Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Kall) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Kall) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Kall)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 93/2005 24.08.2005 Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Schramm Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei HHSt. 1.670.6380 über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch 60.000,00 Euro Euro TOP 4 Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Die notwendigen Instandhaltungsarbeiten werden zukünftig entsprechend den Regelungen im Wartungs- und Unterhaltungsvertrag vom 17.12.1996 ausgeführt, d.h. insbesondere • die Überprüfung der Leuchtkörper, Gläserreinigung und Auswechslung sowie Entsorgung der Leuchtmittel im 4-jährigen Rhythmus ab 2006; • die jährliche Überprüfung der Straßenleuchten auf Standsicherheit, Funktionsfähigkeit und elektrische Sicherheit ab 2005. Auf Grund der Vorschläge der Vertreter der KEV und der Beratungen im Ausschuss werden folgende Energiesparmaßnahmen für die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Kall beschlossen: 1. Langfristig soll die gesamte Straßenbeleuchtung teilweise auf Halbnachtschaltung umgestellt werden, d.h. ab 23.00 Uhr (alternativ: 24.00 Uhr oder 01.00 Uhr) sollen nur noch die Straßenlampen an Kreuzungen und darüber hinaus in Straßenzügen nur noch etwa jede dritte Straßenlampe die ganze Nacht brennen. 2. Langfristig soll von Weißlicht auf Gelblicht umgestellt werden, jedoch nur dann, wenn die Umstellung eines ganzen Straßenzuges erfolgt. Vorlagen-Nr. 93/2005 Seite 2 3. Kurzfristig wird die Straßenbeleuchtung an allen Einspeisestellen ab 23.00 Uhr (alternativ: 24.00 Uhr oder 01.00 Uhr) vollständig abgeschaltet. Ausgenommen sind folgende Einspeisestellen: Industriegebiet Kall (alt) Kall, Ortsmitte ______________________ ______________________ ______________________ Diese Maßnahme gilt nur so lange, bis die langfristige Umstellung gemäß Ziffer 1 realisiert ist. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die beiden Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 19.04.2005 und 15.06.2005 – Punkt 4 – der Niederschriften. In diesen Sitzungen waren Vertreter der KEV anwesend und haben ausführlich über die Problematik des entstandenen Investitionsstaus und Möglichkeiten zur Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung vorgetragen. Es wurden in diesen Sitzungen u.a. auch die Einsparmöglichkeiten bei Halbnachtschaltung pro Lampe und Jahr dargelegt. Offen blieb, wieviele Lampen kurzfristig auf Grund der technisch vorhandenen Möglichkeiten umgeschaltet werden können. Die Verwaltung hat die KEV um Ergänzung dieser Frage gebeten. Hieraus ergibt sich folgendes: • Eine kurzfristige Umschaltung auf HN (Abschaltung einzelner Lampen ab einer bestimmten Uhrzeit) ist nicht wirtschaftlich, da jede einzelne Lampe überprüft und dann ggf. umgeschaltet werden muss. Wirtschaftlich ist dies nur, wenn gleichzeitig ein Lampenwechsel erfolgt. Langfristig sollte diese Maßnahme nach Auftrag der Verwaltung durchgeführt werden. • Einsparungen sind langfristig auch durch die Umstellung von Weißlicht auf Gelblicht zu erzielen. Wirtschaftlich ist diese Umstellung dann, wenn ohnehin eine Erneuerung stattfinden soll. Die Amortisationszeit der bei der Investition entstehenden Mehrkosten ergibt sich aus der Anlage 1. Seite 3 Vorlagen-Nr. 93/2005 • Kurzfristige Einsparungen sind dann möglich, wenn alle Lampen einer Einspeisestelle ab einer bestimmten Uhrzeit (23.00 Uhr oder 24.00 Uhr oder 01.00 Uhr) abgeschaltet werden. In der Gemeinde Kall sind folgende Einspeisestellen vorhanden: Ort Anstois Benenberg Diefenbach Dottel Frohnrath Gillenberg Golbach Kall Keldenich Krekel Rinnen Roder Rüth Scheven Sistig Sötenich Steinfeld Steinfelderheistert Straßbüsch Urft Wahlen Wallenthal Anzahl Einspeisungen Anzahl Leuchten 1 17 1 26 siehe Gillenberg 7 1 18 1 16 1 6 3 98 13 ca. 850 2 110 1 47 2 45 1 8 siehe Krekel 7 2 93 1 101 2 130 1 40 1 13 1 2 1 41 1 38 1 23 ___________________________________ 38 ca. 1.736 Nur mit dieser kurzfristigen Maßnahme kann die vom Rat beschlossene Einsparung von 10.000,00 € Stromkosten in 2005 noch erzielt werden. Bei der langfristig vorgesehenen Umstellung auf HN würde diese Maßnahme nach und nach wieder entfallen. • Kurzfristige Einsparungen sind auch durch die vollständige Abschaltung einzelner Lampen möglich. Diese Lösung ist jedoch mit Kosten von ca. 6,00 € je abgeschalteter Lampe verbunden und stellt keine Dauerlösung dar. In der 6. Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15.06.2005 wurde beschlossen, das vorgestellte Konzept zunächst nochmals in den Fraktionen und dann nach der Sommerpause im Fachausschuss zu beraten.