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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Bereich der Straße "Am Moshagen" im Ortsteil Leopoldshöhe hier: Errichtung eines Wintergartens)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
13.09.2012
Erstellt
31.08.12, 21:15
Aktualisiert
31.08.12, 21:15
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Bereich der Straße "Am Moshagen" im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: Errichtung eines Wintergartens) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Bereich der Straße "Am Moshagen" im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: Errichtung eines Wintergartens)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 75/2012 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 31. August 2012 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Bereich der Straße "Am Moshagen" im Ortsteil Leopoldshöhe hier: Errichtung eines Wintergartens Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 13.09.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Antragsteller beabsichtigen, an ihr bestehendes Wohnhaus einen Wintergarten anzubauen. Ein Wintergarten in der beabsichtigten Größe widerspricht dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ Blatt (B), (Überschreitung der Baugrenzen). Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann nicht in Aussicht gestellt werden. Zur Ermöglichung des Bauwunsches ist eine Änderung des Bebauungsplanes, wie vom Antragsteller beschrieben, erforderlich. Die Tiefe des Baufensters beträgt 14 m und wird durch das vorhandene Gebäude größtenteils ausgenutzt. Der geplante Wintergarten mit einer Tiefe von 3,5 m würde die Baugrenze um 1,5 m überschreiten. Ein Wintergarten als untergeordneter Anbau an das Bestandsgebäude ist aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar. Die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstückes würden in einem städtebaulich akzeptablen Maß erhöht. Bei einer Änderung des Bebauungsplanes sollte eine Festsetzung in Erwägung gezogen werden, die nur geringfügige, untergeordnete Bauteile außerhalb der jetzigen Baugrenzen zulässt. Das öffentliche Interesse für die Änderung der Festsetzungen nur auf dem Grundstück der Antragsteller ist gering. Die Änderung des Bebauungsplanes sollte daher durch ein vom Antragsteller beauftragtes Planungsbüro durchgeführt werden. Einige der Häuser in der Straße Am Moshagen stehen mit ihrer südlichen Gebäudeabschlusswand unmittelbar an der südlichen Baugrenze. Auch auf diesen Grundstücken ist die beschriebene Änderung der Baumöglichkeiten vertretbar und würde die Möglichkeit eröffnen, einen Wintergarten zu errichten. -2- Wenn bei diesen Eigentümern ebenso Interesse an einer Änderung des Bebauungsplanes besteht, so könnte diese im Zusammenhang mit der gewünschten Änderung, durchgeführt werden. Die Verwaltung würde auch bei einer Änderung, die mehrere Grundstücke umfasst, eine Durchführung durch Dritte empfehlen. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 06/02 „LeopoldshöheNord“ (Blatt B) zu ändern. Ziel der Änderung ist, das beschriebene Bauvorhaben (Wintergarten) zu ermöglichen. Dem Antragsteller wird empfohlen, das Verfahren durch Dritte durchführen zu lassen. Schemmel Anlagen: Antrag Übersichtskarte Flurkarte Lageplan Ansicht