Daten
Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
22.07.09, 16:50
Aktualisiert
22.07.09, 16:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Dringlichkeitsentscheidung Nr. 15
gemäß ∋ 60 Abs. 2 Satz 1 GO
Tag der Entscheidung:
22. September 2004
Teilnehmer:
1.
2.
Bürgermeister Kaiser
Helmut Weiler, Vorsitzender des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
Vergabeangelegenheiten;
hier: Vergabe der Erd-, Maurer- und Betonarbeiten zur
Erweiterung der Grundschule in Sistig
Beschluss:
Es wird im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO beschlossen, der billigstanbietenden Fa. Müller, Marmagen, den Auftrag für die Durchführung
der Erd-, Maurer- und Betonarbeiten für die Erweiterung der Grundschule in Sistig in Höhe
von 52.633,36 € einschließlich MwSt. zu erteilen.
Sachdarstellung:
Am 15.09.2004 erfolgte die Submittierung des öffentlich ausgeschriebenen Gewerbes.
Die Ausschreibung hatte folgendes Ergebnis:
1.
Fa. Müller, Marmagen
52.633,36 €
2.
Fa. Schumacher, Bad Münstereifel
54.274,14 €
3.
Fa. Faber, Wiesemscheid
56.643,54 €
4.
Fa. Lanzerath, Plittersdorf
57.651,07 €
5.
Fa. Klein, Jünkerath
59.669,33 €
6.
Fa. Theissen, Kommern
61.401,34 €
7.
Fa. Follmann, Hillesheim
64.228,04 €
8.
Fa. Henn, Simmerath
64.544,72 €
9.
Fa. Weiland-Bau, Mechernich
67.541,59 €
10.
Fa. Mai-Wirtz, Kall
ungültig
Die Verwaltung schlägt vor, der billigstanbietenden Fa. Müller, Marmagen, den Auftrag in
Höhe von 52.633,36 € zu erteilen.
Damit die Firma kurzfristig mit den Arbeiten beginnen kann, ist eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
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(Bürgermeister)
(Helmut Weiler)