Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
29.06.2011
Erstellt
17.06.11, 21:15
Aktualisiert
17.06.11, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
73/2011
zur Sitzung
des Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
Auskunft erteilt:
Herr Lange
Telefon:
05208/991-100
Datum:
17. Juni 2011
Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), Herne über die überörtliche Prüfung
der (ersten) Eröffnungsbilanz der Gemeinde Leopoldshöhe auf den 01.01.2008
hier: Entscheidung der Kommunalaufsicht vom 12.05.2011
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschuss
Termin
29.06.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Herne (GPA) wurde der Gemeinde Leopoldshöhe am
13.04.2011 zugesandt. Hierauf hat die Gemeinde Leopoldshöhe auf Grundlage der Ausführungen eine
ausführliche Stellungnahme zum Prüfungsbericht erarbeitet und dem Kreis Lippe mit Schreiben vom
02.05.2011 vorgelegt. Sämtliche Feststellungen wurden seitens der Gemeinde zurückgewiesen. Mit
Schreiben vom 12.05.2011 hat die Kommunalaufsicht entschieden, dass vier von insgesamt 10
Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt sachgerecht waren, so dass die Eröffnungsbilanz in den
folgenden Punkten zu ändern ist:
- Rückstellung „Sanierungsgeld“
3.299.091,00 €
(diese Summe ist bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2011 beim Stand der allg. Rücklage
(Eigenkapital) berücksichtigt worden. Durch das höhere Eigenkapital konnte so das Überschreiten der 5%Grenze im Finanzplanungszeitraum bis 2014 gem. §§ 75 (4) und 76 (1) GO vermieden werden (vgl. auch
S. XIV im HH-Plan 2011).
- Rückstellung „Altfehlbeträge des Kreises“
166.400,00 €
- Sonderposten für den Gebührenausgleich
484.181,64 €
(hierbei handelt es sich um den derzeitigen Bestand in der Eröffnungsbilanz, die tatsächliche Summe muss
noch festgestellt werden; GPA verlangt lediglich eine Überprüfung und geänderten Ausweis).
- Bewertung Zweckverband VHS
1,00 €
Die Kommunalaufsicht hat sich hier der Auffassung der Gemeindeprüfungsanstalt angeschlossen, dass die
Bildung dieser Rückstellungen, Sonderposten und der Bewertung der VHS in der Eröffnungsbilanz nicht
zulässig war. Die Verwaltung akzeptiert diese Einschätzung und wird die entsprechenden Änderungen
vornehmen.
-2-
In Bezug auf die Feststellung in Sachen „Infrastrukturvermögen Straßennetz“ wird die Verwaltung in
Absprache mit der tbbo Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erneut an den Kreis berichten, so dass eine
abschließende Bewertung noch nicht erfolgen kann.
Die Buchungen erfolgen im Zuge des Jahresabschlusses 2009.
Die Wertveränderungen sind ergebnisneutral mit der allg. Rücklage (Eigenkapital) zu verrechnen. Die
eigentliche Eröffnungsbilanz wird nicht geändert. Deshalb sind auch keine Beschlüsse erforderlich.
Durch diese Korrekturbuchungen, die im Anhang zum Jahresabschluss 2009 gesondert zu erläutern sind, ist
das Thema erste Eröffnungsbilanz für die Gemeinde Leopoldshöhe abgeschlossen.
Schemmel