Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
08.07.11, 21:20
Aktualisiert
15.07.11, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
88/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
15. Juli 2011
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil
Asemissen
Antragsteller: im Bereich der Gartenstraße
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
21.07.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Ausgangssituation
Die Antragsteller realisieren z.Z. ihr Neubauvorhaben im Rahmen des freigestellten Verfahrens. Anstelle des
Satteldaches wurde ein Walmdach errichtet.
Im rechtskräftigen B-Plan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ sind nur Satteldächer zulässig, Walmdächer wurden
ausgeschlossen.
Bewertung der Situation
Die bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten (u.a. Abweichung / Duldung) für die Zulassung des Walmdaches
sind ausgeschöpft. Eine bautechnische Lösung ist nicht erkennbar und nicht Gegenstand dieses Antrages.
Die Frage der Vorbildwirkung und / oder des Erlangen eines Vorteiles, gegenüber denjenigen Bürgern, die
sich an die Erfordernisse und Vorgaben halten, ist nicht im Rahmen des hier aktuell vorliegenden Antrages
zu klären, jedoch in den Entscheidungsprozess mit einfließen zu lassen.
Ohne Bebauungsplanänderung wird die bauordnungsrechtliche Maßnahme des Umbaus des Daches durch
den Kreis Lippe per Vollzug angeordnet.
10. des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ – in Aufstellung Z.Z befindet sich diese B-Planänderung in Bearbeitung bzw. Aufstellung. Dabei bestehen Überlegungen, die
Dachneigung von 30˚ – 35˚ beizubehalten, jedoch neben der Dachform Satteldach weitere Dachformen
zuzulassen. Zukünftig würde als Dachform „geneigte Dächer“ festgesetzt. Dies wären z.B. Satteldach,
Walmdach, Pultdach, Zeltdach.
Finanzielle Auswirkungen / Verfahren
Die zuvor genannte Bebauungsplanänderung erfolgt auf Veranlassung der Gemeinde Leopoldshöhe.
Vorliegender Antrag könnte in das Verfahren zur 10. des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
einfließen.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss möge entscheiden ob die Dachform „Walmdächer“ festgesetzt wird.
Schemmel
Anlagen:
- Lageplan, Antrag, Ansichten, Geltungsbereich, Auszug bisherige textliche Festsetzungen B-Plan
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