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Mitteilungsvorlage (Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
19 kB
Datum
01.12.2011
Erstellt
18.11.11, 21:15
Aktualisiert
18.11.11, 21:15
Mitteilungsvorlage (Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket)

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Inhalt der Datei

Maßnahme Energ. Sanierung Rathauses Beginn Beendigung Gesamtkosten Öffentliche Mittel Eigene Mittel anderer Träger Testat zur Beendigung: Maßnahme entspricht Förderrichtlinien Zusätzlichkeit der Maßnahme Keine Doppelförder. Nachhaltigkeit der Maßnahme liegt vor. Maßnahmenbeginn erst nach dem 27.1.2009 Abgerufene Mittel waren zur anteiligen Begleichung erforderlicher Zahlungen notwendig. (Ausgabe innerhalb von 2 Monaten) Alle übrigen Bestimmungen aus den Zuwendungsbescheid wurden eingehalten d. Energ. Sanierung der Dreifachsporthalle 01.03.2010 30.09.2011 435.565,38 € 435.565,38 € 0,00 € 01.07.2009 31.10.2011 871.992,00 € 871.992,00 € 0,00 € Sanierung d. Wirtschaftsweges „Am Räkerbrink“ 23.4.2010 21.9.2010 58.513,71 € 23.000,00 € 35.513,71 € Sanierung d. Wirtschaftsweges „Am Steinsiek“ 29.04.2010 23.09.2010 45.951,62 € 38.451,62 € 7.500,00 € Energ. Sanierung Gemeindehaus Bechterdissen 01.11.2009 05.10.2010 37.688,31 € 20.000,00 € 17.688,31 € § 3 Abs. 1, Ziffer 2f Zu- § 3 Abs. 1, Ziffer 1b § 3 Abs. 1, Ziffer 2c § 3 Abs. 1, Ziffer 2c § 3 Abs. 1, Ziffer 2c InvG (sonstige Infra- ZuInvG (Schulinfrastruk- ZuInvG (ländliche Infra- ZuInvG (ländliche Infra- ZuInvG (ländliche Infrastrukturinvestition)) tur) struktur) struktur) struktur) Alle Maßnahmen hätten ohne die Mittel aus dem Konjunkturpaket nicht durchgeführt werden können. Außerdem waren für keine der geförderten Maßnahmen bereits Haushaltsmittel bereitgestellt. Für alle Maßnahmen wurden keine weiteren Fördermittel in Anspruch genommen. Auch vor dem Hintergrund der demografischen Die Eigentümer der Wege wurden vertraglich ver- Die Kirche hat sich zu Entwicklung ist eine dauerhafte Nutzung der sanier- pflichtet, die Benutzung durch die Öffentlichkeit 15-jähriger Zweckbinten Gebäude gewährleistet. dauerhaft zu gestatten. dung verpflichtet. Trifft für alle Maßnahmen zu (siehe Zeile 1) Durch die Witterungsverhältnisse und verzögerte Lieferungen wurde die 2-Monatsfrist bei einigen Mitteln überschritten. Eine Meldung an die Bezirksregierung erfolgte und entsprechende Zinsen wurden bezahlt. Ja Die Frist wurde jeweils eingehalten Die Frist gehalten. wurde ein- Da die Maßnahme Die Frist wurde eingünstiger wurde als gehalten. veranschlagt, mussten 3.548,38 € zunächst zurückgezahlt werden, konnten dann aber bei der Sanierung des Rathauses eingesetzt werden. Eine Verzinsung des Betrages wurde an die Bezirksregierung bezahlt. Mit den anderen Trägern (Wegeeigentümer und Kirche) wurden Verträge geschlossen, in denen die Verpflichtungen weitergegeben wurden. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass Bestimmungen nicht eingehalten wurden.