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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z1 / D 15 / 2015 (KA 30.09.2015))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
06.10.15, 12:03
Aktualisiert
06.10.15, 12:03
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Z1 / D 15 / 2015 (KA 30.09.2015))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / D 15 / 2015 Datum: 06.10.2015 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 30.09.2015 A) TOP 2 Öffentliche Sitzung Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende bittet den Kreisausschuss darum, die Tagesordnung um TOP 22 (D15/2015, IRR GmbH - Finanzierung bis einschließlich 2018) zu erweitern. Zudem habe Herr Poth im nichtöffentlichen Teil noch eine Mitteilung an den Kreisausschuss. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) meldet weiteren Beratungsbedarf in Sachen IRR an, so dass man eine Vertagung in den Kreistag (Notiz: dort wird das Thema unter der V158/2015 behandelt, da eine D nicht mehr notwendig ist) beantrage und der Erweiterung nicht zustimmen werde, da auch gemäß der Vorlage eine Entscheidung bis zum 01.11.2015 ausreichend sei. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält in Sachen IRR eine Vorberatung in der heutigen Sitzung für unschädlich, da sich inhaltlich nichts ändern werde. Nach kurzer Diskussion stellt der Vorsitzende die ursprüngliche Tagesordnung ohne die Erweiterung zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig