Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
17/2003
11.03.2003
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO;
hier: Einführung eines „Kall-Passes“
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Anregung, einen „Kall-Pass“ einzuführen,
abzulehnen.
Sachdarstellung:
Mit beiliegendem Schreiben vom 15.11.2002 wird von Frau Anke Schieren, Bendenstr. 16,
Kall-Sötenich, angeregt, einen „Kall-Pass“ einzuführen. Mit diesem Pass soll ein Besuch des
Hallenbades oder von kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde zu ermäßigten Preisen
ermöglicht werden.
In der Stadt Euskirchen wird ein solcher Pass ausgestellt. Da die Ausstellung einkommensabhängig ist, müssen jeweils Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen sowie ein
Nachweis über die zu zahlende Kaltmiete vorgelegt werden. Die Einkommensberechnung
erfolgt nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes. Der Antrag muss jährlich erneuert werden. Für jeden Familienangehörigen wird ein einzelner Ausweis mit Foto ausgestellt. Die vorliegende Anregung für den Kall-Pass zielt in erster Linie darauf ab, Familien mit
mehr als zwei Kindern zu unterstützen.
Vorlagen-Nr. 17/2003
Seite 2
Im Hallenbad Kall haben Kinder unter 6 Jahren freien Eintritt. Darüber hinaus zahlen Kinder
im Hallenbad und auch bei sonstigen kulturellen Veranstaltungen der Gemeinde ohnehin nur
einen ermäßigten Eintritt. Sowohl im Hallenbad als auch in der Bücherei gibt es Familienkarten bzw. Familienausweise zu ermäßigten Preisen. Eine weitergehende Ermäßigung wird
nicht für erforderlich gehalten und wäre auch mit einem relativ hohen Verwaltungsaufwand
verbunden.
Die Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
3.12.2002 – TOP 2.2 – beraten. Die Verwaltung hatte damals bereits vorgeschlagen, die
Anregung, einen „Kall-Pass“ einzuführen, abzulehnen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat
die Angelegenheit jedoch vertagt und die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob private Institutionen bei Vorlage eines „Kall-Passes“ besondere Ermäßigungen gewähren würden.
Nachfragen bei den in der Sitzung vom 3.12.2002 beispielhaft genannten Institutionen haben ergeben, dass bereits jetzt zahlreiche Ermäßigungen (Schülertarife, Sondertarife, Einzelregelungen) angeboten werden und die Notwendigkeit für weitere Ermäßigungen somit
nicht mehr besteht.