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Allgemeine Vorlage (Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO; hier: Antrag der Bürgerinitiative KriBeMitZ)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO;
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 113/2004 07.09.2004 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro Tischvorlage TOP 8 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO; hier: Antrag der Bürgerinitiative KriBeMitZ Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Anregung der Bürgerinitiative KriBeMitZ vom 30.08.2004, die Gemeinde Kall möge so bald wie möglich die Unterlagen im Antragsverfahren der Fa. Lafarge zur Genehmigung des Einsatzes sog. Sekundärbrennstoffe durch ein fundiertes Institut überprüfen lassen und sich hieraus evtl. ergebende Einwände im Verfahren zur Geltung bringen, zuständigkeitshalber an den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zu verweisen. Sachdarstellung: Die Bürgerinitiative KriBeMitZ fordert mit beiliegendem „Bürgerantrag“ vom 30.08.2004, dass die Gemeinde Kall so bald wie möglich die Unterlagen im Antragsverfahren der Fa. Lafarge zur Genehmigung des Einsatzes sog. Sekundärbrennstoffe durch ein fundiertes Institut überprüfen lässt und sich hieraus evtl. ergebende Einwände im Verfahren zur Geltung bringt. Der „Bürgerantrag“ ist rechtlich gesehen nach § 24 GO „Anregungen und Beschwerden“ zu behandeln; seit 1994 kennt die GO den Begriff des Bürgerantrages nicht mehr. Zuständig für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden ist nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss. Daher ist der an den Rat gerichtete „Bürgerantrag“ dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen. Vorlagen-Nr. 113/2004 Seite 2 Mit Verfügung vom 19.08.2004 hat die Bezirksregierung Köln der Gemeinde Kall die Antragsunterlagen der Fa. Lafarge zur Stellungnahme übersandt. Die Frist zur Stellungnahme wurde inzwischen bis zum 31.10.2004 verlängert, damit der neu gewählte Fachausschuss sich in seiner ersten Sitzung mit der Angelegenheit befassen kann. Aus Sicht der Ver- waltung erscheint es nicht zweckmäßig, vorab im Haupt- und Finanzausschuss eine Entscheidung zu treffen, zumal nach § 24 Abs. 1 Satz 2 GO durch Anregungen und Beschwerden die Zuständigkeiten der Ausschüsse nicht berührt werden und somit der Haupt- und Finanzausschuss ohnehin allenfalls nur eine Empfehlung aussprechen kann.