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Allgemeine Vorlage (Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO; hier: Einführung eines "Kall-Passes")

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO;
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 17/2003 11.03.2003 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO; hier: Einführung eines „Kall-Passes“ Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Anregung, einen „Kall-Pass“ einzuführen, abzulehnen. Sachdarstellung: Mit beiliegendem Schreiben vom 15.11.2002 wird von Frau Anke Schieren, Bendenstr. 16, Kall-Sötenich, angeregt, einen „Kall-Pass“ einzuführen. Mit diesem Pass soll ein Besuch des Hallenbades oder von kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde zu ermäßigten Preisen ermöglicht werden. In der Stadt Euskirchen wird ein solcher Pass ausgestellt. Da die Ausstellung einkommensabhängig ist, müssen jeweils Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen sowie ein Nachweis über die zu zahlende Kaltmiete vorgelegt werden. Die Einkommensberechnung erfolgt nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes. Der Antrag muss jährlich erneuert werden. Für jeden Familienangehörigen wird ein einzelner Ausweis mit Foto ausgestellt. Die vorliegende Anregung für den Kall-Pass zielt in erster Linie darauf ab, Familien mit mehr als zwei Kindern zu unterstützen. Vorlagen-Nr. 17/2003 Seite 2 Im Hallenbad Kall haben Kinder unter 6 Jahren freien Eintritt. Darüber hinaus zahlen Kinder im Hallenbad und auch bei sonstigen kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde ohnehin nur einen ermäßigten Eintritt. Sowohl im Hallenbad als auch in der Bücherei gibt es Familienkarten bzw. Familienausweise zu ermäßigten Preisen. Eine weitergehende Ermäßigung wird nicht für erforderlich gehalten und wäre auch mit einem relativ hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Die Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3.12.2002 – TOP 2.2 – beraten. Die Verwaltung hatte damals bereits vorgeschlagen, die Anregung, einen „Kall-Pass“ einzuführen, abzulehnen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Angelegenheit jedoch vertagt und die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob private Institutionen bei Vorlage eines „Kall-Passes“ besondere Ermäßigungen gewähren würden. Nachfragen bei den in der Sitzung vom 3.12.2002 beispielhaft genannten Institutionen haben ergeben, dass bereits jetzt zahlreiche Ermäßigungen (Schülertarife, Sondertarife, Einzelregelungen) angeboten werden und die Notwendigkeit für weitere Ermäßigungen somit nicht mehr besteht.