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Beschlusstext (Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW hier: Antrag des Kegelclubs Schaaffäger von 1954, Herrn Hans-Peter Wolter, wohnhaft Anton-Heinen-Str. 1, 50181 Bedburg, bzgl. der Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,2 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW
hier: Antrag des Kegelclubs Schaaffäger von 1954, Herrn Hans-Peter Wolter, wohnhaft Anton-Heinen-Str. 1, 50181 Bedburg, bzgl. der Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, den 20.07.2004. Sitzungsbeginn: 17:32 Uhr Sitzungsende: 18:25 Uhr TOP Betreff 4. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW hier: Antrag des Kegelclubs Schaaffäger von 1954, Herrn Hans-Peter Wolter, wohnhaft Anton-Heinen-Str. 1, 50181 Bedburg, bzgl. der Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW, Herrn Hans-Peter Wolter die Genehmigung zu erteilen, das Wappen der Stadt Bedburg auf den Umschlagseiten der anlässlich des 50-jährigen Bestehens erstellten Chronik des Kegelclubs „Schaaffäger von 1954“ verwenden zu dürfen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)