Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
113 kB
Datum
30.09.2009
Erstellt
18.09.09, 21:23
Aktualisiert
18.09.09, 21:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsfraktion Leopoldshöhe
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drosselstr. 19 33818 Leopoldshöhe
Gemeinde Leopoldshöhe
Bürgermeister Gerhard Schemmel
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
17. September 2009
Antrag: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das geplante
"Wohn- und Begegnungszentrum Eselsbach" am Starenweg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Bei der Vorstellung der Planungen für das "Wohn- und Begegnungszentrum
Eselsbach" der AWO am Starenweg erklärten Sie in der letzten Sitzung des Sozialausschusses (9. 9. 2009) auf Nachfrage der CDU, dass das Projekt ohne Bebauungsplan
auf Basis des § 34 Baugesetzbuch realisiert werden solle.
Wir unterstützen grundsätzlich die Schaffung günstiger Seniorenmietwohnungen und
einer Seniorenhausgemeinschaft. Allerdings möchten wir solche Projekte planerisch,
demokratisch und rechtlich auf eine sichere Basis stellen. Deshalb beantragen wir für
die gesamte betroffene Fläche die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß §§ 8 bis
10 Baugesetzbuch.
Begründung:
Fraktion
www
Telefon
E-Mail
•
Nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens werden die Bürgerinnen und
Bürger umfassend einbezogen und können alle privaten und öffentlichen Belange gründlich und gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen
werden.
•
Die Anwendbarkeit des § 34 ist im konkreten Fall durchaus fraglich, da das
Grundstück keine Baulücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist, sondern im Außenbereich liegt.
•
Es ist im Rahmen der Bauleitplanung eingehend zu prüfen, ob das Projekt öffentliche Belange berührt, da es auf einer Fläche geplant ist, die die Gemeinde
möglicherweise für eine künftig erforderliche Erweiterung öffentlicher Einrich-
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LEOPOLDSHÖHE
gruene-leopoldshoehe.de
05208-6500
info@gruene-leopoldshoehe.de
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leopoldshöhe, 17. September 2009, Seite 2 von 2
tungen (Grundschule Süd, "Eine Schule für alle", Familienzentrum ...) brauchen
könnte.
•
Nur in einem Bebauungsplanverfahren können die Auswirkungen des Projektes
auf die Erschließung, Nutzbarkeit und Überplanbarkeit der restlichen Fläche des
bisher noch unbebauten großen Außenbereichs angemessen berücksichtigt und
rechtzeitig einbezogen werden.
Da das Projekt sich noch in einem sehr frühen Stadium befindet, bedeutet die Durchführung einer verbindlichen Bauleitplanung auch keine unzumutbare Verzögerung.
Schönen Gruß
(Andreas Bruck)