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Allgemeine Vorlage (Künftige Nutzung des Kindergartens für Behinderte in Sötenich, Schulstraße 9)

Daten

Kommune
Kall
Größe
19 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
30.11.09, 21:57
Aktualisiert
30.11.09, 21:57
Allgemeine Vorlage (Künftige Nutzung des Kindergartens für Behinderte in Sötenich, Schulstraße 9) Allgemeine Vorlage (Künftige Nutzung des Kindergartens für Behinderte in Sötenich, Schulstraße 9) Allgemeine Vorlage (Künftige Nutzung des Kindergartens für Behinderte in Sötenich, Schulstraße 9) Allgemeine Vorlage (Künftige Nutzung des Kindergartens für Behinderte in Sötenich, Schulstraße 9) Allgemeine Vorlage (Künftige Nutzung des Kindergartens für Behinderte in Sötenich, Schulstraße 9)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 122/2008 28.10.2008 Federführung: Fachbereich III An den Haupt- und Finanzausschuss x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Wilms Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. mit der Bitte um FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 Künftige Nutzung des Kindergartens für Behinderte in Sötenich, Schulstraße 9 Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 02.09.2008 - Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, die Räumlichkeiten des Kindergartens für Behinderte in Sötenich der Vereinsnutzung wie folgt zuzuführen: Musikverein Sötenich e.V. bzw. Männergesangverein Liederkranz Sötenich: Verein Shotokan Karate-Do Kall e.V.: ca. 130 qm Fläche ca. 440 qm Fläche. Mit dem Musikverein Sötenich e.V. bzw. dem Männergesangverein Liederkranz Sötenich ist eine Nutzungsvereinbarung über die entgeltlose Inanspruchnahme über die vorgenannten Räumlichkeiten abzuschließen. Dem Verein Shotokan Karate-Do Kall e.V. werden die Räumlichkeiten zu einem Entgelt in Höhe von 300,00 EUR/mtl. vermietet. In dem Entgelt sind die Miete und alle Nebenkosten enthalten. Vorlagen-Nr. 122/2008 Seite 2 Sachdarstellung: Die Caritas Lebenswelten, Aachen, hat den Katholischen Kindergarten Kall übernommen. Dies wurde der Verwaltung in einem Gespräch mitgeteilt. Es ist beabsichtigt, im Kindergarten Kall, Leiengarten, behinderte und nicht behinderte Kinder im Vorschulalter zusammen zu betreuen. Der bisherige Standort in Sötenich, Schulstraße 9, - Kindergarten für Behinderte - wird aufgegeben, so dass die Räume des Kindergartens für Behinderte in Sötenich demnächst leer stehen. Es wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall am 08.04.2008 - Punkt 3 der Niederschrift zur nichtöffentlichen Sitzung - über die künftige Nutzung des v.g. Mietobjektes beraten. Die Verwaltung wurde u.a. beauftragt, die ortsansässigen Vereine anzuschreiben, ob Interesse an einer Nutzung der Räume des Kindergartens Sötenich besteht. Nunmehr liegen der Verwaltung insgesamt drei Anträge zur Nutzung der Kindergartenräume vor: a) b) c) Verein Shotokan Karate-Do Kall e.V. (Schreiben vom 11.02.2008) Musikverein Sötenich e.V. (Schreiben vom 20.04.2008) Männergesangverein Liederkranz Sötenich (Schreiben vom 21.04.2008) Den Fraktionsvorsitzenden wurde vorab - zur Beratung in den Fraktionen - ein Grundriss der zur Verfügung stehenden Räume überlassen. Ein Vorschlag für die Aufteilung der Räume ist hieraus ebenfalls zu entnehmen. Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung am 02.09.2008 dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfohlen, die Räumlichkeiten des Kindergartens für Behinderte in Sötenich der Vereinsnutzung wie folgt zuzuführen: Musikverein Sötenich e.V. bzw. Männergesangverein Liederkranz Sötenich: Verein Shotokan Karate-Do Kall e.V.: ca. 130 qm Fläche ca. 440 qm Fläche Mit Schreiben vom 02.10.2008 (Anlage 1) teilt der Verein Shotokan Karate-Do Kall e.V. mit, dass vom Verein max. 300,00 EUR/mtl. an Miete und Nebenkosten für die vorgenannten Räumlichkeiten gezahlt werden können. Vorlagen-Nr. 122/2008 Seite 3 Vorlagen-Nr. 122/2008 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 122/2008 02.09.2008 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X FBL: SB: nichtöffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Wilms Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Haupt- und Finanzausschuss Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro Tischvorlage TOP 4 Künftige Nutzung des Kindergartens für Behinderte in Sötenich, Schulstraße 9 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen, die Räumlichkeiten des Kindergartens für Behinderte in Sötenich der Vereinsnutzung wie folgt zuzuführen: Musikverein Sötenich e.V. bzw. Männergesangverein Liederkranz Sötenich: Verein Shotokan Karate-Do Kall e.V.: ca. 130 qm Fläche ca. 440 qm Fläche. Sachdarstellung: Die Caritas Lebenswelten, Aachen, hat den Katholischen Kindergarten Kall übernommen. Dies wurde der Verwaltung in einem Gespräch mitgeteilt. Es ist beabsichtigt, im Kindergarten Kall, Leiengarten, behinderte und nicht behinderte Kinder im Vorschulalter zusammen zu betreuen. Der bisherige Standort in Sötenich, Schulstraße 9, - Kindergarten für Behinderte - wird aufgegeben, so dass die Räume des Kindergartens für Behinderte in Sötenich demnächst leer stehen. Vorlagen-Nr. 122/2008 Seite 5 Es wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall am 08.04.2008 - Punkt 3 der Niederschrift zur nichtöffentlichen Sitzung - über die künftige Nutzung des v.g. Mietobjektes beraten. Die Verwaltung wurde u.a. beauftragt, die ortsansässigen Vereine anzuschreiben, ob Interesse an einer Nutzung der Räume des Kindergartens Sötenich besteht. Nunmehr liegen der Verwaltung insgesamt drei Anträge zur Nutzung der Kindergartenräume vor: a) b) c) Verein Shotokan Karate-Do Kall e.V. (Schreiben vom 11.02.2008, Anlage 1) Musikverein Sötenich e.V. (Schreiben vom 20.04.2008; Anlage 2) Männergesangverein Liederkranz Sötenich (21.04.2008; Anlage 3) Den Fraktionsvorsitzenden wurde vorab - zur Beratung in den Fraktionen - ein Grundriss der zur Verfügung stehenden Räume zur Verfügung gestellt. Ein Vorschlag für die Aufteilung der Räume ist hieraus ebenfalls zu entnehmen. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vor, dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, die Räumlichkeiten des Kindergartens für Behinderte in Sötenich der Vereinsnutzung wie folgt zuzuführen: Musikverein Sötenich e.V. bzw. Männergesangverein Liederkranz Sötenich: Verein Shotokan Karate-Do Kall e.V.: ca. 130 qm Fläche ca. 440 qm Fläche.