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Beschlussvorlage (Wohnbebauung nördlich und östlich der Grabbestraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
13.09.2012
Erstellt
31.08.12, 21:15
Aktualisiert
31.08.12, 21:15
Beschlussvorlage (Wohnbebauung nördlich und östlich der Grabbestraße) Beschlussvorlage (Wohnbebauung nördlich und östlich der Grabbestraße)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 84/2012 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 31. August 2012 Wohnbebauung nördlich und östlich der Grabbestraße Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 13.09.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Fläche nördlich und östlich der Grabbestraße ist bereits seit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Genehmigung Dezember 2005) als Wohnbaufläche dargestellt. Die Fläche ist zur Entwicklung einer Wohnbebauung grundsätzlich geeignet. Die Nachfrage nach baureifen Grundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser ist im Gemeindegebiet vorhanden. Weiterhin ist ein Bedarf an kleineren Mietwohnungen (ca. 55 – 65 qm Wohnungsgröße) deutlich erkennbar. Gerade kostengünstige Wohnungen stehen auf dem Wohnungsmarkt nur in sehr geringem Umfang zur Verfügung. Eine Deckung des Bedarfes aus den am Markt verfügbaren Grundstücken ist derzeit nicht möglich. Die Fläche ist in privatem Eigentum. Mit den Grundeigentümern wurden Gespräche darüber geführt, ob eine bauliche Entwicklung gewünscht wird. Die Grundeigentümer haben ihr Einverständnis signalisiert, eine Überplanung der Flächen vorzubereiten. Im Planungsgebiet sollten 1 evtl. auch 2 Mehrfamilienhäuser vorgesehen werden sowie Grundstücke für Ein- bis Zweifamilienhäuser. Die Grundstücksgrößen entsprechen den am Markt nachgefragten Größen. Sie beinhalten aber auch die Vorstellungen der Grundeigentümer für die Grundstücke, die für deren eigene Nutzung vorgesehen sind. Zur weiteren Ausarbeitung des Planungskonzeptes und der Vorbereitung einer Bebauungsplanaufstellung müssen Fachgutachten (z.B. Immissionsschutz und Artenschutz) angefertigt werden. Hierfür sind im Haushalt entsprechende Finanzmittel vorzusehen. Das Bebauungsplanverfahren ist als Vollverfahren durchzuführen. Eine Übersicht über das Plangebiet und eine grobe Darstellung der Planungsziele liegen als Anlage bei. -2- Die Vorstellung eines Bebauungsvorschlages erfolgt im Hochbau- und Planungsausschuss. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes auf den Flächen an der Grabbestraße vorzubereiten. Schemmel Anlagen: Luftbild Übersichtskarte