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Beschlussvorlage (B-Plan Entwurf)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,2 MB
Datum
27.04.2017
Erstellt
10.04.17, 20:04
Aktualisiert
10.04.17, 20:04
Beschlussvorlage (B-Plan Entwurf)

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Inhalt der Datei

Gebietsabgrenzung: Größe des 1,6 ha Plangebietes: im Norden: durch die südlichen Grenzen des Flurstückes 1175 in der Flur 4 sowie des Flurstückes 67 in der Flur 9; im Osten: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 948 (tlw.) und 1437 (tlw.) in der Flur 8; im Süden: durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 399, 400, 401, 402 und 403 in der Flur 4; im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstückes 1176 in der Flur 4. Ortsteil Bechterdissen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes: Gemarkung: Bechterdissen Flur: 4 Flurstücke: 355, 703, 704 Gemarkung: Greste Flurstücke: 1437 (tlw.). Flur: 8 B. Rechtsgrundlagen A1. Vorhaben- und Erschließungsplan A2. Nutzungsplan B. Rechtsgrundlagen C. Textliche Festsetzungen mit Zeichenerklärungen und Anmerkungen D. Sonstige Darstellungen und Hinweise zum Planinhalt Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722); Die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548); Die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung-PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509); Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetztes vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258); Die Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV NRW S. 294); Beigefügt ist diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan: - Begründung - Artenschutzrechtliches Fachgutachten A2. Nutzungsplan A1. Vorhaben- und Erschließungsplan C.5 Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966); Gemarkung Berchterdissen Gemarkung Berchterdissen Gemarkung Berchterdissen Flur 4 16 ,0 C.2 Gebiet für betreutes Wohnen und Tagespflege Streuobstwiese II a WD 10-15° Gebiet für betreutes Wohnen und Tagespflege 16 ,0 ch ) äht em ht g Ackerland Gra s weg Gemarkung Greste WD Gemarkung Greste Im Sch (nic Ackerland II a GRZ 0,4 melteb ru ch TH max. 9,50m FH max. 11,50m Flur 8 10-15° TH max. 9,50m FH max. 11,50m Flur 8 Baugebiet Zahl der Bauweise Vollgeschosse Grundflächenzahl Dachform Dachneigung C.8 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB Die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind mit einer Baum- und Strauchhecke aus heimischen, standorttypischen Arten abzupflanzen. C.9 L 40,0 40,0 g (g 36,0 12,0 Gra Ackerland swe 4 5,0 em äht ) 6,0 St/Ca 27,0 Na Bolzplatz Balkon 25,5 37,5 Balkon 3 1,5 3 3 L C.3 65 Leitungsrecht 65 65 a 65 a 67 67 GRZ 0.4 69 70 elis-B z.B. TH max. 9,50m Corn GRZ 0,4 WD 10-15° 3 TH max. 8,00m FH max. 9,50m z.B. FH max.11,50m (Es gilt der Eintrag in der Planzeichnung.) Grundflächenzahl, Vollgeschosse maximale Grundflächenzahl (GRZ) Gemäß § 19 (4) BauNVO ist für Stellplätze, Carports und ihre Zufahrten eine Überschreitung der Grundflächenzahl bis maximal 0,5 zulässig. Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß Höhe der baulichen Anlagen Als unterer Bezugspunkt für die Trauf- und Firsthöhe gem. § 18 (1) BauNVO gilt der NHN-Höhenpunkt 124,50 m über NHN. Die maximale Traufhöhe beträgt 9,50 m, Der Traufpunkt wird gebildet durch die Schnittlinien der Außenflächen der Außenwand mit der Dachhaut. Die maximale Firsthöhe beträgt 11,50 m. Als Firstpunkt gilt der Schnittpunkt der Dachflächen. 21 21 3 II a 74 4 4 Corn elis-B 74 Gebiet für betreutes Wohnen und Tagespflege 72 laauw 72 II hm 75 r Heid e -Str. -Str. 70 laauw eb ruc h elt 2 e Sc Milse r Heid 2 73 66 Im 75 Milse 71 Sc hm 73 66 Im 71 elt eb ru ch 69 Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Ziffer 1 BauGB i. V. m. § 16 - 21 BauNVO 6 6 C.4 5 19 19 5 a 11 a 11 a 13 a Die Katastergrundlage ist mit Genehmigung des Fachbereiches Geoinformation, Kataster, Immobilienbewertung des Kreises Lippe vom Nummer vervielfältigt worden. Die Darstellung des in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgewiesenen Zustandes stimmt mit dem Katasternachweis überein. Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. Stand der Planungsunterlagen: August 2016 Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gem. § 2 (1) BauGB durch Beschluß des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe vom aufgestellt worden. Der Beschluß wurde am ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB hat in Form einer Bürgerversammlung am und durch mögliche Einsichtnahme in der Zeit vom bis stattgefunden. Die Termine wurden am ortsüblich bekannt gemacht. Dieser Plan hat als Entwurf einschließlich Text und Begründung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde am ortsüblich bekannt gemacht. Dieser Plan ist gem. § 10 BauGB und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe vom als Satzung beschlossen worden. Dieser beschlossene Plan mit Begründung liegt gem. § 10 (3) BauGB ab zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Mit Bekanntmachung vom tritt dieser Bebauungsplan in Kraft. Die Übereinstimmung mit dem Offenlegungsexemplar vom wird bescheinigt. Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe, den Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Gemeinde Leopoldshöhe (Bürgermeister) Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister ......................................... ......................................... ......................................... ......................................... ......................................... ......................................... abweichende Bauweise In Abweichung von der offenen Bauweise sind bauliche Anlagen mit größeren Abmessungen (Länge und Breite) als 50,00 m zulässig. Baugrenze Baugrenze zur Abgrenzung der maximalen überbaubaren Grundstücksflächen, soweit die festgesetzte Grundflächenzahl nicht entgegenstehen. Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger und der Versorgungsträger Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger Die festgesetzte Fläche ist von tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern freizuhalten. Die Lage der festgesetzten Flächen kann verändert werden, wenn der Bestimmungszweck gewahrt bleibt. WD 10-15° D. Gemeinde Leopoldshöhe Sonstige Darstellungen und Hinweise zum Planinhalt 6,0 z.B. Dachform / Dachneigung: Als Dachform ist nur das Walmdach zulässig mit einer Dachneigung für den Hauptbaukörper von 10 - 15°. Für eingeschossige Anbauten und Nebenanlagen sind auch Flachdächer zulässig. Dachaufbauten / Dacheinschnitte: Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind unzulässig. 75 355 Ortsteil Bechterdissen Maßzahl (in m) vorhandene Bebauung vorhandene Flurstücksgrenze Flurstücksnummer vorhandene Leitung / Kanal Bodenfunde Wenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt werden, ist nach §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung der Gemeinde oder dem Amt für Bodendenkmalpflege, hier im Auftrag: Lippisches Landesmuseum, Ameide 4, 32756 Detmold, Tel. 05231/9925-0; Fax. 05231/9925-25, anzuzeigen und die Entdeckungsstätte drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen“ Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Bodenschutz Bei dem Aushub, der Lagerung und dem Transport von Bodenaushub sind die Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe vom 27.06.2005 und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012 zu beachten. Nach jetzigem Kenntnisstand sind im Plangebiet keine Altablagerungen bzw. Altstandorte bekannt. In der vorbereitenden Bauphase (z.B. Baugrubenaushub) ist auf Anzeichen von Altablagerungen zu achten. Sofern derartige Feststellungen getroffen werden, ist das Umweltamt der Kreises Lippe umgehend zu verständigen. Nach § 5 Abs. 4 Landesabfallgesetz sind beim Abbruch baulicher Anlagen alle Bauabfälle zu trennen. Landschaftsschutzgebiet Das Plangebiet befindet sich vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osningvorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ (LSG-3917-0011). Vor einer baulichen Inanspruchnahme ist eine Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe durchzuführen. Haftungsregelungen für benachbarte Waldflächen Aufgrund der östlich an den Geltungsbereich angrenzenden Waldflächen ist mit dem Eigentümer eine privatrechtliche Regelung hinsichtlich eventueller Haftungs- und Verkehrsschäden durch umfallende Bäume, abbrechende Baumkronen oder herabfallende Äste zu treffen. Übersichtsplan M. 1 : 10.000 F:\DHP\Projekte\Leopoldshöhe\VB-Plan-Bechterdissen 0 20 40 60 .............................................................................. 06.04.2017Mü. 80m Maßstab im Original 1 : 1000 Norden überbaubare Grundstücksfläche nicht überbaubare Grundstücksfläche Drees Huesmann Pl an ALK: Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Thomas Hülsmann in Bürogemeinschaft mit Dipl.-Ing. Eckhard Braune (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) Detmold, ........................... 17 a 17 a 13 a Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie Stellung baulicher Anlagen gem. § 9 (1) Ziffer 2 BauGB Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen gem. § 9 (1) Ziffer 21 BauGB C.10 Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB i. V. m. § 86 (4) BauONRW (Örtliche Bauvorschriften) Gebiet für betreutes Wohnen und Tagespflege 3 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 (1) Ziffer 20, 25 BauGB Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 (1) Ziffer 20 BauGB Diese Flächen werden den Baugrundstücken, auf denen Eingriffe in Natur und Landschaft nach den Festsetzungen des vorhabenbezogenenen Bebauungsplanes zugelassen sind, gem. § 9 (1a) BauGB zugeordnet. hier: Anlage einer Streuobstwiese Traufhöhe / Firsthöhe In dem Gebiet sind zulässig: · Gebäude und Anlagen für Betreutes Wohnen und Pflegeeinrichtungen mit · Wohnungen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf gem. § 9 (1) Ziffer 8 BauGB (Personen, die altersbedingt der Betreuung und Pflege bedürfen); · dem betreuten Wohnen und den Bedürfnissen der Pflegeeinrichtung entsprechende Anlagen und Räume für Dienstleistungen und Aktivitäten, insbesondere Gruppenbereiche sowie Anlagen für gemeinschaftliche Aktivitäten und Therapie einschließlich des Außenwohnbereiches; · zum Betrieb der zulässigen Nutzungen erforderlichen Nebenanlagen, auch als separate Gebäude einschließlich sanitärer Einrichtungen, Funktionsräume, Abstellräume, Zugänge, Terrassen, freie Stellplätze, Carports und Zufahrten. Grünflächen gem. § 9 (1) Ziffer 15 BauGB Private Grünfläche (Bolzplatz / Spielfläche) Art der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Ziffer 1 BauGB i. V. m. §§ 1 - 15 BauNVO Beispiel für die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise GRZ 0,4 melteb ru C.7 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 9 (7) BauGB Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung 40 40 Flur 4 Grenzen gem. § 9 (7) BauGB und Abgrenzungen gem. §§ 1 (4) und 16 (5) BauNVO Verkehrsflächen gem. § 9 (1) Ziffer 11 BauGB Straßenverkehrsflächen Textliche Festsetzungen mit Zeichenerklärungen und Anmerkungen C.1 Nebenanlagen, Stellplätze und Carports sind in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig, Garagen sind im gesamten Plangebiet unzulässig. Nebenanlagen, Stellplätze und Carports mit ihren Zufahrten sind auf den besonders dafür festgesetzten Flächen zulässig. Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze und ihre Zufahrt mit dem jeweiligen Eintrag. Flächen für Nebenanlagen Flächen für Stellplätze, Carports und ihre Zufahrten Straßenbegrenzungslinie Flur 9 C. Im Sch C.6 Das Wassergesetz für das Land Nordrhein - Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 934). Anmerkung: Zuwiderhandlungen gegen die gem. § 86 BauO NRW in dem Bebauungsplan aufgenommenen Festsetzungen (Örtliche Bauvorschriften) sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 84 (1) Ziffer 20 BauO NRW und können gem. § 84 (3) BauO NRW als solche geahndet werden. Gemarkung Berchterdissen Flur 9 Na St/Ca Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen gem. § 9 (1) Ziffer 4, 19 und 22 BauGB er Gemeinde Leopoldshöhe Vennhofallee 97 D-33689 Bielefeld fon 05205.3230/6502 fax 05205.22679 info@dhp-sennestadt.de www.dhp-sennestadt.de