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Beschlussvorlage (Bildung der Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Erstellt
15.12.08, 18:44
Aktualisiert
15.12.08, 18:44
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 5/2004 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe federführendes Amt: 10 Hauptamt Auskunft erteilt: Herr Fritzensmeier Telefon: 05808/991-100 Datum: 25.11.2004 Bildung der Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 9. Dezember 2004 Bemerkungen Sachverhalt: Aufgabe der nach § 67 LPVG zu bildenden Einigungsstelle ist es, in Angelegenheiten, in denen dem Personalrat ein Mitbestimmungsrecht nach den §§ 66 und 72 LPVG zusteht, eine Einigung zwischen Dienststelle und Personalrat jedoch nicht zustande kommt, endgültig eine Entscheidung zu treffen bzw. in Beamtenangelegenheiten eine Empfehlung zur endgültigen Entscheidung des Rates auszusprechen. Die Einigungsstelle ist jeweils für die Wahlzeit des Personalrates (2004-2009) zu bilden. Sie besteht aus einem / einer unparteiischen Vorsitzenden, seinem / ihrem Stellvertreter (ausschl. Verhinderungsvertreter) und Beisitzern. Auf die Person des / der Vorsitzenden und seines / ihres Vertreters sowie über die Zahl der Beisitzer haben sich Rat und Personalrat zu einigen. Die Beisitzer werden von beiden Seiten je zur Hälfte bestellt. Als Vorsitzende/r bzw. stellv. Vorsitzende/r kommen Ratsmitglieder und Angehörige der Verwaltung bzw. des Personalrates nicht in Betracht. Beisitzer können dagegen Verwaltungsangehörige der Gemeinde (außer Bürgermeister und allgemeiner Vertreter) und die an allen anderen bei den in § 1 LPVG genannten Verwaltungen, Schulen usw. beschäftigten Personen – auch wenn sie Ratsmitglieder sind – sein. Die Verwaltung unterbreitet folgende Vorschläge: a) Vorsitzender der Einigungsstelle Es wird Herr Studiendirektor Welf Sundermann, Fachbereichsleiter und Dozent am Studieninstitut für Kommunale Verwaltung in Bielefeld, vorgeschlagen. b) stellv. Vorsitzende der Einigungsstelle Es wird Frau Tina Affeldt, Rechtspflegerin in Ausbildung zur Volljuristin, vorgeschlagen. c) Bestimmung der Anzahl der Beisitzer Es wird die Bestellung von insgesamt 12 Beisitzern (davon 6 durch den Rat und 6 durch den Personalrat) vorgeschlagen. -2- d) Bestellung der Hälfte der Beisitzer Bisher waren als Arbeitgebervertreter bestellt: Ratsmitglieder Frau Ostmann (SPD), Herr Burkamp (SPD), Herr Baltschun (CDU), Herr Schulz (CDU), Herr Kantim (Bündnis 90 / Die Grünen) und SKB Herr Makus (Bündnis 90 / Die Grünen) Vorschläge für die vom Rat zu Beisitzer sollen in der Sitzung unterbreitet werden. Nach § 67 Abs. 3 LPVG wird die Einigungsstelle tätig in der Besetzung mit dem Vorsitzenden (bei dessen Verhinderung mit seinem Stellvertreter) und 6 Beisitzern, die auf Vorschlag des Rates und der Personalvertetung je zur Hälfte aus dem Kreis der von ihnen bestellten Beisitzer entnommen werden. Für die praktische Handhabung diese Vorschlagsrechtes wird – wie bisher praktiziert – empfohlen, die drei vom Rat für die Besetzung der Einigungsstelle vorzuschlagenden Beisitzer im Einzelfall anl. der zu treffenden Sachentscheidung aus dem Kreis der 6 bestellten Beisitzer auszuwählen. Schemmel