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Ratsvorlage (Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
Ratsvorlage (Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur) Ratsvorlage (Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 13/2008 12.02.2008 Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Kenntnisnahme Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur Beschlussvorschlag: Gemäß § 50 (2) GO NRW wählt der Rat das Ratsmitglied ______________________ zum Delegierten der Gemeinde Kall in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes EifelRur. Ferner beschließt der Rat, die restliche Beitragsteileinheit von 0,3650 in die Stimmgruppe der Mitgliedergruppe 1 einzubringen und den Wahlvorschlag der Gemeinde Nettersheim zu unterstützen. Sachdarstellung: Die jetzige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) in der Verbandsversammlung endet am 10.06.2008. Jedes Mitglied ist berechtigt, für jede volle Beitragseinheit einen Delegierten zu entsenden. Mit verbleibenden Beitragsteileinheiten können sich die Mitglieder in Stimmgruppen zusammenschließen. Jede Stimmgruppe kann aus diesen Beitragsteileinheiten so viele Delegierte entsenden, wie sich volle Beitragseinheiten ergeben. Den Kommunen des Kreises Euskirchen stehen folgende Beitragseinheiten zu: Hellenthal Kall Nettersheim Schleiden 1,1398 1,3650 0,9395 2,0392 Vorlagen-Nr. 13/2008 Seite 2 Die Gemeinden Hellenthal und Kall können somit je 1 Delegierten, die Stadt Schleiden 2 Delegierte entsenden. Die verbleibenden Beitragsteileinheiten ergeben 1,4835 Beitragseinheiten, so dass noch 1 weiterer Delegierter bei entsprechender Einigung gewählt werden kann. Da die Gemeinde Nettersheim mit 0,9395 die höchste Beitragsteileinheit aufweist, wird vorgeschlagen, die restliche Beitragsteileinheit der Gemeinde Kall von 0,3650 in die Stimmgruppe der Mitgliedergruppe 1 einzubringen und den Wahlvorschlag der Gemeinde Nettersheim zu unterstützen. Bei der letzten Wahl im Jahre 2003 verfügte die Gemeinde Kall über 1,8842 Beitragseinheiten. Durch die Aufnahme weiterer Mitglieder ist der Anteil auf 1,3650 gesunken. Im Jahre 2003 hatte die Stadt Schleiden zugunsten der Gemeinde Kall auf ihre Beitragsteileinheiten verzichtet, so dass die Gemeinde Kall zwei Delegierte entsenden konnte. Bürgermeister Radermacher kann nicht als Delegierter benannt werden, da nicht mehr Mitglieder der Verwaltung als Mitglieder des Rates entsandt werden dürfen.