Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
15.12.08, 18:44
Aktualisiert
15.12.08, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
5/2004
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
federführendes Amt:
10 Hauptamt
Auskunft erteilt:
Herr Fritzensmeier
Telefon:
05808/991-100
Datum:
25.11.2004
Bildung der Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG)
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
9. Dezember 2004
Bemerkungen
Sachverhalt:
Aufgabe der nach § 67 LPVG zu bildenden Einigungsstelle ist es, in Angelegenheiten, in denen dem
Personalrat ein Mitbestimmungsrecht nach den §§ 66 und 72 LPVG zusteht, eine Einigung zwischen
Dienststelle und Personalrat jedoch nicht zustande kommt, endgültig eine Entscheidung zu treffen bzw. in
Beamtenangelegenheiten eine Empfehlung zur endgültigen Entscheidung des Rates auszusprechen.
Die Einigungsstelle ist jeweils für die Wahlzeit des Personalrates (2004-2009) zu bilden. Sie besteht aus
einem / einer unparteiischen Vorsitzenden, seinem / ihrem Stellvertreter (ausschl. Verhinderungsvertreter)
und Beisitzern. Auf die Person des / der Vorsitzenden und seines / ihres Vertreters sowie über die Zahl der
Beisitzer haben sich Rat und Personalrat zu einigen. Die Beisitzer werden von beiden Seiten je zur Hälfte
bestellt. Als Vorsitzende/r bzw. stellv. Vorsitzende/r kommen Ratsmitglieder und Angehörige der Verwaltung
bzw. des Personalrates nicht in Betracht.
Beisitzer können dagegen Verwaltungsangehörige der Gemeinde (außer Bürgermeister und allgemeiner
Vertreter) und die an allen anderen bei den in § 1 LPVG genannten Verwaltungen, Schulen usw.
beschäftigten Personen – auch wenn sie Ratsmitglieder sind – sein.
Die Verwaltung unterbreitet folgende Vorschläge:
a) Vorsitzender der Einigungsstelle
Es wird Herr Studiendirektor Welf Sundermann, Fachbereichsleiter und Dozent am Studieninstitut für
Kommunale Verwaltung in Bielefeld, vorgeschlagen.
b) stellv. Vorsitzende der Einigungsstelle
Es wird Frau Tina Affeldt, Rechtspflegerin in Ausbildung zur Volljuristin, vorgeschlagen.
c) Bestimmung der Anzahl der Beisitzer
Es wird die Bestellung von insgesamt 12 Beisitzern (davon 6 durch den Rat und 6 durch den Personalrat)
vorgeschlagen.
-2-
d) Bestellung der Hälfte der Beisitzer
Bisher waren als Arbeitgebervertreter bestellt:
Ratsmitglieder Frau Ostmann (SPD), Herr Burkamp (SPD), Herr Baltschun (CDU), Herr Schulz (CDU),
Herr Kantim (Bündnis 90 / Die Grünen) und SKB Herr Makus (Bündnis 90 / Die Grünen)
Vorschläge für die vom Rat zu Beisitzer sollen in der Sitzung unterbreitet werden.
Nach § 67 Abs. 3 LPVG wird die Einigungsstelle tätig in der Besetzung mit dem Vorsitzenden (bei dessen
Verhinderung mit seinem Stellvertreter) und 6 Beisitzern, die auf Vorschlag des Rates und der
Personalvertetung je zur Hälfte aus dem Kreis der von ihnen bestellten Beisitzer entnommen werden. Für
die praktische Handhabung diese Vorschlagsrechtes wird – wie bisher praktiziert – empfohlen, die drei vom
Rat für die Besetzung der Einigungsstelle vorzuschlagenden Beisitzer im Einzelfall anl. der zu treffenden
Sachentscheidung aus dem Kreis der 6 bestellten Beisitzer auszuwählen.
Schemmel