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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße" hier: Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
08.07.11, 21:20
Aktualisiert
15.07.11, 21:17
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße"
hier: Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße"
hier: Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 93/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 15. Juli 2011 Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße" hier: Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 21.07.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: In seiner Sitzung am 16.12.2010 beschloss der Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB. Der Hochbau- und Planungsausschuss beriet am 17.03.2011 über das Plankonzept zur Überplanung des ehemals von der Firma Westphal genutzten Grundstückes und anliegender Grundstücke privater Eigentümer. Auf Grundlage der damaligen Beratungen und weiterer Gespräche mit Grundeigentümern und möglichen Investoren hat die Verwaltung den vorliegenden Bebauungsplanenentwurf erarbeitet. Die bestehende Bebauung entlang der Herforder Straße wird gem. der bestehenden Nutzung festgesetzt. Der Entwurf ermöglicht die Errichtung der angestrebten Bebauung mit Mehrfamilienhäusern auf dem ehemaligen Firmengelände und schafft die Möglichkeit, in den bisher als Gärten genutzten Grundstücksteilen der Grundstücke entlang der Herforder Straße eine Bebauung entsprechend eines Mischgebietes bzw. eines Allgemeinen Wohngebietes (hier Wohnhäuser) zu errichten. Die Festsetzung des Allgemeinen Wohngebietes im Bebauungsplanentwurf erfolgt auf Flächen, die im Flächennutzungsplan als Gemischte Bauflächen dargestellt sind. Mit dem Bebauungsplanverfahren wird von der Möglichkeit des § 13a BauGB Gebrauch gemacht, den Flächennutzungsplan zu berichtigen. Der Bebauungsplan ist damit aus dem Flächennutzugsplan entwickelt. Entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan wird zukünftig ein Teil der Gemischten Baufläche innerhalb des Geltungsbereiches des Beabauungsplanes als Wohnbaufläche dargestellt. Ein eigenständiges Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan entfällt damit. Die Aufnahme der Höhenpunkte (unterer Bezugspunkt für die Höhenfestsetzungen) erfolgt zurzeit. Die weitere Vorgehensweise bezüglich der Vermarktung ist im Betriebsausschuss LIL zu beschließen. -2- Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Ausführungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich Herforder Straße“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB. 2. Der Hochbau- und Planungsausschusses nimmt die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe, welche durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ ausgelöst wird, zur Kenntnis. Schemmel