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Allgemeine Vorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 10/2007 30.01.2007 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall vom 21.10.1999 in der Fassung der Änderung vom 17.11.2004 mit sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern: 1. Hinter § 3 (1) Buchst. c) wird eingefügt: „d) die Festlegung der Öffnungszeiten für Kindergärten, Hallenbad, Bücherei und Schülercafé“. - der bisherige Buchstabe d) wird Buchstabe e) -. 2. In § 3 (1) Buchst. e) - bisher d) - und in § 3 (2) werden die Wörter „mit Ausnahme des Sachgebiets Feuerwehr“ ersetzt durch die Wörter „mit Ausnahme der Sachgebiete Feuerwehr und Fremdenverkehr“. 3. Hinter § 4 (1) Buchst. k) wird eingefügt: „l) Angelegenheiten des Fremdenverkehrs einschl. Nationalpark und Wanderwege“ - der bisherige Buchst. l) wird Buchst. m) 4. In § 4 (1) Buchst. m) - bisher l) - und in § 4 (2) werden die Wörter „einschl. des Sachgebiets Abfallentsorgung“ ersetzt durch „einschl. der Sachgebiete Abfallentsorgung und Fremdenverkehr“. Vorlagen-Nr. 10/2007 Seite 2 Sachdarstellung: Nach der geltenden Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates sind grundsätzlich alle Angelegenheiten des Fachbereiches II der Verwaltung dem Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zugeordnet. Dies bedeutet, dass dieser Ausschuss z.Z. für Angelegenheiten des Fremdenverkehrs einschl. Nationalpark und Wanderwege zuständig ist. In der Praxis werden diese Angelegenheiten jedoch in der Regel im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beraten. Rechtsverbindliche Beschlüsse kann dieser Ausschuss jedoch mangels Zuständigkeit nicht fassen. Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Zuständigkeitsordnung der geübten Praxis anzupassen. Bei dieser Gelegenheit sollte auch die Zuständigkeit des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport für die Festlegung von Öffnungszeiten der Kindergärten und anderer Einrichtungen festgeschrieben werden.