Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
167 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
28.09.15, 13:30
Aktualisiert
28.09.15, 13:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 15/2015
24.09.2015
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
30.09.2015
Kreistag
21.10.2015
Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) GmbH
– Finanzierung der IRR GmbH bis einschließlich 2018
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
x
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beschließt per Dringlichkeit,
a)
Mittel für einen jährlichen Gesellschafterzuschuss gem. § 20 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag
(Geschäftsbereich 1 “Netzwerkaktivitäten/ Betrieb der Geschäftsstelle“) in Höhe von max.
12.000€/Jahr über das Jahr 2017 hinaus auch in 2018 bereitzustellen.
-2b)
dass anteilige Projektfinanzierungen im Sinne des Geschäftsbereiches 2 „Projekte im Bereich
der Strukturentwicklung“ (§ 20 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag) darüber hinaus einer gesonderten
Beschlussfassung durch den Kreistag bedürfen.
Begründung:
Im Schreiben des Staatssekretärs Dr. Horzetzky (MWEIMH NRW) vom 15.09.2015 (siehe Anlage)
werden die künftige Grundfinanzierung der IRR bis einschl. 2018 dargelegt und die Gesellschafter
aufgefordert im Laufe des Oktober 2015 ihre Mittelbereitstellung zu beschließen, damit der
Förderantrag rechtzeitig vor Projektbeginn am 01.11.2015 bewilligt werden kann.
Hier die wesentlichen Eckdaten der Prüfung einer künftigen Finanzierung durch das Land NRW nach
dem Gespräch mit den Landräten am 4.08.2015:
- Bestätigung der beihilferechtlichen Unbedenklichkeit
- Förderung der IRR GmbH bis einschließlich 2018 in Höhe von 500.000 EUR p.a. bei einem
Fördersatz von 80 %
- Unterstützungszusage für Projekte in Aussicht gestellt
- Weiterer Prüfbedarf hinsichtlich des Einsatzes des Beitrags der RWE Power AG
Für den Erlass eines Bewilligungsbescheides und den Beginn des neuen Projektes zum 1.11.2015
sind die Gesellschafter aufgefordert kurzfristig gegenüber der Bewilligungsbehörde die
Gesamtfinanzierung bis einschl. 2018 sicherzustellen. Hierzu wird Bezug genommen auf den im
Gesellschaftervertrag fixierten Eigenanteil der Gesellschafter in Höhe von 125.000 EUR p.a. (d.s. 20
%) an der Projektfinanzierung der IRR GmbH sowie nicht förderfähige Ausgaben bis zu ins. 25.000
EUR p.a.
Der durch den Kreistag am 09.04.2014 getroffene Beschluss (D 16/2014) umfasst nicht die im
Schreiben vom 15.09. aufgezeigte Finanzierungsnotwendigkeit bis einschließlich 2018, sondern nur
bis 2017.
Die Durchführung einzelner Projekte im Bereich der Strukturentwicklung bedürfen einer gesonderten
Mittelbereitstellung und Projektfinanzierung.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Projektbewilligung der IRR GmbH sieht das Land NRW per Erlass zum 1.11.2015 vor. Die
Gesellschafter der IRR GmbH sind durch das Land NRW aufgefordert zuvor ihre Anteilsfinanzierung
bis einschl. 2018 gegenüber dem Bewilligungsgeber zu erklären, damit dieser den
Bewilligungsbescheid erstellen kann. Der nächste Fachausschuss tagt erst am 16.11.2015 und macht
eine Beschlussfassung per Dringlichkeit im Kreisausschuss am 30.09.2015 erforderlich.
-3-
gez. Rosenke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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