Daten
Kommune
Kall
Größe
21 kB
Erstellt
22.07.09, 16:50
Aktualisiert
22.07.09, 16:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Dringlichkeitsentscheidung Nr. 1
gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO
Tag der Entscheidung: 8. Oktober 1999
Teilnehmer:
1.
2.
3.
4.
5.
Bürgermeister Hans Kaiser
Ratsherr Toni Mießeler
Ratsherr Erhard Sohn
Ratsherr Dr. Manfred Wolter
Ratsfrau Anita Königsfeld
Gewährung eines Zuschusses
Beschluss:
Es wird folgende Dringlichkeitsentscheidung getroffen:
Die Gemeinde Kall gewährt dem Bürgerverein Scheven zum Ankauf des Gebäudes in Kall-Scheven, Wallenthaler Str.
4, einen Zuschuss in Höhe von DM 50.000,-- DM aus der HHStelle 1.760.9870.8 „Zuschüsse für investive Maßnahmen
von Vereinen“. Da der Ansatz nur 15.000,-- DM beträgt, ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe
von 35.000,-- DM erforderlich.
Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei HHStelle 1.210.9430.4 (Energiesparende Maßnahmen an der
Heizungsanlage der Grundschule Kall).
Weiterhin verzichtet die Gemeinde auf eine Forderung gegenüber der Verkäuferin in Höhe von 9.702,90 DM. Sollte
das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt vom Bürgerverein veräußert werden und der hierbei erzielte Verkaufserlös
nicht für Zwecke des Ortes reinvestiert werden, ist der Bürgerverein zur Rückzahlung des gewährten Zuschusses aus
dem Verkaufserlös an die Gemeinde verpflichtet.
Sachdarstellung:
Der neu gegründete Bürgerverein Scheven beabsichtigt, das Objekt in Scheven, Wallenthaler Str. 4, zu erwerben. Der
Bürgerverein ist mit der Bitte an die Gemeinde getreten, den Kauf des v.g. Objekts mit einem Betrag von 50.000,-- DM
zu unterstützen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde keine weiteren Verpflichtungen übernimmt, insbesondere, wie bereits
in der Besprechung am 6.10.1999 gegen 20.00 Uhr mit dem Vorstand des Bürgervereins in Scheven ausgeführt, keine
Gewähr für eine Abbruchgenehmigung geben kann. Diese Frage, falls Antrag auf Abbruchgenehmigung beim Kreis
gestellt wird, wird von der Gemeinde wohlwollend beantwortet (Einvernehmen erklärt).
Weiterhin wird festgelegt, dass die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt eine Teilfläche aus dem hinteren Bereich
des Grundstückes für gemeindliche Zwecke erwerben wird.
T1103.DOC
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Vorlage 186/99
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Die Zahlung des Zuschusses erfolgt aus der HHStelle 1.760.9870.8 „Zuschüsse für investive Maßnahmen von
Vereinen“. Da der Ansatz nur 15.000,-- DM beträgt, ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
35.000,-- DM erforderlich.
Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei HHStelle 1.210.9430.4 (Energiesparende Maßnahmen an der
Heizungsanlage der Grundschule Kall).
gez. Kaiser
gez. Mießeler
Bürgermeister
gez. Dr. Wolter
Ratsherr
T1103.DOC
gez. Sohn
Ratsherr
Ratsherr
gez. Königsfeld
Ratsfrau
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