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Beschlussvorlage (Abwägung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,7 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
20.04.12, 21:21
Aktualisiert
20.04.12, 21:21
Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung)

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Inhalt der Datei

Vorschläge zur Abwägung zur Satzungsfassung der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ Öffentlichkeit Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung: Bei der Gemeinde sind keine Anregungen oder Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Behörden / Träger öffentlicher Belange Kreis Lippe, Detmold, 26.03.2012 Stellungnahme: Keine Bedenken. Vorschlag zur Abwägung: Keine Abwägung erforderlich. Fachbereiche der Gemeinde FB III, 29.03.2012 Stellungnahme: Hinweis, dass die (bereits in dem Ursprungsbebauungsplan) festgesetzte Anpflanzung von Bäumen zum Teil aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Der Baum vor dem Flurstück 1695 muss wegfallen. Desweiteren hat sich in der Praxis immer wieder gezeigt, dass der Ausgleich auf Privatgrundstücken nicht umgesetzt wird oder nicht ausreicht. Zudem brauchen Bäume einen geeigneten Freiraum, um sich entwickeln zu können. Der ist hier vom Raumangebot nicht gegeben. Anregung, auf die Anpflanzung der Bäume daher zu verzichten und die Ausgleichsberechnung zu korrigieren. Vorschlag zur Abwägung: Der Anregung wird gefolgt. Die standortgenaue Festsetzung der Baumpflanzung wird nicht beibehalten. Da eine solche Pflanzung an den Standorten nicht möglich ist und bisher nicht vollzogen worden ist, macht die Festsetzung in der Form keinen Sinn. Die verpflichtende Baumpflanzung soll aber beibehalten werden. Dieses auch, da die Anpflanzung der sechs Bäume innerhalb der privaten Grundstücksfläche als Minderungsmaßnahme bislang bei der naturschutzrechtlichen Eingriffs/ Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt worden ist. Es wird folgende Festsetzung getroffen: Pro Einzel- bzw. Doppelhausbaugrundstück ist die Pflanzung von je einem standortgerechten einheimischen hochstämmigen Laubbaum vorzusehen. Der Pflanzabstand muss 10-12 m betragen. Die Bäume sind zu sichern und langfristig zu erhalten. Ausfälle sind nachzupflanzen. Die Stattgabe der Eingabe berührt nicht die Grundzüge der Planung sondern konkretisiert die bislang getroffenen Festsetzungen und Regelungen. Es bedarf daher keiner erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB.