Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
93/2004
15.07.2004
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar
bei HHSt.
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
HHSt. 2.760.9870
und/oder
HHSt. 2.570.9417
Euro
10.000,00
Euro
Tischvorlage
TOP 5
Errichtung eines Ballfangzaunes am Bolzplatz in Golbach
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, am Bolzplatz in Golbach
einen Ballfangzaun als eigene Maßnahme der Gemeinde Kall zu errichten und die erforderlichen Mittel außerplanmäßig gemäß § 82 GO bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt durch
Einsparungen bei
-
HHSt. 2.760.9870 (Zuschüsse für investive Maßnahmen von Vereinen)
und/oder
-
HHSt. 2.570.9417 (Angebotsoptimierung im Hallenbad)
Sachdarstellung:
Mit beiliegendem Antrag vom 23.10.2003 hat der Ortsvorsteher des Bezirks Golbach beantragt, im Haushaltsplan 2004 Mittel für einen finanziellen Zuschuss an den SSV Golbach
zur Errichtung eines Ballfangzaunes bereit zu stellen.
Im Haushaltsplan 2004 wurden keine gesonderten Mittel eingeplant, weil davon ausgegangen wurde, dass der beantragte „Zuschuss“ aus den Mitteln für investive Maßnahmen der
Vereine gewährt werden könnte.
Vorlagen-Nr. 93/2004
Seite 2
Inzwischen hat sich jedoch herausgestellt, dass der SSV Golbach erwartet, dass die Gemeinde die Maßnahme als eigene Maßnahme in vollem Umfang finanziert.
Die Gemeinde Kall hat in den vergangenen Jahren im Vermögenshaushalt folgende Leistungen für Ballfangzäune erbracht:
1989
Keldenich
7.640,00 €
1991
Sistig
4.956,00 €
1992
Sötenich
5.016,00 €
1993
Golbach
2.988,00 €
2002
Kall
8.181,00 €
Der beantragte Ballfangzaun in Golbach soll nicht am Sportplatz, sondern an einem
Bolzplatz neben dem Sportplatz errichtet werden.
Mit 9.885,52 € sind die Kosten relativ hoch. Bei einer Duchführung als eigene Maßnahme der Gemeinde muss eine beschränkte Ausschreibung erfolgen.
Haushaltsrechtlich handelt es sich bei der Durchführung als eigene Maßnahme der Gemeinde um eine außerplanmäßige Ausgabe.
Die Deckung kann erfolgen durch
-
Einsparungen bei HHSt. 2.760.9870
(Zuschüsse für investive Maßnahmen von Vereinen)
-
Einsparungen bei HHSt. 2.570.9417
(Angebotsoptimierung im Hallenbad)
Über die Frage der Deckung soll nach der Sommerpause im Rahmen einer generellen
Beratung über die Verwendung der Sportpauschale im Fachausschuss bzw. im Hauptund Finanzausschuss entschieden werden.