Daten
Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
10/2007
30.01.2007
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde
Kall vom 21.10.1999 in der Fassung der Änderung vom 17.11.2004 mit sofortiger Wirkung
wie folgt zu ändern:
1. Hinter § 3 (1) Buchst. c) wird eingefügt:
„d) die Festlegung der Öffnungszeiten für Kindergärten, Hallenbad, Bücherei und
Schülercafé“.
- der bisherige Buchstabe d) wird Buchstabe e) -.
2. In § 3 (1) Buchst. e) - bisher d) - und in § 3 (2) werden die Wörter „mit Ausnahme des
Sachgebiets Feuerwehr“ ersetzt durch die Wörter „mit Ausnahme der Sachgebiete Feuerwehr und Fremdenverkehr“.
3. Hinter § 4 (1) Buchst. k) wird eingefügt:
„l) Angelegenheiten des Fremdenverkehrs einschl. Nationalpark und Wanderwege“
- der bisherige Buchst. l) wird Buchst. m) 4. In § 4 (1) Buchst. m) - bisher l) - und in § 4 (2) werden die Wörter „einschl. des Sachgebiets Abfallentsorgung“ ersetzt durch „einschl. der Sachgebiete Abfallentsorgung und
Fremdenverkehr“.
Vorlagen-Nr. 10/2007
Seite 2
Sachdarstellung:
Nach der geltenden Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates sind grundsätzlich
alle Angelegenheiten des Fachbereiches II der Verwaltung dem Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur und Sport zugeordnet. Dies bedeutet, dass dieser Ausschuss z.Z.
für Angelegenheiten des Fremdenverkehrs einschl. Nationalpark und Wanderwege zuständig ist.
In der Praxis werden diese Angelegenheiten jedoch in der Regel im Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss beraten. Rechtsverbindliche Beschlüsse kann dieser Ausschuss jedoch
mangels Zuständigkeit nicht fassen.
Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Zuständigkeitsordnung der geübten Praxis anzupassen.
Bei dieser Gelegenheit sollte auch die Zuständigkeit des Ausschusses für Jugend, Schule,
Soziales, Kultur und Sport für die Festlegung von Öffnungszeiten der Kindergärten und anderer Einrichtungen festgeschrieben werden.