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Allgemeine Vorlage (Betreuungsangebote im Primarbereich hier: Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen")

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Betreuungsangebote im Primarbereich
hier: Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen") Allgemeine Vorlage (Betreuungsangebote im Primarbereich
hier: Antrag der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 182/2004 13.01.2005 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Breuer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei HHSt. über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch 0,00 Euro Euro TOP 8 Betreuungsangebote im Primarbereich hier: Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, die derzeit in den Grundschulen praktizierten Betreuungsmodelle, solange dies rechtlich und finanziell möglich ist, weiterzuführen. Eine Notwendigkeit zur Einführung einer offenen Ganztagsschule und eine damit verbundene Bedarfsabfrage wird nicht gesehen. Sachdarstellung: Mit Antrag vom 21.12.2004, welcher als Kopie dieser Einladung beigefügt ist, beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung zu beauftragen, eine Befragung über die Möglichkeit zur Einrichtung einer Ganztagsgrundschule in Kall zu organisieren. Es wird seitens der Verwaltung für die folgenden Ausführungen davon ausgegangen, dass der Antrag und die zugehörigen Ausführungen sich auf die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule beziehen. Die Landesregierung beabsichtigt, die vorhandene Angebotsstruktur für Kinder im Grundschulalter auszubauen. Dazu wird seit dem Schuljahr 2003/2004 das Fördermodell “Offene Ganztagsschule im Primarbereich” angeboten, in dessen Rahmen die Einführung eines gebündelten Angebotes für die Betreuung des betroffenen Personenkreises im Gegensatz zu den bisher bestehenden vielfältigen Betreuungsangeboten angestrebt wird. Vorlagen-Nr. 182/2004 Seite 2 Die Thematik wurde letztmalig in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 24.03.2003 -TOP 2- mit dem Ergebnis diskutiert, dass die vorhandenen Betreuungsangebote, solange dies rechtlich und finanziell möglich ist, weitergeführt werden sollen. Zwar fördert die Landesregierung im Rahmen der offenen Ganztagsschule außerunterrichtliche Angebote im Primarbereich mit 615,-- € pro Schuljahr für jedes teilnehmende Kind sowie 0,1 Lehrerstellen je 25 betreute Kinder bzw. 205,-- € zusätzlich je Kind, jedoch wird auf der anderen Seite ein vom Schulträger zu erbringender Eigenanteil von 410,-- € vorausgesetzt, der auch durch Elternbeiträge mitfinanziert werden kann. Zu diesen Kosten ist noch ein Sachkostenanteil von rd. 400,-- € je Schüler und Jahr hinzuzurechnen, der nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW auf den Schulträger zukommt. Weitere Voraussetzung für die Gewährung entsprechender Zuwendungen ist eine, ggf. auch schrittweise mögliche, Zusammenführung bestehender Betreuungsangebote im Primarbereich (Horte, Schulkinderhäuser, Schülertreff in Tageseinrichtungen, Schule von acht bis eins, Dreizehn plus). Eine parallele Bezuschussung entsprechender Betreuungsangebote ist nach den Richtlinien nicht vorgesehen bzw. ausgeschlossen. Weiterhin wird von seiten des Schulträgers eine Erklärung darüber verlangt, dass die Eigenleistung auf Dauer gesichert ist, während das Land seine Förderung unter den Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel stellt. Gemeinden mit einem Haushaltssicherungskonzept bzw. Gemeinden, die ihren Haushalt nur durch eine Rücklagenentnahme ausgleichen können (hierzu zählt auch die Gemeinde Kall), müssen darüber hinaus den Nachweis führen, dass das Projekt kostenneutral durchgeführt wird. Damit würde die Einführung einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich die Fortführung der seit einigen Jahren erfolgreich eingeführten Betreuungsangebote an der Grundschule Kall (Schule von acht bis eins und Dreizehn plus) verhindern, da eine entsprechende Bezuschussung nicht mehr erfolgen würde. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Bezuschussung der in den Grundschulen Kall und Sistig vorhandenen Angebote jedoch zunächst bis zum Jahr 2007 gewährleistet. Im Hinblick auf die guten Erfahrungen, die in der Vergangenheit mit den an den gemeindlichen Grundschulen praktizierten Betreuungsangeboten gemacht wurden, schlägt die Verwaltung vor, solange dies rechtlich und finanziell möglich ist, die an den Grundschulen bestehenden Betreuungsangebote weiterzuführen. Da mit den bestehenden Betreuungsangeboten der überwiegende Teil des Bedarfs an einer Betreuung abgedeckt ist, besteht nach Auffassung der Verwaltung auch im Hinblick auf eine Verbesserung der Bedarfsdeckung nicht die Notwendigkeit einer Umstrukturierung der Betreuungsangebote. Damit würde sich auch die Notwendigkeit einer Umfrage zur Einführung des Betreuungsangebotes der offenen Ganztagsschule an der Grundschule Kall erübrigen.