Daten
Kommune
Kall
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15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
39/2005
19.04.2005
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Landschaftsplanverfahren 24 „Kall“
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
vom 16.11.2004 und 17.01.2005. In diesen Sitzungen wurde im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27a Landschaftsgesetz (LG NRW)
über die von Verwaltung und Politik noch erarbeiteten Änderungsvorschläge zum Landschaftsplan Kall beraten. Es wurde beschlossen, beim Kreis Euskirchen zu beantragen,
dass die vorgenannten Änderungsvorschläge im Landschaftsplan Kall Berücksichtigung finden.
Die Beschlüsse wurden dem Kreis Euskirchen mit Bericht vom 20. Januar 2005 mitgeteilt.
Am 23. Februar 2005 fand ein Erörterungsgespräch zum Landschaftsplan Kall zwischen
dem Kreis Euskirchen, der Gemeinde Kall und den Dezernaten 62 (Landesplanung), 35
(Städtebaudezernat) und 51 (Höhere Landschaftsbehörde) statt. Schwerpunktthema dieses
Termins war die Abstimmung der Landschaftsplanung mit der Bauleitplanung im Zusammenhang mit den von der Gemeinde Kall beantragten sog. “Weißen Flächen” (Flächen ohne
Landschaftsschutz).
Seitens des Kreises Euskirchen wurde dabei die Absicht erläutert, durch Dastellung der
weißen Flächen im Landschaftsplanentwurf die Zustimmung des Kreises zu einer möglichen
Inanspruchnahme einer künftigen baulichen Nutzung der Fläche zu signalisieren.
Vorlagen-Nr. 39/2005
Seite 2
Zu diesem Zweck fand frühzeitig eine Abstimmung zwischen Kreis und Gemeinde zum
Landschaftsplanentwurf und der geplanten baulichen Fortentwicklung in den einzelnen Orten der Gemeinde Kall statt. Auf der Grundlage dieser Abstimmung wurde der Vorentwurf
zum Landschaftsplan Kall erstellt.
Die Gemeinde Kall erläuterte in dem Erörterterungstermin ihrerseits nochmals die Absicht
der Verwaltung und den Auftrag aus der Politik, sich bereits im Vorfeld der noch anstehenden Verfahrensschritte zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall,
dessen Aufstellungsbeschluss vom Rat der Gemeinde Kall am 30.09.2003 gefasst wurde,
um die Ausräumung von Konflikten mit der Landschaftsplanung zu bemühen.
Seitens der Bezirksregierung (Genehmigungsbehörde für den Landschaftsplan) wiesen die
Vertreterinnen der zuständigen Dezernate darauf hin, dass es für entsprechende Darstellungen keine rechtliche Grundlage gebe. Derzeit sei lediglich der rechtsgültige FNP zu beachten, eine Vorwegnahme des Ergebnisses eines Neuaufstellungsverfahrens könne es
nicht geben. Erst im konkreten Verfahren könnten und müssten alle Belange abge-wogen
werden. Bei entsprechender Planreife sei zuerst darüber zu befinden, ob die Vorstellungen
der Kommune landesplanerisch und städtebaulich vertretbar sind. Hierzu dient üblicherweise die Anfrage nach § 20 Landesplanungsgesetz. Die Erfahrungen, insbesondere zum
Landschaftsplan und FNP Mechernich hätten zudem gezeigt, dass eine Vorab-Freistellung
bestimmter Flächen problematisch sei. Schließlich könne und werde es auch im Flächennutzungsplanverfahren bis zum Schluss immer noch Änderungen geben, die sich dann
doch wieder auf den Landschaftsplan auswirken.
Trotz Drängen der Gemeinde Kall wollte man seitens der Bezirksregierung keine Einzeldiskussion der beantragten Flächen der Gemeinde Kall auf dieser Ebene führen.
Als Ergebnis des o.a. Erörterungstermins belegt der Kreis die bisher ohne Landschaftsschutz dargestellten ortsnahen Flächen, soweit sie Ausdruck künftiger Bauflächenausweisung im FNP sind, wieder mit der Festsetzung “Landschaftsschutz (LSG)” und beachtet
lediglich den gültigen FNP in Form temporärer Festsetzungen.
Aus Sicht der Gemeinde Kall und des Kreises Euskirchen stellt der nunmehr im Kreistag am
27.04.2005 zu beschließende Offenlageentwurf des Landschaftsplanes Kall somit ein Rückschritt dar.
Ein Vertreter des Kreises Euskirchen wird in der Sitzung zu der Thematik Stellung nehmen.
Der Kreis als Träger der Landschaftsplanung erklärt aber ausdrücklich, dass für die in der
Vorabstimmung ohne Festsetzung dargestellten Flächen für den Fall einer künftigen Darstellung im neuen FNP aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege keine Bedenken
angemeldet werden. Sonstige Belange sind weiterhin im Verfahren zu prüfen.
Nach dem Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27c LG
im Kreistag wird die Gemeinde Kall als TÖB im Verfahren nochmals beteiligt.