Daten
Kommune
Kall
Größe
15 kB
Datum
01.09.2009
Erstellt
17.11.09, 21:48
Aktualisiert
17.11.09, 21:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
113/2009
01.09.2009
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Wilkens
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Kenntnisnahme
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 1
1.1
Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen
Reinigung von gemeindlichen Gebäuden;
hier: Anfrage der SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.08.2009 und die schriftliche Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die SPD-Fraktion hat mit beiliegendem Schreiben vom 27.08.2009 um Beantwortung
von Fragen über den geänderten Rhythmus der Reinigung von gemeindlichen Gebäuden, insbesondere der Grundschule Kall, gebeten. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt
Stellung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat bei ihrer überörtlichen Prüfung
der Gemeinde Kall im August/September 2006 festgestellt, dass die Reinigungsausgaben der Gemeinde Kall im interkommunalen Vergleich zu hoch sind.
Seitens der Gemeindeprüfungsanstalt wurde empfohlen, die bisher festgelegten Reinigungsstandards (Leistungswerte/Reinigungsfrequenz) raumspezifisch zu überprüfen und
entsprechend zu aktualisieren. Mittelfristig sollte die Gemeinde Kall die personelle Fluktuation zu einem Wechsel von Eigenreinigung auf Fremdreinigung nutzen.
Vorlagen-Nr. 113/2009
Seite 2
In Anbetracht der hohen Reinigungskosten legte die Verwaltung dem Rat folgende Lösungsmöglichkeiten zur Entscheidung vor:
1. generelle Umstellung auf Fremdreinigung mit betriebsbedingten Kündigungen und
Sozialplan
2. sukzessive Umstellung auf Fremdreinigung entsprechend der Personalfluktuation
3. Beibehaltung der Eigenreinigung mit sofortiger Erhöhung der Leistungswerte und
Senkung der Reinigungsfrequenz, verbunden mit betriebsbedingten Änderungskündigungen
4. Beibehaltung der Eigenreinigung mit sukzessiver Erhöhung der Leistungswerte und
Senkung der Reinigungsfrequenz entsprechend der Personalfluktuation
5. Beibehaltung der Eigenreinigung ohne Erhöhung der Leistungswerte, jedoch sukzessiver Senkung der Reinigungswerte entsprechend der Personalfluktuation.
Der Rat der Gemeinde Kall hat sich dann in seiner Sitzung am 29. August 2007 für den
Lösungsvorschlag 5, die Beibehaltung der Eigenreinigung ohne Erhöhung der Leistungswerte, jedoch sukzessive Senkung der Reinigungsfrequenzen entsprechend der
Personalfluktuation entschieden.
Die Rahmenregelungen der Reinigung der gemeindlichen Gebäude enthielten die
Dienstanweisungen für Raumpflegerinnen der Gemeinde Kall aus den Jahren 1999 und
2001 in Verbindung mit den ermittelten Reinigungsflächen der Gemeinde Kall. Diese
wurde zuletzt 1990 in Gänze aufgenommen, ansonsten bei Änderungen aktualisiert. Die
zu erbringenden Leistungswerte wurden nach Objektarten festgelegt. Dies ist jedoch
nicht mehr zeitgemäß. Zeitgemäß ist eine Festlegung der Leistungswerte nach Raumgruppen.
Daher wurden die neuen „Reinigungsrichtlinien“ entwickelt, die die bisherigen Dienstanweisungen ersetzen.
Auf Grund der in diesen Richtlinien festgelegten Leistungswerten und Reinigungsfrequenzen erfolgt eine Neuberechnung der Reinigungszeiten in den gemeindlichen Gebäuden. Die sich hieraus ergebenden Stundenreduzierungen werden im Rahmen der
Personalfluktuation durchgeführt.
Da in den vergangenen Monaten bereits drei Raumpflegerinnen ausgeschieden sind erfolgte nun eine Neuberechnung für Grund- und Hauptschule in Kall einschl. Turnhallen,
Rathaus Kall, Kindergarten Hüttenstraße, Hallenbad Kall und der alten Grundschule Hindenburgstraße. Daneben wurde die Schließung des Kindergartens in Rinnen berücksichtigt.
Der Kernpunkt der Neuregelung ist die Reduzierung der Reinigungsfrequenzen der Klassen in den Schulen von 5 mal wöchentlich auf 3 mal wöchentlich und der Büros im Rathaus teilweise auf 1- oder 2 mal pro Woche.
Vorlagen-Nr. 113/2009
Seite 3
Auf Grund der Neuberechnung ergeben sich in den einzelnen Gebäuden folgende wöchentliche Reinigungsstunden:
Hauptschule
Essensausgabe Hauptschule
Turnhalle Hauptschule
Alte Grundschule Hindenburgstraße
Hallenbad Kall
Kindergarten Hüttenstraße
Rathaus Kall
Grundschule Kall
Turnhalle Grundschule Kall
Gesamt:
bisher
109,70 Std.
0,00 Std.
29,00 Std.
4,00 Std.
28,30 Std.
19,00 Std.
43,00 Std.
63,00 Std.
12,20 Std.
308,20 Std.
========
neu
81,80 Std.
10,00 Std.
28,00 Std.
4,00 Std.
22,40 Std.
19,00 Std.
26,70 Std.
42,00 Std.
12,20 Std.
246,10 Std.
========
Dies ergibt eine Reduzierung um 62,10 Stunden wöchentlich.
Frage 1:
Täglich gereinigt werden alle Sanitärräume einschließlich der Waschbecken in den Klassenräumen, die Betreuungsräume der OGS im Kellergeschoss sowie die Verkehrsflächen im Erd- und Kellergeschoss.
3 mal wöchentlich werden die Klassenräume sowie die Verkehrsflächen im Obergeschoss gereinigt.
1 - 2 mal wöchentlich werden die sonstigen Räume wie Rektorzimmer, Vorzimmer, Materialräume und ähnliches gereinigt.
Frage 2:
Die Reinigungsstandards wurden zum 1. August 2009 in der Hauptschule mit Turnhalle,
in der Grundschule Kall mit Turnhalle, dem Hallenbad Kall, dem Rathaus Kall und dem
Kindergarten Kall-Hüttenstraße umgesetzt. In Kindergärten werden jedoch die Gruppenräume weiterhin täglich gereinigt.
In den übrigen gemeindlichen Gebäuden werden im Rahmen der Fluktuation die Änderungen voraussichtlich ab dem 1. November 2009 durchgeführt.
Frage 3:
Die Kosteneinsparungen der bisher umgesetzten Änderungen belaufen sich auf
53.000,00 € jährlich. Grund für die Änderungen war der Ratsbeschluss aus dem Jahre
2007 und das Ausscheiden von 3 Reinigungskräften. In Anbetracht des drohenden Fehlbetrages im gemeindlichen Haushalt von 1,9 Mio. € in 2009 war die Maßnahme dringend
erforderlich.
Frage 4:
Eine Abstimmung ist nicht erforderlich. Gemäß DIN 77400 „Anforderung an die Reinigung Schulgebäude“ ist als Standard für die Klassenreinigung 1 mal wöchentlich, bei
Teppichböden 2 mal wöchentlich vorgesehen.
Vorlagen-Nr. 113/2009
Seite 4
In fast allen umliegenden Kommunen wird die Reinigung nur noch alle 2 Tage schon seit
Jahren oder Jahrzehnten durchgeführt und dies meistens durch Fremdfirmen. Soweit
bekannt, leistete sich bisher nur noch die Gemeinde Kall eine tägliche Reinigung der
Schulklassen durch eigenes Personal.
Frage 5:
In den Gruppenräumen der Kindergärten erfolgte keine Änderung. Eine Reinigung der
Klassenräume in den Schulen in Eigenregie und 3 mal wöchentlich erfüllt die Anforderungen an eine besonders sorgfältige Reinigung. Sie übertrifft die Anforderungen nach
der DIN-Vorschrift ebenso wie die Häufigkeit der Reinigung in den umliegenden Kommunen. Eine besonders sorgfältige Reinigung wird auch dadurch gewährleistet, dass die
Leistungswerte, d.h. die in einer Stunde zu reinigende Fläche, immer noch äußerst niedrig sind (z.B. 180 qm/Stunde für Klassenräume bei Richtwerten von 200 bis 250
qm/Stunde).