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Mitteilungsvorlage (Bestimmung der/des Vorsitzenden des Gemeindesportverbandes zum "Fachberater" für den Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
01.12.2009
Erstellt
20.11.09, 21:57
Aktualisiert
20.11.09, 21:57
Mitteilungsvorlage (Bestimmung der/des Vorsitzenden des Gemeindesportverbandes zum "Fachberater" für den Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 160/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FSB FamilienServiceBüro Auskunft erteilt: Frau Holzapfel Telefon: 05208 / 991-194 Datum: 24. November 2009 Bestimmung der/des Vorsitzenden des Gemeindesportverbandes zum "Fachberater" für den Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport Beratungsfolge Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport Termin 01.12.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung am 1. April 2008 beschlossen, die/den Vorsitzende/n des Gemeindesportverbandes zum „Fachberater“ für den Ausschuss zu bestimmen. Durch diesen Beschluss sollte der Gemeindesportverband nach einstimmiger Meinung des Ausschusses besser in die Beratungen über die Sportangelegenheiten eingebunden werden. Der Beschluss begründet sich auf § 58 Abs. 3 GO NW. Demnach kann ein Ausschuss aufgrund eines Beschlusses „Fachberater“ als Vertreter einzelner Bevölkerungsgruppen zu seinen Beratungen hinzuziehen. Hierunter fällt z. B. die/der Vorsitzende des Gemeindesportverbandes. Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.11.2009 die Einrichtung des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport beschlossen. Dieser Ausschuss nimmt somit nun die Sportangelegenheiten des ehemaligen Ausschusses für Schule, Kultur und Sport wahr. Sollte die/der Vorsitzende des Gemeindesportverbandes auch weiterhin in gewohnter Weise eingebunden werden sollen, so ist hier ein entsprechender Beschluss herbeizuführen. Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass Fachberater bzw. Fachberaterinnen kein eigenes Rede- oder Antragsrecht haben, sondern nur auf Aufforderung der/des Ausschussvorsitzenden oder auf Grund von Fragen der Ausschussmitglieder Stellung nehmen dürfen. Schemmel