Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Umstiegsmöglichkeiten auf ein differenziertes Volumensystem)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
33 kB
Datum
11.11.2013
Erstellt
31.10.13, 21:15
Aktualisiert
29.11.13, 21:16
Beschlussvorlage (Umstiegsmöglichkeiten auf ein differenziertes Volumensystem) Beschlussvorlage (Umstiegsmöglichkeiten auf ein differenziertes Volumensystem) Beschlussvorlage (Umstiegsmöglichkeiten auf ein differenziertes Volumensystem) Beschlussvorlage (Umstiegsmöglichkeiten auf ein differenziertes Volumensystem)

öffnen download melden Dateigröße: 33 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 101/2013 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen Auskunft erteilt: Frau Sampieri Telefon: 05208/991-203 Datum: 29. November 2013 Umstiegsmöglichkeiten auf ein differenziertes Volumensystem Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 11.11.2013 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz 28.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss 12.12.2013 Rat 19.12.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Dem Ausschuss wurde die Gebührenkalkulation nach dem Volumensystem in Anlehnung an die Stadt Oerlinghausen (interkommunale Zusammenarbeit) vorgelegt. Hier ist nochmals zu erwähnen, dass die Dienstleistungskosten sowie die Verwaltungskosten auf den Restmüll verteilt sind, um eine Kostendeckung „bei Abmeldung des Biogefäßes“ zu gewährleisten. Dadurch resultieren geringe Gebühren für die Biogefäße. Eine Saisonbiotonne sieht die Satzung der Stadt Oerlinghausen nicht vor, jedoch steht es jedem Bürger frei, ein zusätzliches Biogefäß - gegen eine Zustell- u. Abholgebühr - in den Sommermonaten zu nutzen. Auch ein Mindestvolumen mit 5 l pro Person/Woche ist in der Satzung verankert. Wie in den nachfolgenden Vergleichskommunen beinhalten die Kalkulationen Kosten für Dienstleistungen des gemeindlichen Bauhofes (Leerung der öffentlichen Müllbehälter), diese belaufen sich für Leopoldshöhe auf 50.000 €. Gem. § 9 Abs. 2 LAbfG erfolgt die Erhebung von Benutzungsgebühren durch die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes mit der Maßgabe, dass zu den ansatzfähigen Kosten alle Aufwendungen gehören, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dadurch entstehen, dass diese abfallwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen. Zu den ansatzfähigen Kosten gehören auch: - die Kosten der getrennten Erfassung von Abfällen außerhalb der regelmäßigen Grundstücksentsorgung, einschließlich der Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe. Diese Verfahrensweise wurde mit dem Städte- und Gemeindebund besprochen. Gegen die Einbeziehung der Dienstleistungskosten in der Kalkulation werden, nicht zuletzt aufgrund des Kostendeckungsprinzips, -2- keine rechtlichen Bedenken erhoben. Städte und Gemeinden, die sich in der Haushaltssicherung befinden, werden ohnehin hierzu (Kostendeckung) verpflichtet. Die Grundgebühren betragen danach jährlich: a) für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle bei 4-wöchentlicher Leerung 40 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete 60 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete 80 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete 120 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete 240 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete 51,00 € 60,00 € 70,00 € 89,00 € 146,00 € b) für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle bei 2-wöchentlicher Leerung 80 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete 120 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete 240 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete 119,00 € 157,00 € 270,00 € c) für einen grünen Abfallbehälter für kompostierbare organische Abfälle bei 2-wöchentlicher Leerung 40 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete 60 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete 80 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete 120 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete 240 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete 16,00 € 20,00 € 24,00 € 31,00 € 55,00 € d) für einen Abfallcontainer mit 1.100 l Nutzinhalt bei 4-wöchentlicher Leerung mit Behältermiete bei 2-wöchentlicher Leerung mit Behältermiete bei wöchentlicher Leerung mit Behältermiete 672,00 € 1.347,00 € 2.697,00 € Die Kostendeckung im Oerlinghauser Verfahren beträgt 100,24 %. Die Abfallgebührenkalkulation sowie die Entwürfe der Abfallgebührensatzung und der Abfallentsorgungssatzung für das Jahr 2014 mit den Daten der Gemeinde Leopoldshöhe und nach dem Konzept der Stadt Oerlinghausen sind dieser Vorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 3). Da der Ausschuss eine Saisonbiotonne favorisiert, wurden eine weitere Gebührenkalkulation sowie Satzungsentwürfe eingefordert. Die Verwaltung hat sich daher mit der Stadt Lage in Verbindung gesetzt und eine weitere Kalkulation mit den entsprechenden Satzungen ausgearbeitet, die sowohl eine Saisonbiotonne als auch ein Mindestvolumen vorsieht. Die Stadt Lage teilt die Gesamtabfallkosten in eine Grundgebühr (85%) und eine Leistungsgebühr (15%) auf. Bei der Grundgebühr wird unterschieden in Haushalte und Betriebe. Die Abfallgebühren in Leopoldshöhe werden grundstücksbezogen abgerechnet. Für eine Berechnung der Grundgebühr nach Haushalten bzw. Betrieben, müssen diese einzeln erfasst und überprüft werden. Die Anzahl der angegebenen Haushalte in Leopoldshöhe basiert derzeit auf Angaben der Deutschen Post AG. Da die tatsächliche Anzahl der Haushalte in Leopoldshöhe noch nicht ermittelt ist, zeichnet sich für die nächsten Jahre eine Unterdeckung der Grundgebühren ab. Auch bei den Gewerbebetrieben kann es zu einer Unterdeckung führen, da es sich hier um einen geschätzten Wert handelt. Eine Umsetzung der Grundgebühren gestaltet sich demnach sehr schwierig. Die Gefäßgebühr resultiert aus der Leistungsgebühr, welche sich nach dem Verhältnis des vorgehaltenen Jahresgefäßvolumens unterteilt in 94 % auf die Behälter und 6 % auf die Container. -3- Eine Saisonbiotonne wird von der Stadt Lage in den Gefäßgrößen 80 l, 120 l und 240 l angeboten. Diese Saisonbiotonne kostet schlussendlich genauso viel wie ein entsprechendes Biogefäß, jedoch nur anteilig für 15 Leerungen im Jahr (statt 26 Leerungen). Die Leerungen finden in den Monaten Mai bis November statt. Die Gefäße haben einen „hell“-grünen Deckel, so dass sie vor Ort stehen bleiben können und nicht gegen eine Zustell- bzw. Abholgebühr jedes Jahr erneut bestellt werden müssen. Bei Rückgabe aus Platzmangel, fallen die Tauschgebühren zu den entsprechenden Sätzen an. Die Gebühren betragen danach jährlich: a) Grundgebühr je Haushalt 35,41 € b) Grundgebühr je Betrieb 20,27 € c) für einen System-Abfallbehälter (einschließlich Behältermiete) Restmüll: 40 l 60 l 80 l 80 l 120 l 120 l 240 l 240 l grau bei vierwöchentlicher Entleerung grau bei vierwöchentlicher Entleerung grau bei vierwöchentlicher Entleerung grau bei 14-tägiger Entleerung (Ausnahme) grau bei vierwöchentlicher Entleerung grau bei 14-tägiger Entleerung (Ausnahme) grau bei vierwöchentlicher Entleerung grau bei 14-tägiger Entleerung (Ausnahme) 28,24 € 32,81 € 37,39 € 66,50 € 46,55 € 84,81 € 74,01 € 139,75 € Biomüll: 40 l 60 l 80 l 80 l 120 l 120 l 240 l 240 l grün bei 14-tägiger Entleerung grün bei 14-tägiger Entleerung grün bei 14-tägiger Entleerung grün (Saison-Biotonne) bei 14-tägiger Entleerung grün bei 14-tägiger Entleerung grün (Saison-Biotonne) bei 14-tägiger Entleerung grün bei 14-tägiger Entleerung grün (Saison-Biotonne) bei 14-tägiger Entleerung 17,20 € 23,04 € 28,88 € 16,66 € 40,55 € 23,40 € 75,59 € 43,61 € d) für einen System-Abfallbehälter mit 1.100 l Nutzinhalt bei monatlicher Leerung Eigentumscontainer Mietcontainer bei 14-tägiger Leerung Eigentumscontainer Mietcontainer bei wöchentlicher Leerung Eigentumscontainer Mietcontainer 505,66 € 576,94 € 1.073,39 € 1.144,67 € 2.149,18 € 2.220,46 € Die Kostendeckung beträgt hier 104,24 %. Die Abfallgebührenkalkulation sowie die Entwürfe der Abfallgebührensatzung und der Abfallentsorgungssatzung für das Jahr 2014 mit den Daten der Gemeinde Leopoldshöhe und nach dem Konzept der Stadt Lage sind dieser Vorlage beigefügt (Anlagen 4 bis 6). Bezug nehmend auf die neu einzuführenden Abfallbehälter (40 l u. 60 l), teilt die Verwaltung nochmals mit, dass sowohl der Abfallwirtschaftsverband als auch die Fa. Tönsmeier aufgrund der bedenklichen Standfestigkeit von einem 40 l-Gefäß abraten. Kippen die Behälter durch Außeneinwirkung (Sturm, Wind, etc.) vor der Entleerung um, ist die Fa. Tönsmeier nicht verpflichtet, umherliegenden Abfall aufzusammeln. Dieses könnte bei den Sammelstellen ein Problem darstellen. In Leopoldshöhe gibt es derzeit ca. 50 Sammelstellen. -4- Im Kreis Lippe bieten von 16 Kommunen nur 4 Kommunen ein 40 l-Gefäß an, was die Bedenken des Abfallwirtschaftsverbandes und der Fa. Tönsmeier bestätigt. Der in der letzten Sitzung des AfUK gebildete Arbeitskreis bestehend aus Vertretern des/der - Abfallwirtschaftsverbandes (Hr. Lockstedt u. Fr. Büscher-Werner) SPD-Fraktion (Hr. Grünert, Hr. Burkamp u. Hr. Büker) CDU-Fraktion (Hr. Niemann) FDP-Fraktion (Hr. Eger) Fraktion von Bündnis´90/Die Grünen (Hr. Hachmeister) Verwaltung (Hr. Schemmel, Hr. Lange u. Fr. Sampieri) hat am 09.10.2013 getagt. Es wurde darauf hingewiesen, die Vorgabe eines Mindestvolumens noch einmal zu überdenken. Sollte dieses weiterhin nicht gewollt sein, könne man sich evtl. an dem Blomberger Modell orientieren, bei dem die einzelnen Gebühren so geringfügig voneinander abweichen, dass es unattraktiv ist, ein 40 l-Gefäß zu bestellen. Die Verwaltung macht auf das knappe Zeitfenster aufmerksam. Bei Vorlage einer dritten Gebührenkalkulation mit den entsprechenden Satzungen ist ein Umstieg auf das Volumensystem zum 01.01.2014 evtl. nicht mehr gewährleistet. Im Bezug auf die Lieferung der 40 l u. 60 l Gefäße (Mitte 2014) wurde seitens der Verwaltung auch das Problem dargestellt, dass die Bürger zum 01.01.2014 nur die Möglichkeit haben auf ein 80 l-Gefäß zu tauschen und somit gezwungen sind, für das erste Halbjahr eine höhere Gefäßgebühr zu zahlen. Aufgrund der Veröffentlichung in der Presse wurde die Verwaltung mit Anfragen und Anrufen aus der Bevölkerung regelrecht „bombardiert“. Die meisten Anrufer äußerten ihren Unmut darüber, dass es der Gemeinde bei einer Systemumstellung zum 01.01.2014 nicht möglich ist, die Bereitstellung sämtlicher Gefäßgrößen zu diesem Zeitpunkt zu gewährleisten. Des Weiteren kamen Anfragen bzgl. der doppelten Tauschgebühr. Es wurde angedacht, die Tauschaktion Mitte 2014 in 40 l u. 60 l-Gefäße kostenfrei anzubieten und diese Kosten in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 umzulegen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz möge sich für eine Abfallgebührenkalkulation mit den dazugehörigen Satzungen entscheiden und eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe fassen. Die Verwaltung tendiert nach wie vor zu dem Gebührenmodell der Stadt Oerlinghausen, da es kurzfristig einfacher umzusetzen ist. Im Falle der Einführung einer Saisonbiotonne müsste diese dann noch in der Gebührenkalkulation mit aufgenommen werden. Schemmel