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Allgemeine Vorlage (Erstattung der Kosten für Fundtiere)

Daten

Kommune
Kall
Größe
17 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 107/2004 07.09.2004 FBL: SB: Federführung: Fachbereich II An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Krause Herr Poth Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei HHSt. 1.110.6304 X überplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch HHSt.1.912.8500 „Deckungsreserve“ 1.250,00 Euro 750,00 Euro TOP 7 Erstattung der Kosten für Fundtiere Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Tierschutzverein Kall-Schleiden-Gemünd e.V. ab dem Haushaltsjahr 2004 einen Zuschuss zu den Kosten für die Betreuung von Fundtieren in Höhe von 2.000,- € zu gewähren. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Tierschutzverein Kall-SchleidenGemünd e.V., der Gemeinde Hellenthal und der Stadt Schleiden eine Kooperationsgemeinschaft bezüglich der Versorgung von Fundtieren anzustreben. Sachdarstellung: Der Tierschutzverein Kall-Schleiden-Gemünd e.V. betreut in der Gemeinde Kall die Fundtiere, insbesondere Hunde, aber auch Katzen und andere Tiere. Die Gemeinde Kall stellt dem Tierschutzverein hierfür die Hundezwingeranlage am Bauhof zur Verfügung. Für die Versorgung der Fundtiere erhielt der Tierschutzverein in den vergangenen Jahren einen Zuschuss von der Gemeinde Kall. Im Jahr 2003 waren dies 1.250,- €; auch für das Jahr 2004 sind wiederum 1.250,- € als Zuschuss vorgesehen. Im Dezember 2003 beantragte der Tierschutzverein, ihm für das Jahr 2004 einen Zuschuss in Höhe von 3.000,- € zu gewähren, weil die Kosten für Fundtiere sich gegenüber den Vorjahren erheblich erhöht hätten; unter anderem seien die Tierarztkosten stark gestiegen und die Anzahl der Fundtiere sei größer geworden. Darüber hinaus wurde der Verwaltung im Dezember 2003 ein Antrag auf Beteiligung an den Kosten für die Einrichtung einer Quarantänestation im Katzenhaus vorgelegt. Die Gesamtkosten wurden vom Tierschutzverein auf ca. 7.500,- € geschätzt. Vorlagen-Nr. 107/2004 Seite 2 Die vorgenannten Anträge wurden seitens der Verwaltung aufgrund der angespannten Haushaltslage zunächst abschlägig beschieden. Am 25.03.2004 fand in der Verwaltung ein Gespräch mit mehreren Vertretern des Tierschutzvereins statt, in dem die gesamte Problematik der Fundtierbetreuung besprochen wurde. In diesem Gespräch legten die Vertreter des Tierschutzvereins nochmals ihre Wünsche auf erhöhte finanzielle Zuwendungen dar; darüber hinaus wurde um Zurver- fügungstellung von Räumen durch die Gemeinde, und zwar zur Unterbringung von Katzen (Katzenhaus) und zur Unterbringung von Trödel (für Basar) gebeten. Für die Lagerung von Trödel wurde dem Tierschutzverein inzwischen ein Lagerraum im Bürogebäude des Bauhofes zur Verfügung gestellt. Zur Unterbringung der Katzen konnte die Verwaltung bisher keine geeigneten Räumlichkeiten anbieten. Nach der inzwischen vorliegenden Jahresrechnung 2003 des Tierschutzvereins betrugen die Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben Mindereinnahmen 2003 somit 18.937,06 € 22.142,56 € 3.205,50 € . Der Tierschutzverein legte der Verwaltung am 01.07.04 ein Schreiben des Kreisveterinäramtes vor, in dem die Hundezwingeranlage am Bauhof der Gemeinde Kall bezüglich der Wärmeisolierung bemängelt wird; der derzeitige Zustand sei für die Unterbringung von Hunden in der kalten Jahreszeit nicht geeignet. Aus Sicht der Verwaltung besteht durchaus die Möglichkeit, zwei Hundezwinger wintertauglich herzurichten, evtl. unter Einbeziehung des ehemaligen Wiegehäuschens der Metallhütte. Die Materialkosten hierfür werden auf ca. 2.500,00 € geschätzt. Die Verwaltung hat durch Umfrage bei den Städten u. Gemeinden im Kreis Euskirchen abgefragt, welche Leistungen für den Tierschutz dort aufgebracht werden. 5 Kommunen (Bad Münstereifel, Euskirchen, Mechernich, Weilerswist und Zülpich) haben einen Vertrag mit dem Tierheim Mechernich; diese zahlen 6,11 bis 11,00 € /Tag für einen Hund und 5,50 € /Tag für eine Katze zuzüglich Tierarztkosten. 4 Kommunen (einschl. Kall) haben eine Vereinbarung mit einem Tierschutzverein, der dann alle Tiere betreut; diese zahlen eine jährliche Pauschale zwischen 400,00 € (Blankenheim u. Dahlem) und 1.800,00 € (Schleiden). Die Gemeinde Hellenthal betreibt in Eigenregie einen Hundezwinger am Bauhof, strebt aber auch eine Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein an. Die Gemeinde Nettersheim bringt Fundhunde bei einem Landwirt unter. Nach Recherchen im Internet gibt es auch viele Kommunen, die den Tierschutzvereinen eine jährliche Pauschale pro Einwohner zahlen; diese lag in 2001 zwischen 0,10 € und 0,50 €. Nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes NRW besteht über die rechtliche Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für Fundtiere (Unterbringung, Pflege, Ernährung und tierärzliche Versorgung) bei Anwendung der Bestimmungen des BGB (§§ 965 bis 975) und des Tierschutzgesetzes kein Zweifel; diese Kosten sind von den Kommunen zu tragen. Vorlagen-Nr. 107/2004 Seite 3 Nach Kenntnis des Städte- und Gemeindebundes schließen die meisten Kommunen Verträge mit Tierschutzvereinen. Diese übernehmen damit die gesetzlichen Verpflicht- ungen der Kommunen bezüglich der Fundtiere. Zu der Frage, wann es sich um ein Fundtier handelt, wird auf den “Tierschutzbericht der Bundesregierung 1997" verwiesen: “Eine klare Abgrenzung von Fundtieren zu herrenlosen Tieren ist in der Praxis sehr schwierig. Es ist naturgemäß zunächst nicht erkennbar, ob der bisherige Eigentümer das Eigentum an dem Tier aufgegeben hat oder nicht. In der Praxis wird deshalb zunächst davon auszugehen sein, dass es sich um ein Fundtier handelt, welches vom Finder oder von der zuständigen Behörde zu verwahren und zu versorgen ist.” Anlässlich der Umfrage wurde seitens der Gemeinde Hellenthal und der Stadt Schleiden signalisiert, dass sie an einer Kooperation mit der Gemeinde Kall und dem Tierschutzverein Kall-Schleiden-Gemünd e.V. interessiert sind. Dabei würde die Gemeinde Kall dem Tierschutzverein weiterhin die Hundezwingeranlage am Bauhof in Kall zur Verfügung stellen; dieser würde aber auch zur Unterbringung von Tieren aus der Gemeinde Hellenthal und der Stadt Schleiden genutzt. An den Kosten für die erforderliche Aufbesserung der Hundezwingeranlage für die Wintermonate würden sich diese Kommunen ebenfalls beteiligen. Die Verwaltung schlägt vor - dem Tierschutzverein ab dem Jahr 2004 einen Zuschuss in Höhe von 2.000,- € zu gewähren; - mit dem Tierschutzverein einen Vertrag zu schließen, in dem die Übernahme der gesetzlichen Verpflichtungen der Kommune durch den Tierschutzverein gegen Zahlung einer Pauschale durch die Gemeinde vereinbart wird.