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Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen für investive Maßnahmen von Sportvereinen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen für investive Maßnahmen
von Sportvereinen) Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen für investive Maßnahmen
von Sportvereinen)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 98/2004 07.09.2004 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer X Beschlussfassung Mitzeichnung durch X Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. X Euro außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. 2.550.7180 Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 2.570.9417 2.500,00 Euro TOP 5 Gewährung von Zuschüssen für investive Maßnahmen von Sportvereinen Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, folgende Zuschüsse für investive Maßnahmen von Sportvereinen zu gewähren: 1. TV Kall 2. FC Scheven 1.800,00 € 700,00 € Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, gemäß § 82 GO bei HHSt. 2.550.7180 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.500,00 € zu bewilligen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 2.570.9417 (Angebotsoptimierung im Hallenbad). Sachdarstellung: Aufgrund des GFG 2004/2005 erhalten die Gemeinden in 2004 erstmals pauschale Zuweisungen zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich (Sportpauschale). Die Mittel sind von den Gemeinden für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung, Modernisierung und den Erwerb von Sportstätten einzusetzen. Der überwiegende Teil der Sportpauschale stammt aus der allgemeinen Investitions- pauschale und resultiert somit aus einer Kürzung und Umverteilung kommunaler Mittel. Vorlagen-Nr. 98/2004 Seite 2 Aus der Sportpauschale sind künftig auch die Anträge der Sportvereine, die bisher un- mittelbar aus Landesmitteln Zuschüsse erhalten konnten, zu bedienen. Da der überwiegende Teil der Sportpauschale aus kommunalen Mitteln stammt, kommt eine Aufstockung der Pauschale aus gemeindlichen Mitteln nach Auffassung der Verwaltung nicht in Frage. Die Gemeinden entscheiden in Eigenverantwortung über eine Weiterleitung der Mittel an Vereine. Um die Mittel für eine Bezuschussung von investiven Maßnahmen der Sportvereine haushaltsrechtlich bereitstellen zu können, ist eine Aufteilung der Sportpauschale bzw. eine Festlegung des Vereinsanteils erforderlich. Als Verteilungskriterium bieten sich nach Auffassung der Verwaltung die Herstellungskosten der Sportanlagen an (s. Anlage). Danach ergibt sich eine Verhältnis von 18:1 zugunsten der gemeindeeigenen Sportanlagen. Der Vereinsanteil würde danach rund 2.000,00 € betragen. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, ab dem Jahre 2004 einschließlich des Anteils der Sportvereine aus dem bisherigen Ansatz bei HHSt. 2.760.7180 (s. TOP 4) jährlich bei HHSt. 2.550.7180 Haushaltsmittel in Höhe von 5.000,00 € bereit zu stellen. In 2004 sind bisher folgende Anträge für investive Maßnahmen von Sportvereinen eingegangen: lfd. Nr. 1 Antragsteller Maßnahme Voraussichtliche Kosten 7.690,62 € neue Bewässerungsanlage auf der Tennisanlage 2 Turnverein Kall FC Scheven Fenstergitter am Clubheim 2.792,41 € 3 SSV Golbach Ballfangzaun am Bolzplatz 9.885,52 € Der Antrag des SSV Golbach wurde bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 15.07.2004 – TOP 5 – beraten. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat dem Rat empfohlen, den Ballfangzaun als eigene Maßnahme der Gemeinde zu errichten und die erforderlichen Mittel außerplanmäßig bereit zu stellen. Allerdings sollte über die Deckung im Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen einer generellen Entscheidung über die Verwendung der Sportpauschale noch beraten werden. Hintergrund der anteiligen Deckung aus der Sportpauschale ist die Tatsache, dass der Ballfangzaun nicht am Sportplatz, sondern an einem Bolzplatz neben dem Sportplatz errichtet werden soll und damit für den Spielbetrieb nicht unbedingt erforderlich ist. Vorausgesetzt, dem Vorschlag der Verwaltung zur Bereitstellung jährlicher Haushaltsmittel in Höhe von 5.000,00 € für investive Maßnahmen von Sportvereinen wird zugestimmt, wird von der Verwaltung folgende Verteilung vorgeschlagen: Turnverein Kall 1.800,00 € FC Scheven 700,00 € Der Restbetrag von 2.500,00 € dient als anteilige Deckung für die außerplanmäßigen Ausgaben für den Ballfangzaun am Bolzplatz in Golbach.