Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
19 kB
Datum
01.12.2011
Erstellt
18.11.11, 21:15
Aktualisiert
18.11.11, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Maßnahme
Energ. Sanierung
Rathauses
Beginn
Beendigung
Gesamtkosten
Öffentliche Mittel
Eigene Mittel anderer
Träger
Testat zur Beendigung:
Maßnahme entspricht
Förderrichtlinien
Zusätzlichkeit
der
Maßnahme
Keine Doppelförder.
Nachhaltigkeit
der
Maßnahme liegt vor.
Maßnahmenbeginn
erst
nach
dem
27.1.2009
Abgerufene Mittel waren zur anteiligen Begleichung
erforderlicher Zahlungen notwendig.
(Ausgabe
innerhalb von 2 Monaten)
Alle übrigen Bestimmungen aus den Zuwendungsbescheid
wurden eingehalten
d.
Energ. Sanierung der
Dreifachsporthalle
01.03.2010
30.09.2011
435.565,38 €
435.565,38 €
0,00 €
01.07.2009
31.10.2011
871.992,00 €
871.992,00 €
0,00 €
Sanierung d. Wirtschaftsweges
„Am
Räkerbrink“
23.4.2010
21.9.2010
58.513,71 €
23.000,00 €
35.513,71 €
Sanierung d. Wirtschaftsweges
„Am
Steinsiek“
29.04.2010
23.09.2010
45.951,62 €
38.451,62 €
7.500,00 €
Energ. Sanierung Gemeindehaus Bechterdissen
01.11.2009
05.10.2010
37.688,31 €
20.000,00 €
17.688,31 €
§ 3 Abs. 1, Ziffer 2f Zu- § 3 Abs. 1, Ziffer 1b § 3 Abs. 1, Ziffer 2c § 3 Abs. 1, Ziffer 2c § 3 Abs. 1, Ziffer 2c
InvG (sonstige Infra- ZuInvG (Schulinfrastruk- ZuInvG (ländliche Infra- ZuInvG (ländliche Infra- ZuInvG (ländliche Infrastrukturinvestition))
tur)
struktur)
struktur)
struktur)
Alle Maßnahmen hätten ohne die Mittel aus dem Konjunkturpaket nicht durchgeführt werden können. Außerdem waren für keine der
geförderten Maßnahmen bereits Haushaltsmittel bereitgestellt.
Für alle Maßnahmen wurden keine weiteren Fördermittel in Anspruch genommen.
Auch vor dem Hintergrund der demografischen Die Eigentümer der Wege wurden vertraglich ver- Die Kirche hat sich zu
Entwicklung ist eine dauerhafte Nutzung der sanier- pflichtet, die Benutzung durch die Öffentlichkeit 15-jähriger
Zweckbinten Gebäude gewährleistet.
dauerhaft zu gestatten.
dung verpflichtet.
Trifft für alle Maßnahmen zu (siehe Zeile 1)
Durch die Witterungsverhältnisse und verzögerte Lieferungen wurde
die 2-Monatsfrist bei
einigen Mitteln überschritten. Eine Meldung
an die Bezirksregierung
erfolgte und entsprechende Zinsen wurden
bezahlt.
Ja
Die Frist wurde jeweils
eingehalten
Die Frist
gehalten.
wurde
ein-
Da
die
Maßnahme Die Frist wurde eingünstiger wurde als gehalten.
veranschlagt, mussten
3.548,38 € zunächst
zurückgezahlt werden,
konnten dann aber bei
der Sanierung des Rathauses eingesetzt werden. Eine Verzinsung
des Betrages wurde an
die
Bezirksregierung
bezahlt.
Mit den anderen Trägern (Wegeeigentümer und Kirche) wurden Verträge geschlossen, in denen die Verpflichtungen weitergegeben wurden. Es liegen
keine Anhaltspunkte vor, dass Bestimmungen nicht eingehalten wurden.