Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
28 kB
Datum
16.02.2016
Erstellt
05.02.16, 11:50
Aktualisiert
05.02.16, 11:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
19/2016
zur Sitzung
des Ausschusses für Bildung und
Kultur
der Gemeinde Leopoldshöhe
Weiterentwicklung
Grundschulen
der
schulischen
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Kultur
Fachbereich:
BM Bürgermeister
Auskunft erteilt:
Herr Schemmel
Telefon:
05208/991-400
Datum:
5. Februar 2016
Betreuungsangebote
Termin
16.02.2016
an
den
gemeindlichen
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Zahlreich erschienene Eltern von Grundschulkindern haben sich in der Ratssitzung am 10.12.2015 nach den
Platzkapazitäten im Bereich der offenen Ganztagsschule (OGS) und des Betreuungsangebotes " 8-1"
erkundigt. Seitens der Elternschaft wurde dabei die Sorge geäußert, dass die vorhandenen Plätze
angesichts steigender Nachfragen im kommenden Schuljahr 2016/2017 nicht mehr ausreichen. Im Hinblick
auf die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossene An-/Abmeldesituation wurde den Eltern eine
zeitnahe, lösungsorientierte Klärung der Angelegenheit zugesagt.
Am 11.01.2016 fand mit den Elternvertretern ein weiteres Gespräch statt. Dabei wurden einerseits auf die
berufsbedingten Betreuungsnotwendigkeiten, auch vor dem Hintergrund der vergleichsweise umfassend
entwickelten Betreuungsangebote der umliegenden Kita´s, hingewiesen. Darüber hinaus wurden aber auch
konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet. In diesem Zusammenhang würde für bestimmte
Fallkonstellationen auch ein optimiertes "8-1" Angebot mit einer Betreuungszeit bis 14.00 Uhr ausreichen.
Des Weiteren schlagen die Eltern transparente Platzvergaben mit einer Priorisierung der Berufstätigkeit/
Arbeitsplatzsuche und ggf. auch angepasste Elternbeiträge vor.
Bei der Erarbeitung der nachfolgenden Lösungsvarianten gemeinsam mit der Schulleitung der GS Nord, der
OGS-Leiterin und einer Vertreterin der VHS (Aufgabenträger) wurde auch eine Beratung durch zwei für
diese Aufgabenstellung besonders zertifizierte Beraterinnen des Kreis-Schulamtes in Anspruch genommen.
Aus diesem Beratungsprozess ergibt sich jetzt folgender Sachstand:
1. Ausgangssituation auf der Grundlage der im Haushaltsplanentwurf berücksichtigten Daten:
- Grundschule Asemissen:
> 3 Gruppen OGS / 80 Kinder ( 5 "Überhangkinder")
> 30 Kinder " 8-1"
- Grundschule Nord
> 4 Gruppen OGS / 102 Kinder (2 "Überhangkinder")
> 67 Kinder "8-1"
-2-
Unter Verrechnung entsprechender Landesmittel und Anrechnung der jeweiligen Elternbeiträge weist der
Haushaltsentwurf für die Finanzierung dieser freiwilligen kommunalen Leistung einen Fehlbetrag von €
80.140,- aus.
2. Planzahlen nach Abschluss der An-/Abmeldephase // Stand 31.01.2016
- Grundschule Asemissen
> OGS: 82 Anmeldungen
> "8-1": 44 Anmeldungen
- Grundschule Nord
> OGS: 143 Anmeldungen
> "8-1": 60 Anmeldungen
Bei den vg. Anmeldungen sind noch keine Flüchtlingskinder berücksichtigt!
3. Lösungsvarianten
-
Grundschule Asemissen:
Für die Betreuung der "8-1" Kinder wird die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe empfohlen.
Räumlichkeiten stehen dafür ausreichend zur Verfügung. Die Betreuung der OGS Kinder erfolgt
weiterhin in den bereits vorhandenen Gruppen. Ggf. können "Überhangkinder" aus der OGS in das
"8-1"Angebot wechseln. Unter der Voraussetzung der Zahlung weiterhin auskömmlicher
Elternbeiträge wird keine zusätzliche nennenswerte Belastung des kommunalen Haushalts erwartet.
-
Grundschule Nord
Die Betreuung der zusätzlichen OGS Kinder ist in den vorhandenen räumlichen Ressourcen der
Grundschule ausgeschlossen. Bis zum Schuljahresbeginn 2016/2017 können auch unabhängig von
der Finanzierbarkeit einer solchen Maßnahme, umfassende Ergänzungsbauten etc. ohnehin nicht zur
Verfügung gestellt werden. Im Einvernehmen aller Beteiligter werden deshalb Veränderungen im
Bestand empfohlen, die nach Auffassung der Schulleitung jedoch als Provisorium gewertet werden
sollten. Dabei werden folgende Szenarien vorgestellt:
a.) Bei derzeit 143 Anmeldungen werden 6 Gruppen (also 2 zusätzliche Gruppen) bereitgestellt. Im
Hinblick auf weitere Anmeldungen wird unterstellt, dass die dann vorhandenen 150 Plätze im
Sommer auch tatsächlich nachgefragt werden. Die Grundschule Nord hätte dann eine OGS-Quote
von 47 % (ursprüngl. Zielmarke des Landes NRW waren 25%)
Die Betreuung der zusätzlich aufgenommenen Kinder erfolgt in 2 Klassenräumen und 1
Gruppennebenraum. Zusätzlich wird ein Teilbereich des Pausenflurs abgetrennt und für die
Tagesbetreuung der Kinder aufgewertet. Der Verzehr des Mittagessens erfolgt in einem Essraum,
der von der vorhandenen Pausenhalle im EG abgetrennt wird.
Für diese "große Lösung" entstehen sowohl einmalige Bau- und Anschaffungskosten, als auch
regelmäßig anfallende Betriebskosten, die den o.g. Fehlbetrag weiter erhöhen.
Erste Schätzungen beziehen sich auf die nachfolgenden Kostenblöcke:
-
-
-
Innenausbau / Herrichtung Pausenflur/ Nebenraum,
Einbau von Türen , Erneuerung des Fußbodens, Erneuerung
der Decke im Essensraum, Anpassung der Elektrik, Schränke
und Regale, Spülmaschine, Tische, Stühle etc.
Mobiliar, Besteck, Geschirr, Gläser, Servierwagen,
Teewagen, Essenswagen,
Erstausstattung Beschäftigungsmaterial etc.
.
jährlicher Zuschuss der Gemeinde für 2 weitere Gruppen/
sonstiger Aufwand für Sach- und Dienstleistungen
rd. € 100.000,-
rd. € 18.000,-
ca. € 14.000,-
-3-
b.) Die nachfolgende Lösung geht von einer Deckelung der vorhandenen Anmeldungen auf 125 OGSKinder aus. Die Versorgungsquote würde sich auf 39% verringern. Zusätzlich wäre über die
Kriterien zur Platzvergabe neu zu entscheiden.
Die Unterbringung einer neuen Gruppe könnte räumlich vergleichbar mit der vg. Lösung mit
reduziertem Aufwand erfolgen. Es sollte dann angestrebt werden, das Mittagessen dieser Kinder in
den bereits vorhandenen Räumlichkeiten ( 2. Schicht) zu ermöglichen.
Daraus ergibt sich die nachfolgende Kostenschätzung.
-
Innenausbau Pausenflur, Nebenraum, Fußboden etc. (w.o.)
Mobiliar, Besteck , Erstausstattung Material etc. (w.o.)
jährlicher Zuschuss der Gemeinde für 1 weitere Gruppe/
sonstiger Aufwand für Sach- und Dienstleistungen
rd. € 25.000,rd. € 9.000,ca. € 7.000,-
c.) In Ergänzung zu der unter Punkt b.) vorgestellten Lösung wird für interessierte Familien nach
Beendigung der "8-1" Betreuung in den dort vorhandenen Räumen ein zusätzliches
Betreuungsangebot bis 14.00 Uhr angeboten. Bei dieser Lösung wird eine Anregung aus der
Elternschaft aufgegriffen, die sich mit diesem insoweit optimiertem Betreuungsmodell die
Ausübung einer Teilzeit-/ Halbtagstätigkeit vorstellen können. Die Abholung dieser Kinder hätte
dann bis spätestens 14.00 Uhr zu erfolgen, wobei die Erledigung der Hausaufgaben und die
Essenseinnahme in Verantwortung der jeweiligen Familie erfolgen muss. Ggf. könnte das Leos als
örtliche Jugendhilfeeinrichtung ein kostendeckendes Angebot für diese besondere
Nachfragesituation einrichten.
Wie bereits auch eingangs dargestellt, besteht hinsichtlich des künftig von der Gemeinde
auszugleichenden Fehlbetrags, das nicht unerhebliche Risiko auskömmlicher Elternbeiträge. Eine
Zunahme bei der Inanspruchnahme der Leistungen im Kontext geringer Elternbeiträge würde den
Fehlbetrag zwangsläufig erhöhen, umgekehrt würden höhere Elternbeiträge die Risiken absenken. Der
beigefügten Beitragstabelle kann die bisherige Staffelung entnommen werden. Der Höchstbetrag liegt
derzeit bei € 140,00 und könnte entsprechend der landesgesetzlichen Regelungen auf € 170,00 erhöht
werden.
Beschlussvorschlag:
Erfolgt nach ausgiebiger Erörterung im Fachausschuss auch nach Klärung der damit verbundenen
Finanzierungsfragen !
Schemmel
Anlage: Beitragstabelle OGS