Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
17.04.2013
Erstellt
30.04.13, 21:16
Aktualisiert
30.04.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
52/2013
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
30. April 2013
Bürgerbeteiligung, Ausbaustandards und Erhebung von Beiträgen beim Straßenbau in
Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
17.04.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Im Rahmen der letzten Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr wurde die Verwaltung
beauftragt, ein Konzept auf der Grundlage der Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen bezüglich der Beteiligung der betroffenen Bürger und des technischen Standards auszuarbeiten, um
im Zuge der Überarbeitung der Satzung der Erhebung von Straßenbaubeiträgen auch eine Optimierung im
begleitenden Verfahren zu erreichen.
In den letzten Wochen wurden daher umfangreiche Recherchen unter anderem bei anderen Kommunen
bezüglich deren Verfahrensweise betrieben. Es wurden dabei einige interessante Modelle bekannt, die einer
genaueren Überprüfung unterzogen werden sollen, inwieweit sie sich für Leopoldshöher Verhältnisse
eignen.
Nachfolgend werden einige Ideen angeführt, die in der Sitzung mündlich genauer erläutert werden sollen:
Eine völlig andere Form der Bürgerbeteiligung gibt es zum Beispiel seit Kurzem in der Gemeinde
Kirchlengern. Dort wird der Straßenbau (unter Einhaltung technischer Regeln und gesetzlicher Vorschriften)
in einer Versammlung mit den betroffenen Anliegern anhand einer EDV-unterstützten Präsentation
entwickelt wobei noch in der Versammlung ermittelt werden kann, wie sich bestimmte Gestaltungen und
Einrichtungen auf die zu erhebenden Beiträge auswirken. Dadurch wird eine sehr hohe Transparenz
bezüglich der Beitragserhebung erreicht.
Darüber hinaus werden dort und auch in anderen Kommunen generelle Überlegungen angestellt, welche
Straßen vielleicht überhaupt verzichtbar sind und von der gemeindlichen Unterhaltung und Erneuerung unter
Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht ausgenommen werden können. Zu diesem Thema soll noch
Kontakt mit Fachleuten des Städte- und Gemeindebundes aufgenommen werden.
Seitens der Verwaltung soll in den nächsten Wochen weiter an einem vollständigen Konzept bezüglich der
zukünftigen Verfahrensweise gearbeitet werden. Aufgrund der Komplexität dieser Problematik kann an
dieser Stelle zunächst nur ein Sachstandsbericht erfolgen.
-2-
Schemmel