Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
26.02.16, 21:16
Aktualisiert
26.02.16, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
35/2016
zur Sitzung
des Ausschusses für Bildung und
Kultur
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BM Bürgermeister
Auskunft erteilt:
Herr Schemmel
Telefon:
05208/991-401
Datum:
26. Februar 2016
Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Kultur
Termin
08.03.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Als Deckungsbeitrag für die nicht unerheblichen Kosten der Offenen Ganztagsschule werden seitens des
Schulträgers Elternbeiträge erhoben. Die letzte Erhöhung der Elternbeiträge datiert aus dem Jahr 2007 und
gliedert sich in den nachfolgenden Stufen:
Elternbeiträge für den Besuch der OGS Leopoldshöhe:
Jahreseinkommen
OGS-Beitrag 1. Kind
OGS-Beitrag für jedes weitere Kind
0 bis 17.500 €
0,00 €
0,00 €
17.501 € bis 32.500 €
60,00 €
30,00 €
32.501 € bis 55.000 €
80,00 €
40,00 €
55.001 € und darüber
120,00 €
60,00 €
Elternbeiträge für den Besuch der Schule von 8-1:
55,00 Euro pro Monat
Landesgesetzlich ist für die Elternbeiträge ein Höchstbetrag
von 170,00 € festgesetzt. Unter
Berücksichtigung der jetzt schon nicht unerheblichen Fehlbeträge für die Finanzierung dieser freiwilligen
Aufgabe, die bei der geplanten Ausweitung der Betreuungskapazitäten dann auf mehr als 100.000,- €
ansteigen werden, wird eine Beitragserhöhung gemäß der nachfolgenden Auflistung für erforderlich
gehalten.
-2-
Elternbeiträge für den Besuch der OGS Leopoldshöhe:
Jahreseinkommen
OGS-Beitrag 1. Kind
OGS-Beitrag für jedes weitere Kind
0 bis 19.000 €
0,00 €
0,00 €
19.001 € bis 32.500 €
60,00 €
30,00 €
32.501 € bis 55.000 €
85,00 €
42,50 €
55.001 € bis 70.000 €
130,00 €
65,00 €
70.001 € und darüber
150,00 €
75,00 €
Elternbeiträge für den Besuch der Schule von 8-1:
55,00 Euro pro Monat
Zusammenfassend handelt es sich bei dem vorliegenden Entwurf um eine maßvolle Erhöhung der Beiträge
im mittleren Einkommensbereich und um die Einführung einer zusätzlichen Einkommenstabelle ab 70.001 €
Jahreseinkommen.
Die vorliegende Beitragserhöhung soll zum 01.08.2016 eingeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung und Kultur stimmt der vorgeschlagenen Beitragserhöhung zum 01.08.2016 zu!
Schemmel