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Mitteilungsvorlage (Angebotsabfrage zur Prüfung der Jahresabschlüsse des Kernhaushalts und der Eigenbetriebe sowie der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen ab dem Wirtschaftsjahr 2014)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
06.02.15, 21:15
Aktualisiert
06.02.15, 21:15
Mitteilungsvorlage (Angebotsabfrage zur Prüfung der Jahresabschlüsse des Kernhaushalts und der Eigenbetriebe sowie der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen ab dem Wirtschaftsjahr 2014)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 19/2015 zur Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen Auskunft erteilt: Frau Schillmöller Telefon: 05208/991-200 Datum: 6. Februar 2015 Angebotsabfrage zur Prüfung der Jahresabschlüsse des Kernhaushalts und der Eigenbetriebe sowie der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen ab dem Wirtschaftsjahr 2014 Beratungsfolge Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss Termin 19.02.2015 Bemerkungen Sachdarstellung: Wie bereits in der Mitteilungsvorlage (Drucksache 78/2014) der letzten Sitzung vom 27.11.2014. mitgeteilt, ist in der Gemeinde Leopoldshöhe keine örtliche Rechnungsprüfung eingerichtet. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist gem. § 101 Abs. 1 GO NRW Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses. Für die Jahresabschlussprüfungen der Eigenbetriebe und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gelten die §§ 21 und 26 der EigVO NRW i.V.m. § 106 GO NRW entsprechend. Gem. § 103 Abs. 5 GO NRW kann sich der Rechnungsprüfungsausschuss eines Dritten als Prüfer bedienen. Bezugnehmend auf die von der Verwaltung vorgelegte Liste mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus der Region, von denen bekannt ist, im kommunalen Bereich als Wirtschaftsprüfer tätig zu sein, ist am 15.01.2015 eine Ausschreibung durchgeführt worden. In dem Anschreiben an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurde neben dem Honorar und anfallenden Kosten für Präsentation und der Erstellung von Steuererklärungen auch auf die Anforderungen der GPA über eine gültige Teilnahmebescheinigung an der Qualitätskontrolle nach § 57 a WPO verwiesen. Die entsprechenden Angebote der angeschriebenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften liegen der Gemeinde Leopoldshöhe nunmehr vor. Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Schemmel