Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
33 kB
Datum
11.11.2013
Erstellt
31.10.13, 21:15
Aktualisiert
29.11.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
101/2013
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
Auskunft erteilt:
Frau Sampieri
Telefon:
05208/991-203
Datum:
29. November 2013
Umstiegsmöglichkeiten auf ein differenziertes Volumensystem
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
Termin
11.11.2013
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
28.11.2013
Haupt- und Finanzausschuss
12.12.2013
Rat
19.12.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Dem Ausschuss wurde die Gebührenkalkulation nach dem Volumensystem in Anlehnung an die Stadt
Oerlinghausen (interkommunale Zusammenarbeit) vorgelegt. Hier ist nochmals zu erwähnen, dass die
Dienstleistungskosten sowie die Verwaltungskosten auf den Restmüll verteilt sind, um eine Kostendeckung
„bei Abmeldung des Biogefäßes“ zu gewährleisten. Dadurch resultieren geringe Gebühren für die
Biogefäße. Eine Saisonbiotonne sieht die Satzung der Stadt Oerlinghausen nicht vor, jedoch steht es jedem
Bürger frei, ein zusätzliches Biogefäß - gegen eine Zustell- u. Abholgebühr - in den Sommermonaten zu
nutzen. Auch ein Mindestvolumen mit 5 l pro Person/Woche ist in der Satzung verankert.
Wie in den nachfolgenden Vergleichskommunen beinhalten die Kalkulationen Kosten für Dienstleistungen
des gemeindlichen Bauhofes (Leerung der öffentlichen Müllbehälter), diese belaufen sich für Leopoldshöhe
auf 50.000 €. Gem. § 9 Abs. 2 LAbfG erfolgt die Erhebung von Benutzungsgebühren durch die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes mit der Maßgabe, dass
zu den ansatzfähigen Kosten alle Aufwendungen gehören, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
dadurch entstehen, dass diese abfallwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen. Zu den ansatzfähigen Kosten
gehören auch:
-
die Kosten der getrennten Erfassung von Abfällen außerhalb der regelmäßigen Grundstücksentsorgung,
einschließlich der Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe.
Diese Verfahrensweise wurde mit dem Städte- und Gemeindebund besprochen. Gegen die Einbeziehung
der Dienstleistungskosten in der Kalkulation werden, nicht zuletzt aufgrund des Kostendeckungsprinzips,
-2-
keine rechtlichen Bedenken erhoben. Städte und Gemeinden, die sich in der Haushaltssicherung befinden,
werden ohnehin hierzu (Kostendeckung) verpflichtet.
Die Grundgebühren betragen danach jährlich:
a) für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle bei 4-wöchentlicher Leerung
40 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
60 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
80 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
120 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
240 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
51,00 €
60,00 €
70,00 €
89,00 €
146,00 €
b) für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle bei 2-wöchentlicher Leerung
80 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
120 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
240 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
119,00 €
157,00 €
270,00 €
c) für einen grünen Abfallbehälter für kompostierbare organische Abfälle bei 2-wöchentlicher Leerung
40 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
60 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
80 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
120 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
240 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
16,00 €
20,00 €
24,00 €
31,00 €
55,00 €
d) für einen Abfallcontainer mit 1.100 l Nutzinhalt
bei 4-wöchentlicher Leerung mit Behältermiete
bei 2-wöchentlicher Leerung mit Behältermiete
bei wöchentlicher Leerung mit Behältermiete
672,00 €
1.347,00 €
2.697,00 €
Die Kostendeckung im Oerlinghauser Verfahren beträgt 100,24 %.
Die Abfallgebührenkalkulation sowie die Entwürfe der Abfallgebührensatzung und der Abfallentsorgungssatzung für das Jahr 2014 mit den Daten der Gemeinde Leopoldshöhe und nach dem Konzept der Stadt
Oerlinghausen sind dieser Vorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 3).
Da der Ausschuss eine Saisonbiotonne favorisiert, wurden eine weitere Gebührenkalkulation sowie
Satzungsentwürfe eingefordert.
Die Verwaltung hat sich daher mit der Stadt Lage in Verbindung gesetzt und eine weitere Kalkulation mit den
entsprechenden Satzungen ausgearbeitet, die sowohl eine Saisonbiotonne als auch ein Mindestvolumen
vorsieht.
Die Stadt Lage teilt die Gesamtabfallkosten in eine Grundgebühr (85%) und eine Leistungsgebühr (15%)
auf. Bei der Grundgebühr wird unterschieden in Haushalte und Betriebe.
Die Abfallgebühren in Leopoldshöhe werden grundstücksbezogen abgerechnet. Für eine Berechnung der
Grundgebühr nach Haushalten bzw. Betrieben, müssen diese einzeln erfasst und überprüft werden.
Die Anzahl der angegebenen Haushalte in Leopoldshöhe basiert derzeit auf Angaben der Deutschen Post
AG. Da die tatsächliche Anzahl der Haushalte in Leopoldshöhe noch nicht ermittelt ist, zeichnet sich für die
nächsten Jahre eine Unterdeckung der Grundgebühren ab.
Auch bei den Gewerbebetrieben kann es zu einer Unterdeckung führen, da es sich hier um einen
geschätzten Wert handelt.
Eine Umsetzung der Grundgebühren gestaltet sich demnach sehr schwierig.
Die Gefäßgebühr resultiert aus der Leistungsgebühr, welche sich nach dem Verhältnis des vorgehaltenen
Jahresgefäßvolumens unterteilt in 94 % auf die Behälter und 6 % auf die Container.
-3-
Eine Saisonbiotonne wird von der Stadt Lage in den Gefäßgrößen 80 l, 120 l und 240 l angeboten. Diese
Saisonbiotonne kostet schlussendlich genauso viel wie ein entsprechendes Biogefäß, jedoch nur anteilig für
15 Leerungen im Jahr (statt 26 Leerungen).
Die Leerungen finden in den Monaten Mai bis November statt. Die Gefäße haben einen „hell“-grünen
Deckel, so dass sie vor Ort stehen bleiben können und nicht gegen eine Zustell- bzw. Abholgebühr jedes
Jahr erneut bestellt werden müssen. Bei Rückgabe aus Platzmangel, fallen die Tauschgebühren zu den
entsprechenden Sätzen an.
Die Gebühren betragen danach jährlich:
a) Grundgebühr je Haushalt
35,41 €
b) Grundgebühr je Betrieb
20,27 €
c) für einen System-Abfallbehälter (einschließlich Behältermiete)
Restmüll:
40 l
60 l
80 l
80 l
120 l
120 l
240 l
240 l
grau bei vierwöchentlicher Entleerung
grau bei vierwöchentlicher Entleerung
grau bei vierwöchentlicher Entleerung
grau bei 14-tägiger Entleerung (Ausnahme)
grau bei vierwöchentlicher Entleerung
grau bei 14-tägiger Entleerung (Ausnahme)
grau bei vierwöchentlicher Entleerung
grau bei 14-tägiger Entleerung (Ausnahme)
28,24 €
32,81 €
37,39 €
66,50 €
46,55 €
84,81 €
74,01 €
139,75 €
Biomüll:
40 l
60 l
80 l
80 l
120 l
120 l
240 l
240 l
grün bei 14-tägiger Entleerung
grün bei 14-tägiger Entleerung
grün bei 14-tägiger Entleerung
grün (Saison-Biotonne) bei 14-tägiger Entleerung
grün bei 14-tägiger Entleerung
grün (Saison-Biotonne) bei 14-tägiger Entleerung
grün bei 14-tägiger Entleerung
grün (Saison-Biotonne) bei 14-tägiger Entleerung
17,20 €
23,04 €
28,88 €
16,66 €
40,55 €
23,40 €
75,59 €
43,61 €
d) für einen System-Abfallbehälter mit 1.100 l Nutzinhalt
bei monatlicher Leerung
Eigentumscontainer
Mietcontainer
bei 14-tägiger Leerung
Eigentumscontainer
Mietcontainer
bei wöchentlicher Leerung
Eigentumscontainer
Mietcontainer
505,66 €
576,94 €
1.073,39 €
1.144,67 €
2.149,18 €
2.220,46 €
Die Kostendeckung beträgt hier 104,24 %.
Die Abfallgebührenkalkulation sowie die Entwürfe der Abfallgebührensatzung und der Abfallentsorgungssatzung für das Jahr 2014 mit den Daten der Gemeinde Leopoldshöhe und nach dem Konzept der Stadt
Lage sind dieser Vorlage beigefügt (Anlagen 4 bis 6).
Bezug nehmend auf die neu einzuführenden Abfallbehälter (40 l u. 60 l), teilt die Verwaltung nochmals mit,
dass sowohl der Abfallwirtschaftsverband als auch die Fa. Tönsmeier aufgrund der bedenklichen Standfestigkeit von einem 40 l-Gefäß abraten. Kippen die Behälter durch Außeneinwirkung (Sturm, Wind, etc.) vor
der Entleerung um, ist die Fa. Tönsmeier nicht verpflichtet, umherliegenden Abfall aufzusammeln. Dieses
könnte bei den Sammelstellen ein Problem darstellen. In Leopoldshöhe gibt es derzeit ca. 50
Sammelstellen.
-4-
Im Kreis Lippe bieten von 16 Kommunen nur 4 Kommunen ein 40 l-Gefäß an, was die Bedenken des
Abfallwirtschaftsverbandes und der Fa. Tönsmeier bestätigt.
Der in der letzten Sitzung des AfUK gebildete Arbeitskreis bestehend aus Vertretern des/der
-
Abfallwirtschaftsverbandes (Hr. Lockstedt u. Fr. Büscher-Werner)
SPD-Fraktion (Hr. Grünert, Hr. Burkamp u. Hr. Büker)
CDU-Fraktion (Hr. Niemann)
FDP-Fraktion (Hr. Eger)
Fraktion von Bündnis´90/Die Grünen (Hr. Hachmeister)
Verwaltung (Hr. Schemmel, Hr. Lange u. Fr. Sampieri)
hat am 09.10.2013 getagt.
Es wurde darauf hingewiesen, die Vorgabe eines Mindestvolumens noch einmal zu überdenken. Sollte
dieses weiterhin nicht gewollt sein, könne man sich evtl. an dem Blomberger Modell orientieren, bei dem die
einzelnen Gebühren so geringfügig voneinander abweichen, dass es unattraktiv ist, ein 40 l-Gefäß zu
bestellen.
Die Verwaltung macht auf das knappe Zeitfenster aufmerksam. Bei Vorlage einer dritten Gebührenkalkulation mit den entsprechenden Satzungen ist ein Umstieg auf das Volumensystem zum 01.01.2014
evtl. nicht mehr gewährleistet.
Im Bezug auf die Lieferung der 40 l u. 60 l Gefäße (Mitte 2014) wurde seitens der Verwaltung auch das
Problem dargestellt, dass die Bürger zum 01.01.2014 nur die Möglichkeit haben auf ein 80 l-Gefäß zu
tauschen und somit gezwungen sind, für das erste Halbjahr eine höhere Gefäßgebühr zu zahlen.
Aufgrund der Veröffentlichung in der Presse wurde die Verwaltung mit Anfragen und Anrufen aus der
Bevölkerung regelrecht „bombardiert“. Die meisten Anrufer äußerten ihren Unmut darüber, dass es der
Gemeinde bei einer Systemumstellung zum 01.01.2014 nicht möglich ist, die Bereitstellung sämtlicher
Gefäßgrößen zu diesem Zeitpunkt zu gewährleisten. Des Weiteren kamen Anfragen bzgl. der doppelten
Tauschgebühr.
Es wurde angedacht, die Tauschaktion Mitte 2014 in 40 l u. 60 l-Gefäße kostenfrei anzubieten und diese
Kosten in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 umzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz möge sich für eine Abfallgebührenkalkulation mit den
dazugehörigen Satzungen entscheiden und eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe fassen.
Die Verwaltung tendiert nach wie vor zu dem Gebührenmodell der Stadt Oerlinghausen, da es kurzfristig
einfacher umzusetzen ist. Im Falle der Einführung einer Saisonbiotonne müsste diese dann noch in der
Gebührenkalkulation mit aufgenommen werden.
Schemmel