Daten
Kommune
Wesseling
Größe
199 kB
Datum
16.05.2013
Erstellt
30.04.13, 06:36
Aktualisiert
30.04.13, 06:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
86/2013
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Anfragen der Grünen im Rat der Stadt Wesseling zur weiteren Planung um die
Bäderlandschaft in Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
17.04.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 86/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
17.04.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Anfragen der Grünen im Rat der Stadt Wesseling zur weiteren Planung um die
Bäderlandschaft in Wesseling
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Das externe Beraterteam der Sozietät Wolter Hoppenberg und Dr.-Ing. Fischer Consult GmbH hat am
18.03.2013 den Rats- und Ausschussmitgliedern seine bisherigen Arbeitsergebnisse und Empfehlungen
vorgestellt und im Anschluss angeboten, Fragen und Anregungen zu dieser Präsentation über die Verwaltung einzureichen.
Die Fragenkataloge der Fraktion Die Linke (Eingang 19.03.2013) und des Förderverein Wesselinger
Schwimmbäder e.V. (Eingang 25.03.2013) wurden den Fraktionen über die Ratspost (8.04.2013) zugestellt.
Den Fragenkatalog der Grünen-Fraktion (Eingang: 08.04.2013) beantworten Beraterteam und Verwaltung
wie folgt:
Frage 1:
Der Auftrag, der durch den Sportausschuss mittels Beschluss erteilt wurde beinhaltete beide Schwimmbäder. Inhalt der Prüfung sollte zu jedem Zeitpunkt die Schwimmbäder in Wesseling sein. In wie weit ist auch das Vereinsbad in die Prüfungen mit eingeflossen?
Das Schulschwimmbad ist ein wichtiger Projekt-Baustein. Allerdings fokussieren sich die aktuell vorgestellten Planungsvorschläge auf das Gartenhallenbad, ggfs. unter Einbeziehung der umliegenden Sportstätten.
Denn im erst vor wenigen Jahren wiedereröffneten Schulschwimmbad stehen im Rahmen des Gesamtprojektes keine größerer Investitionen an (ggfs. Einbau eines Kassen-/Zugangssystems). Die besonderen Möglichkeiten des Schulschwimmbad spielen aber - zum Beispiel als gesonderte, nichtöffentliche Sportstätte für
spezielle Reha- und Adipositas-Kursangebote – eine wichtige Rolle im Konzeptvorschlag „Sport- und Gesundheit“.
Frage 2:
Wer hat die Erweiterung der Planungen auf einen Sportpark beschlossen?
Eine „Erweiterung der Planung“ im städtebaulich-/planungsrechtlichen Sinn hat nicht stattgefunden. Es gibt
keinen Auftrag, nun den Bau eines Sportparks zu planen. Aus Sicht der Verwaltung bedarf die Betrachtung
der benachbarten Grundstücke durch das Beraterteam keines formellen Beschlusses durch einen Fachausschuss oder durch den Rat. Der Arbeitsauftrag an das Beraterteam ist bewusst „offen“ gehalten und nicht
allein auf das Grundstück des Gartenhallenbads beschränkt. Zur Erinnerung: Schon vor der Beauftragung
des Beraterteams ist z.B. die Idee „Triathlonbad“ diskutiert worden. Auch die im Jahr 2011 vorgestellten
Konzepte von „SAB“ und „monte-mare“ bezogen benachbarte Grundstücke und Sportstätten in deren Überlegungen und Vorschläge mit ein. Gerade der Vorschlag von SAB („Gesundheits- und Badepark Wesseling“)
fand große Beachtung im Ausschuss. Es wäre daher widersinnig gewesen, den Konzeptionierungsauftrag
allein auf das Gelände des Gartenhallenbads einzuschränken.
Frage 3:
Laut Aussage der Vorlage in der letzten Sitzung sind hierdurch auch die Kosten der
Prüfung gestiegen, da die Mittel bereits im letzten Jahr aufgebraucht waren. Wer hat die finanzielle
Zusicherung gegeben?
Die Verwaltung hat gegenüber dem Beraterteam keine weiteren Erklärungen verpflichtenden Inhaltes oder
finanzielle Zusicherungen abgegeben.
Frage 4:
In wie weit hat die Erweiterung die ursprüngliche zeitliche Planung verhindert?
Die erweiterten Überlegungen zu einem Sportpark als einem für die Stadt Wesseling wirtschaftlicheren Gesamtkonzept haben die ursprüngliche zeitliche Planung um etwa 9 Monate verzögert. Davon entfallen rund 6
Monate auf die während der Sommer- und Herbstszeiten geführten Markterkundungsgespräche sowie 3
Monate auf einen umfangreicheren Informations- und Bürgerbeteiligungsprozess (z.B. Informationsveranstaltung Rheinforum, Vorinformation des Sportausschusses und der Ratsmitglieder).
Frage 5:
In der Präsentation wurde von verschiedenen Ausbau- und Renovierungsvarianten
gesprochen. Gibt es eine Aufstellung der in den verschiedenen Variationen beinhalteten Maßnahmen? Gibt es eine Kleinstvariante? In dieser sollte ausschließlich die notwendige Ertüchtigung bestehen.
Die Kleinstvariante beinhaltet die reine technische Ertüchtigung mit 1,8 Mio. € Kosten für die Technik. Empfohlen wird ebenfalls, Mittel für den Umbau und die Sanierung des Umkleide und des Eingangsbereichs (mit
behindertengerechtem Zugang) in Höhe von 1,0 bis 1,5 Mio. € einzusetzen. Weiterhin wird der Umbau und
die Erweiterung des Saunabereichs in einem Umfang vorgeschlagen, der zu einer deutlichen Verbesserung
des Angebotes führen kann, sofern ein ÖPP-Verfahren vorgesehen wird und ein Bieter die entsprechende
Quersubventionierung nachweist. Hierfür sind zunächst Mittel in Höhe von ca. 3,5 Mio. € veranschlagt.
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Frage 6:
Auch nach Nachfrage wurde ein Betrieb durch die Stadtwerke nicht näher überprüft,
da die Projektentwickler glauben dass die Kredite über die Stadtwerke teurer wären als der Steuervorteil bei der Verlustverrechnung. Ob und in welchem Umfang eine Kreditaufnahme durch die Stadt
im Nothaushalt von der Bezirksregierung genehmigt würde, wurde nicht deutlich. Gibt es eine Aussage der Bezirksregierung dass sie einer Kreditaufnahme zustimmen würde?
Durch die Berater wurde überprüft, ob ein Betrieb durch die Stadtwerke eine wirtschaftlichere Realisierung
verspricht. Dies ist nicht der Fall, da das Geschäftsergebnis der Stadtwerke nicht so hoch ausfällt, dass die
mit einer Umstrukturierung verbundenen Steuervorteile die bei den Stadtwerken bestehenden Finanzierungsnachteile kompensieren könnten.
Auf Grundlage der derzeitigen Geschäftsergebnisse der Stadtwerke wären bei einer Projektdurchführung
durch die Stadtwerke Steuervorteile von jährlich etwa 120 TSD € zu erwarten. Das geschätzte Ergebnis vor
Steuern beträgt bei den Stadtwerken im Jahr 2013 rund 400 TSD €. Die Stadtwerke werden hierauf rund 72
TSD € Gewerbesteuer abzuführen haben. Im Falle der Ausschüttung des verbleibenden Jahresüberschusses an die Stadt Wesseling würden Kapitalertragssteuern in Höhe von rund 48 TSD € anfallen. Durch die
Verrechnung von Beteiligungserträgen zahlen die Stadtwerke keine Körperschaftsteuer. Bei einer Projektdurchführung durch die Stadtwerke könnten aufgrund eines geringeren bzw. nicht mehr vorhandenen positiven Geschäftsergebnisses sowohl die Belastungen durch die Gewerbesteuer, als auch durch die Kapitalertragssteuer eingespart werden.
Diesem möglichen Steuervorteil sind etwaige Finanzierungsnachteile gegenüber zu stellen. Die aktuellen
Finanzierungskonditionen der Stadtwerke liegen mehr als 3 % über denen der Stadt Wesseling, was bei
einer zu erwartenden Investition von 6,3 Mio. € (mittlere Variante) zu einem Finanzierungsnachteil von anfänglich über 180 TSD € führen würde. Erst nach vielen Tilgungsjahren würde sich diese Modellvariante als
wirtschaftlich gleichwertig darstellen.
Neben den unmittelbaren wirtschaftlichen Nachteilen sprechen auch andere Aspekte dafür, nicht die Stadtwerke als Projektträger einzusetzen (z.B. personelle Ausstattung; Know-how im Betrieb von Bädern sowie in
der Steuerung von großen Ausschreibungen; Stadtwerke würden aufgrund des zu erwartenden Defizits des
Bäderbetriebs zu einem Zuschussbetrieb).
Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Kreditgenehmigung erteilt würde, wenn durch die zu finanzierenden Investitionen perspektivisch der Zuschussbedarf für das Bad (spürbar und nachhaltig) gesenkt wird und
über die eingesparten Mittel auch die Kreditfolgelasten refinanziert werden können. Die Maßnahme diente
dann nämlich der Konsolidierung des städtischen Haushalts und wäre Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes .
Hierbei ist es unbeachtlich, ob eine Kreditaufnahme zur klassischen Eigenrealisierung erfolgt oder ein PPPProjekt als kreditähnliches Rechtsgeschäft durchgeführt wird.
Frage 7:
Das Schwimmbad wurde nun bereits mehrfach „beplant“, inklusive bereits konkreten
Kosten- und Durchführungsplänen (u.a. Arbeitskreis Schwimmbad) wurden diese Pläne mit verwertet?
Die Verwaltung hat dem Beraterteam die vorhandenen Gutachten Fa. GSF Hamm, Juli 1998, und Fa.
FAMIS, Saarbrücken, Dezember 2008, einschließlich der enthaltenen Kosten- und Durchführungspläne zur
Verfügung gestellt. Die Unterlagen wurden gesichtet und bewertet. Wegen der differenten Ausgangslage
(Freibad und Hallenbad) und der unterschiedlichen Zielvorgabe - damals: Plaung eines sportlichen Freizeitbad (Hallen- und Freibad) mit Kinderlandschaft und Freizeitanlagen – konnten diese nur bedingt einfließen.
Frage 8:
Mittlerweile empfehlen die Projektentwickler nur noch einen Betreiber aus der Privatwirtschaft. Gibt es Erwartungen wie sich dies auf das städtisches Personal auswirken würde.
Die Stadt Wesseling würde im Vorfeld einer Ausschreibung gemeinsam mit dem Personalrat entscheiden, ob
das vorhandene Personal zukünftig an anderen Stellen eingesetzt wird, es dem PPP-Auftragnehmer / einem
Betreiber beigestellt wird oder ob eine Personalüberleitung auf den PPP-Auftragnehmer / den Betreiber in
Erwägung gezogen werden soll.
Frage 9:
Neben den großen Zahlen in ihrem Vortrag (3,6 und 20 Mio) ist keine konkrete Aussage getroffen worden zu Kosten einzelner Maßnahmen. Wie detailliert sind Kostenplanungen angegangen worden?
Hier wurden Vergleichswerte aus vergleichbaren Maßnahmen anderer Kommunen zugrunde gelegt.
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Frage 10:
s.o.
Wie setzen sich die veranschlagten Kosten zusammen?
Frage 11:
Die Berechnung der Mehreinnahmen geht von moderaten Anhebungen im Saunabereich aus. (von 8 € auf 12 € = 50%) Derzeit liegt der Preis bereits bei 10 €; kann die Kalkulation (Besucherzahl, etc.) offen gelegt werden?
Die Annahmen zur Kalkulation wurden im Vortrag des Beraterteams am 11.04.2013 dargestellt.
Frage 12:
Die Protokolle, die wir erhielten, berichten von eher kleinen Besprechungsrunden mit
Teilnehmenden die aus keiner klaren Gruppe (Stadt/ Parteien/ Privatpersonen) bestanden. Wer hat
die jeweilige Zusammenstellung beschlossen?
Die Einrichtung und Besetzung der Arbeitsgruppe erfolgte einvernehmlich von Beraterteam, der Verwaltung
und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Sport und Freizeit. Der Teilnehmerkreis wurde jeweils entsprechend der Gesprächsthemen angepasst. Die Einladungen zu den Besprechungsrunden erfolgten über das
Bürgermeisterbüro.
Frage 13:
Selbst große Sportvereine wie der TUS wurden nicht mit einbezogen, denn Herr
Brackmann war nur als Privatperson tätig, warum?
Weder der TuS noch andere örtliche Sportvereine wurden zu Markterkundungsgesprächen eingeladen. Alle
Wesselinger Sportvereine wurden schriftlich zu der öffentlichen Präsentation am 13.11.2012 im Rheinforum
Wesseling eingeladen und somit einbezogen. Jeder Verein konnte sich hier eingehend informieren, Fragen
stellen und innerhalb einer angemessenen Frist Wünsche und eigene Ideen einbringen.
Das Markterkundungsgespräch „Sport“ am 20.6.2012 war als Gesprächsrunde mit Vertretern von überörtlichen Vereinen und Verbänden (Kreissportbund, DSV, Behindertensportverband) geplant, um überregionale
Bedarfe und Unterstützungsmöglichkeiten, Synergieeffekte usw. abzufragen. Leider mussten die Abgesandten kurzfristig absagen, die Gesprächrunde fand dann am 23.01.2013 statt.
Missverständlicherweise findet sich an einigen Stellen der Protokolle die Bezeichnung „TuS“ im Zusammenhang mit der Person Rainer Brackmann. Herr Brackmann wurde als anerkannter örtlicher Fachmann für
Leichtathletik und für Sportstätten (Stadion) einbezogen. Er hat bereits bei der Sanierung der Tartanbahn
und des Innenbereichs des Stadion beratend mitgewirkt. Die Idee zur Errichtung eines Jugend- und Gästehauses stammt von ihm.
Frage 14:
In der Modellüberlegung heißt es noch das Bad soll in der Verantwortung der Stadt
bleiben, wie passt das aber überein mit einem privaten Investor als Betreiber? Welchen Einfluss hat
die Stadt dann noch?
Vorgeschlagen wurde die Umsetzung der „großen“ Variante (Investition rund 6,3 Mio. €) als PPP-Projekt. Bei
einem PPP-Projekt handelt es sich genau genommen nur um eine Kombination aus Werk- und Dienstleistungsverträgen. Die Stadt beauftragt einen privaten Partner mit der Sanierung bzw. dem Umbau des bestehenden Bades und zugleich mit der langfristigen Instandhaltung sowie dem Betrieb des Bades. Nach der
empfohlenen Modellgestaltung stehen der Stadt Wesseling während der gesamten Zeit das Eigentum sowie
sämtliche Nutzungsrechte zu. Auch bestimmt die Stadt im Rahmen des Vergabeverfahrens oder während
der Vertragslaufzeit, wer das Bad wann, wie und zu welchen Preisen nutzen kann. Der PPP-Auftragnehmer /
Betreiber ist reiner Dienstleister der Stadt.
Frage 15:
In wie weit bleibt bei den derzeitigen Plänen der Grundauftrag, jedem Wesselinger die
Möglichkeit Schwimmen zu gehen, örtlich wie aber insbesondere finanziell erhalten, denn teure Bäder gibt es in der Umgebung genug?
Dieses Ziel zu erreichen war und ist der ausschlaggebende Grund für den vorgeschlagenen zweistufigen
Weg (vgl. etwa Seiten 7 und 8 der Präsentation vom 11.04.2013). Um die Errichtung eines weiteren – und
vermeintlich kostendeckenden – „Spaßbades“ oder „Saunatempels“ auszuschließen, wurde insbesondere
auch die Realisierungsvariante „Privat“ verworfen (vgl. etwa Seite 16 der Präsentation vom 11.04.2013). Bei
der empfohlenen Modellvariante wird die Bestimmung der Preise in der Verantwortung der Stadt bleiben; im
Gegenzug dazu wird die Stadt aber auch verbleibende Unterdeckungen tragen müssen.
Frage 16:
Ein privater Betreiber wird die Hallenzeiten stets nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vergeben, wodurch Vereine in die Randzeiten abgedrängt werden (und somit das Schwimmbad
nicht mehr nutzen können). Ist das gewünscht?
Vgl. Antwort auf Frage 14. Nach der empfohlenen Modellgestaltung bestimmt die Stadt im Rahmen des
Vergabeverfahrens oder während der Vertragslaufzeit, wer das Bad wann, wie und zu welchen Preisen nutzen kann.
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Frage 17:
Wie stellt sich die Stadt eine Deckelung der Kosten konkret vor. Kann man sich überhaupt gegen Nachforderungen schützen? Eine Literatur- und Projektrecherche ergab hier andere
Ergebnisse.
Die Termin- und Kostensicherheit von PPP-Projekten ist im Vergleich zu herkömmlichen Realisierungen
überwältigend. Leider führen Recherchen in frei zugänglichen Projektdaten regelmäßig zu den „schwarzen
Schafen“, denn berichtet wird über die wenigen unglücklichen PPP-Projekte, nicht aber über die weit über
100 auch aus Sicht der betreffenden Kommunen sehr erfolgreichen Projekte. Verhältnisse wie bei Stuttgart
21, Elbphilharmonie und Flughafen Berlin wären bei einem PPP-Projekt nicht denkbar. Im Rahmen des
Vergabeverfahrens werden pauschale Festpreise angeboten, welche nur bei vom Auftraggeber gewünschten Zusatzleistungen oder für beide Parteien unvorhersehbaren Umständen angepasst werden. Für eine der
Haushaltssituation der Stadt Wesseling angepasste Deckelung der Kosten, kann im Vergabeverfahren eine
Kostenobergrenze für die Investition vorgesehen werden.
Frage 18:
Gibt es einen zeitlichen Standard bei der Bindung von Partnern in einer PPPZusammenarbeit?
Nein. Die Vertragslaufzeiten werden immer an die individuellen Bedürfnisse angepasst. Sie richten sich in
der Regel nach den technischen Besonderheiten eines Projektes und orientieren sich an dem sog. Lebenszyklus einer Immobilie, zumeist 15 – 30 Jahre. Der private Partner soll eine für den Lebenszyklus der Immobilie wirtschaftlich optimale Lösung für die Qualität und Kosten der Errichtung, der Instandhaltung und des
Betriebs erarbeiten.
Frage 19:
Der Sportpark beinhaltet Sportanlagen, wie die Laufhalle, welche für private Unternehmen wahrscheinlich unattraktiv sind. Gibt es hier schon Vorstellungen zur Finanzierung?
Die Finanzierung der Laufhalle muss aufgrund der Haushaltslage, in der sich die Stadt Wesseling befindet
aus privaten Mitteln ermöglicht werden. Hier ist also in erster Instanz der zukünftige Hauptnutzer gefragt.
Dieser kann aus Einnahmen, die er erzielen kann die Finanzierung auf Basis von NRW-Bank Mitteln aufbauen. Weitere Mittel können beispielweise aus Zuschüssen der größeren Firmen kommen, sofern beispielsweise ein Teil des Betriebssportes über den Vereinssport und geeignete bezahlte Kursangebote abgedeckt
werden kann.
Frage 20:
Gibt es bereits eine Zeitschiene für die Entscheidungen im Rat?
Eine konkrete Zeitschiene wurde noch nicht erstellt. Gemeinsames Bestreben von Rat und Verwaltung sollte
es sein, das Projekt zügig, aber nicht überstürzt fortzuführen. Sofern der Ausschuss für Sport und Freizeit
am 16.5.2013 einen entsprechenden Beschluss fasst, könnte ein Ausschreibungsverfahren für die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen erfolgen sowie das Beraterteam zur Einleitung ein Interessenbekundungsverfahren zur Suche nach Interessenten (z.B Bau Jugendgästehaus/Hotel, Bau Tribüne, Bau Laufhalle
usw.) beauftragt werden.
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