Daten
Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
113/2004
07.09.2004
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 8
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO;
hier: Antrag der Bürgerinitiative KriBeMitZ
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Anregung der Bürgerinitiative KriBeMitZ
vom 30.08.2004, die Gemeinde Kall möge so bald wie möglich die Unterlagen im Antragsverfahren der Fa. Lafarge zur Genehmigung des Einsatzes sog. Sekundärbrennstoffe durch
ein fundiertes Institut überprüfen lassen und sich hieraus evtl. ergebende Einwände im Verfahren zur Geltung bringen, zuständigkeitshalber an den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zu verweisen.
Sachdarstellung:
Die Bürgerinitiative KriBeMitZ fordert mit beiliegendem „Bürgerantrag“ vom 30.08.2004, dass
die Gemeinde Kall so bald wie möglich die Unterlagen im Antragsverfahren der Fa. Lafarge
zur Genehmigung des Einsatzes sog. Sekundärbrennstoffe durch ein fundiertes Institut
überprüfen lässt und sich hieraus evtl. ergebende Einwände im Verfahren zur Geltung
bringt.
Der „Bürgerantrag“ ist rechtlich gesehen nach § 24 GO „Anregungen und Beschwerden“ zu
behandeln; seit 1994 kennt die GO den Begriff des Bürgerantrages nicht mehr.
Zuständig für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden ist nach § 5 Abs. 4 der
Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss. Daher ist der an den Rat gerichtete „Bürgerantrag“ dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen.
Vorlagen-Nr. 113/2004
Seite 2
Mit Verfügung vom 19.08.2004 hat die Bezirksregierung Köln der Gemeinde Kall die Antragsunterlagen der Fa. Lafarge zur Stellungnahme übersandt. Die Frist zur Stellungnahme
wurde inzwischen bis zum 31.10.2004 verlängert, damit der neu gewählte Fachausschuss
sich in seiner ersten Sitzung mit der Angelegenheit befassen kann. Aus Sicht der Ver- waltung erscheint es nicht zweckmäßig, vorab im Haupt- und Finanzausschuss eine Entscheidung zu treffen, zumal nach § 24 Abs. 1 Satz 2 GO durch Anregungen und Beschwerden
die Zuständigkeiten der Ausschüsse nicht berührt werden und somit der Haupt- und Finanzausschuss ohnehin allenfalls nur eine Empfehlung aussprechen kann.