Daten
Kommune
Kall
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17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
122/2004
14.10.2004
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
7.1
Bildung von Ausschüssen
Festlegung der Ausschüsse, die gebildet werden sollen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, folgende Ausschüsse zu bilden:
-
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Sachdarstellung:
Gemäß § 57 GO kann der Rat Ausschüsse bilden. Es müssen ein Hauptausschuss, ein
Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Der Rat kann
beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Nach dem Kommunalwahlgesetz ist ferner die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses vorgeschrieben. Die Bildung weiterer Ausschüsse bleibt dem Rat unbenommen.
In der letzten Legislaturperiode wurden entsprechend der Strukturierung der Verwaltung
folgende Ausschüsse gebildet:
-
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss.
Der Bürgermeister ist bei diesem TOP stimmberechtigt.