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Beschlussvorlage (Antrag)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
113 kB
Datum
30.09.2009
Erstellt
18.09.09, 21:23
Aktualisiert
18.09.09, 21:23
Beschlussvorlage (Antrag) Beschlussvorlage (Antrag)

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Inhalt der Datei

Ratsfraktion Leopoldshöhe Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drosselstr. 19 33818 Leopoldshöhe Gemeinde Leopoldshöhe Bürgermeister Gerhard Schemmel Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe 17. September 2009 Antrag: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das geplante "Wohn- und Begegnungszentrum Eselsbach" am Starenweg Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Bei der Vorstellung der Planungen für das "Wohn- und Begegnungszentrum Eselsbach" der AWO am Starenweg erklärten Sie in der letzten Sitzung des Sozialausschusses (9. 9. 2009) auf Nachfrage der CDU, dass das Projekt ohne Bebauungsplan auf Basis des § 34 Baugesetzbuch realisiert werden solle. Wir unterstützen grundsätzlich die Schaffung günstiger Seniorenmietwohnungen und einer Seniorenhausgemeinschaft. Allerdings möchten wir solche Projekte planerisch, demokratisch und rechtlich auf eine sichere Basis stellen. Deshalb beantragen wir für die gesamte betroffene Fläche die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß §§ 8 bis 10 Baugesetzbuch. Begründung: Fraktion www Telefon E-Mail • Nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens werden die Bürgerinnen und Bürger umfassend einbezogen und können alle privaten und öffentlichen Belange gründlich und gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen werden. • Die Anwendbarkeit des § 34 ist im konkreten Fall durchaus fraglich, da das Grundstück keine Baulücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist, sondern im Außenbereich liegt. • Es ist im Rahmen der Bauleitplanung eingehend zu prüfen, ob das Projekt öffentliche Belange berührt, da es auf einer Fläche geplant ist, die die Gemeinde möglicherweise für eine künftig erforderliche Erweiterung öffentlicher Einrich- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LEOPOLDSHÖHE gruene-leopoldshoehe.de 05208-6500 info@gruene-leopoldshoehe.de Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leopoldshöhe, 17. September 2009, Seite 2 von 2 tungen (Grundschule Süd, "Eine Schule für alle", Familienzentrum ...) brauchen könnte. • Nur in einem Bebauungsplanverfahren können die Auswirkungen des Projektes auf die Erschließung, Nutzbarkeit und Überplanbarkeit der restlichen Fläche des bisher noch unbebauten großen Außenbereichs angemessen berücksichtigt und rechtzeitig einbezogen werden. Da das Projekt sich noch in einem sehr frühen Stadium befindet, bedeutet die Durchführung einer verbindlichen Bauleitplanung auch keine unzumutbare Verzögerung. Schönen Gruß (Andreas Bruck)