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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen Antragsteller: im Bereich der Gartenstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
08.07.11, 21:20
Aktualisiert
15.07.11, 21:17
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen
Antragsteller: im Bereich der Gartenstraße) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen
Antragsteller: im Bereich der Gartenstraße)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 88/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 15. Juli 2011 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen Antragsteller: im Bereich der Gartenstraße Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 21.07.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Ausgangssituation Die Antragsteller realisieren z.Z. ihr Neubauvorhaben im Rahmen des freigestellten Verfahrens. Anstelle des Satteldaches wurde ein Walmdach errichtet. Im rechtskräftigen B-Plan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ sind nur Satteldächer zulässig, Walmdächer wurden ausgeschlossen. Bewertung der Situation Die bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten (u.a. Abweichung / Duldung) für die Zulassung des Walmdaches sind ausgeschöpft. Eine bautechnische Lösung ist nicht erkennbar und nicht Gegenstand dieses Antrages. Die Frage der Vorbildwirkung und / oder des Erlangen eines Vorteiles, gegenüber denjenigen Bürgern, die sich an die Erfordernisse und Vorgaben halten, ist nicht im Rahmen des hier aktuell vorliegenden Antrages zu klären, jedoch in den Entscheidungsprozess mit einfließen zu lassen. Ohne Bebauungsplanänderung wird die bauordnungsrechtliche Maßnahme des Umbaus des Daches durch den Kreis Lippe per Vollzug angeordnet. 10. des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ – in Aufstellung Z.Z befindet sich diese B-Planänderung in Bearbeitung bzw. Aufstellung. Dabei bestehen Überlegungen, die Dachneigung von 30˚ – 35˚ beizubehalten, jedoch neben der Dachform Satteldach weitere Dachformen zuzulassen. Zukünftig würde als Dachform „geneigte Dächer“ festgesetzt. Dies wären z.B. Satteldach, Walmdach, Pultdach, Zeltdach. Finanzielle Auswirkungen / Verfahren Die zuvor genannte Bebauungsplanänderung erfolgt auf Veranlassung der Gemeinde Leopoldshöhe. Vorliegender Antrag könnte in das Verfahren zur 10. des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ einfließen. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss möge entscheiden ob die Dachform „Walmdächer“ festgesetzt wird. Schemmel Anlagen: - Lageplan, Antrag, Ansichten, Geltungsbereich, Auszug bisherige textliche Festsetzungen B-Plan -2-