Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
08.07.11, 21:20
Aktualisiert
15.07.11, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
93/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
15. Juli 2011
Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße"
hier: Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
21.07.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 16.12.2010 beschloss der Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08
„Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a
BauGB.
Der Hochbau- und Planungsausschuss beriet am 17.03.2011 über das Plankonzept zur Überplanung des
ehemals von der Firma Westphal genutzten Grundstückes und anliegender Grundstücke privater
Eigentümer.
Auf Grundlage der damaligen Beratungen und weiterer Gespräche mit Grundeigentümern und möglichen
Investoren hat die Verwaltung den vorliegenden Bebauungsplanenentwurf erarbeitet.
Die bestehende Bebauung entlang der Herforder Straße wird gem. der bestehenden Nutzung festgesetzt.
Der Entwurf ermöglicht die Errichtung der angestrebten Bebauung mit Mehrfamilienhäusern auf dem
ehemaligen Firmengelände und schafft die Möglichkeit, in den bisher als Gärten genutzten
Grundstücksteilen der Grundstücke entlang der Herforder Straße eine Bebauung entsprechend eines
Mischgebietes bzw. eines Allgemeinen Wohngebietes (hier Wohnhäuser) zu errichten.
Die Festsetzung des Allgemeinen Wohngebietes im Bebauungsplanentwurf erfolgt auf Flächen, die im
Flächennutzungsplan als Gemischte Bauflächen dargestellt sind.
Mit dem Bebauungsplanverfahren wird von der Möglichkeit des § 13a BauGB Gebrauch gemacht, den
Flächennutzungsplan zu berichtigen. Der Bebauungsplan ist damit aus dem Flächennutzugsplan entwickelt.
Entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan wird zukünftig ein Teil der Gemischten Baufläche
innerhalb des Geltungsbereiches des Beabauungsplanes als Wohnbaufläche dargestellt. Ein eigenständiges
Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan entfällt damit.
Die Aufnahme der Höhenpunkte (unterer Bezugspunkt für die Höhenfestsetzungen) erfolgt zurzeit.
Die weitere Vorgehensweise bezüglich der Vermarktung ist im Betriebsausschuss LIL zu beschließen.
-2-
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Ausführungen zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich Herforder Straße“ zustimmend
zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB.
2. Der Hochbau- und Planungsausschusses nimmt die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Leopoldshöhe, welche durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände
Westphal – südlich der Herforder Straße“ ausgelöst wird, zur Kenntnis.
Schemmel