Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
13.09.2012
Erstellt
31.08.12, 21:15
Aktualisiert
31.08.12, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
75/2012
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
31. August 2012
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im
Bereich der Straße "Am Moshagen" im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: Errichtung eines Wintergartens
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
13.09.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Antragsteller beabsichtigen, an ihr bestehendes Wohnhaus einen Wintergarten anzubauen.
Ein Wintergarten in der beabsichtigten Größe widerspricht dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.
06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ Blatt (B), (Überschreitung der Baugrenzen).
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann nicht in Aussicht gestellt
werden.
Zur Ermöglichung des Bauwunsches ist eine Änderung des Bebauungsplanes, wie vom
Antragsteller beschrieben, erforderlich.
Die Tiefe des Baufensters beträgt 14 m und wird durch das vorhandene Gebäude größtenteils
ausgenutzt. Der geplante Wintergarten mit einer Tiefe von 3,5 m würde die Baugrenze um 1,5 m
überschreiten.
Ein Wintergarten als untergeordneter Anbau an das Bestandsgebäude ist aus Sicht der
Verwaltung städtebaulich vertretbar. Die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstückes würden in
einem städtebaulich akzeptablen Maß erhöht.
Bei einer Änderung des Bebauungsplanes sollte eine Festsetzung in Erwägung gezogen werden,
die nur geringfügige, untergeordnete Bauteile außerhalb der jetzigen Baugrenzen zulässt.
Das öffentliche Interesse für die Änderung der Festsetzungen nur auf dem Grundstück der
Antragsteller ist gering.
Die Änderung des Bebauungsplanes sollte daher durch ein vom Antragsteller beauftragtes
Planungsbüro durchgeführt werden.
Einige der Häuser in der Straße Am Moshagen stehen mit ihrer südlichen Gebäudeabschlusswand
unmittelbar an der südlichen Baugrenze. Auch auf diesen Grundstücken ist die beschriebene
Änderung der Baumöglichkeiten vertretbar und würde die Möglichkeit eröffnen, einen Wintergarten
zu errichten.
-2-
Wenn bei diesen Eigentümern ebenso Interesse an einer Änderung des Bebauungsplanes
besteht, so könnte diese im Zusammenhang mit der gewünschten Änderung, durchgeführt werden.
Die Verwaltung würde auch bei einer Änderung, die mehrere Grundstücke umfasst, eine
Durchführung durch Dritte empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 06/02 „LeopoldshöheNord“ (Blatt B) zu ändern. Ziel der Änderung ist, das beschriebene Bauvorhaben (Wintergarten) zu
ermöglichen.
Dem Antragsteller wird empfohlen, das Verfahren durch Dritte durchführen zu lassen.
Schemmel
Anlagen:
Antrag
Übersichtskarte
Flurkarte
Lageplan
Ansicht