24 „Kall“ beschlossen. Mit Verfügung
vom 02. Juni 2010 (Eingang: 07.06.2010) hat der Kreis Euskirchen die Gemeinde über
die öffentliche Auslegung gemäß den §§ 27a und 27c LG NRW informiert. Die Offenlage
der Planentwürfe sollte in der Zeit vom 14.06. bis 14.07.2010 stattfinden.
Nach Durchsicht der Planunterlagen zur 1. Änderung wurde seitens der Verwaltung festgestellt, dass Darstellungen in der Festsetzungskarte fehlerhaft waren. Einige Ortsrandlagen, die wie im rechtskräftigen Landschaftsplan ohne Festsetzung bleiben sollten, sind
versehentlich als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen worden. Ferner fehlen bei einigen Änderungen die entsprechenden Kennzeichnungen (Kreise) in der Karte sowie in
der Legende die Erläuterung zu einer Flächendarstellung.
Die Festsetzungskarten wurden vom Kreis Euskirchen überarbeitet. Die Frist für die öffentliche Auslegung wurde bis zum 28.07.2010 verlängert. Da eine Beratung und Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Kall am 29.06.2010 nicht mehr möglich war, hat
die Verwaltung beim Kreis Euskirchen für die Stellungnahme der Gemeinde Kall Fristverlängerung bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung beantragt. Antragsgemäß wurde der Gemeinde Kall im Offenlageverfahren Fristverlängerung bis zum 10.09.2010 gewährt.
Die Verwaltung hat die Änderungen im Landschaftsplan Kall nochmals überprüft und
insbesondere mit der aktuellen Bauleitplanung zur Neuaufstellung des FNP der Gemeinde Kall verglichen.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den vorgenommenen Änderungen in den Festsetzungskarten zum Landschaftsplan Kall bzw. die Beschlussvorschläge sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Die Stellungnahmen beziehen sich auf den überarbeiteten Offenlageentwurf des Landschaftsplanes (Stand: Öffentliche Bekanntmachung vom
22.06.2010). Die Abwägung zu den Bauflächen wurde auf der Grundlage der Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Kall am 23. März 2010 zum Vorentwurf der Neuaufstellung des FNP vorgenommen.
Das Planungsbüro hat die digitalen Daten der Festsetzungskarten des Landschaftsplanes Kall bzw. des FNP der Gemeinde Kall verglichen. Hierbei wurden diverse Unstimmigkeiten festgestellt, die teilweise im Maßstab 1:10.000 kaum zu erkennen sind. Trotz
der nachfolgend aufgeführten Formulierung in der Präambel zum Landschaftsplan Kall:
„Ist weder der Karte noch dem Text eindeutig zu entnehmen, ob Grundstücke oder Teile
davon durch eine Festsetzung betroffen sind, so gelten sie als von der Festsetzung nicht
betroffen.“ ,
wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass eine Korrektur (Abgleich mit dem FNP
bzw. der Bauleitplanung der Gemeinde Kall) erfolgen sollte.
Zu der einheitlichen Formulierung und Festsetzung der allgemeinen Vorschriften werden
keine Änderungsvorschläge vorgetragen.
Die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den geänderten gebietsspezifischen textlichen Festsetzungen und Erläuterungen sind der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen.
Vorlagen-Nr. 131/2010
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Es wird darauf hingewiesen, dass diejenigen Flächen, die im Rahmen des aktuellen Aufstellungsverfahrens zum FNP der Gemeinde Kall vorab zwischen der Gemeinde, der
ULB und der Bezirksregierung Köln abgestimmt wurden, mit einer eigenen Signatur in
der Festsetzungskarte versehen sind. Die Erläuterung der Signatur erfolgt unter Ziffer
2.2-8 (Landschaftsschutzgebiet mit Befristung) der textlichen Festsetzungen. Die Legende wurde in der überarbeiteten Festsetzungskarte entsprechend ergänzt.
Zu dem Tagesordnungspunkt ist ein Antrag / eine Stellungnahme der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen bei der Verwaltung eingegangen. Der Antrag / die Stellungnahme ist als
Anlage 4 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Der Entwurf zur 1. Änderung des
Landschaftsplanes Kall wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, da nach
Auffassung der Fraktion das Verfahren fehlerhaft erfolgt ist. Im übrigen schließt sich die
Fraktion der Kritik der Naturschutzverbände im Kreis Euskirchen an. Die dem Antrag
beigefügten Anlagen werden den Fraktionsvorsitzenden mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandt.
Vertreter der Unteren Landschaftsbehörde werden in der Sitzung zum Verfahren und
den Änderungen Stellung nehmen sowie zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung
stehen.
Die Entwürfe der Landschaftspläne, jeweils bestehend aus den textlichen Festsetzungen
und Erläuterungen, sowie der Entwicklungs- und der Festsetzungskarte werden den
Fraktionsvorsitzenden in digitaler Form (CD) zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus sind als Anlage 1 die Kartenauszüge beigefügt, auf denen die geänderten Festsetzungen, die auf der Festsetzungskarte der CD nicht mit einem Kreis gekennzeichnet waren, entsprechend dargestellt sind. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten diese
in einem Buntdruck.
Darüber hinaus ist der Entwurf zur 1. Änderung des Landschaftsplanes Kall einschließlich der überarbeiteten Karten auf der Internetseite des Kreises Euskirchen
(http:www.kreis-euskirchen.de in der Rubrik Umwelt / Natur- und Landschaftsschutz /
Landschaftsplanung /Landschaftsplan 24 „Kall“) dargestellt.
Zudem wird ein Exemplar des überarbeiteten Entwurfes zur öffentlichen Auslegung der
1. Änderung des Landschaftsplanes Kall im Fraktionszimmer (Zi. 15) ab dem Tage der
Zustellung der Sitzungseinladung ausgelegt.