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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe zwischen Rathaus und Friedhof)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
101 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
09.04.09, 11:29
Aktualisiert
09.04.09, 11:29
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe zwischen Rathaus und Friedhof) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe zwischen Rathaus und Friedhof)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 69/2009 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 24. November 2009 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe zwischen Rathaus und Friedhof Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 23.04.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Friedhof Angestrebte Bebauungsmöglichkeit Fußweg Bisherige Bebauungsmöglichkeit -2- Mit anliegenden Unterlagen wird beantragt, anstelle einer Bebauung zwischen Rathaus und Friedhof, parallel zum Fußweg, eine Bebauung entlang der Grenze zum Friedhof zu ermöglichen. Vorteile einer Bebauungsplanänderung Nachteile einer Bebauungsplanänderung - Erschließung könnte über Zufahrt Herforder Str. bzw. Zufahrt Parkplatz Friedhof erfolgen. Der Fußweg würde als Zufahrt nicht benötigt, damit keine Gefährdung der Fußgänger, Radfahrer und Schulkinder - es ist für ein Wohnhaus ein Änderungsverfahren durchzuführen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass eine einmalige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange ausreichend ist. - der bisherige Freiraum (parkähnlicher Garten) würde erhalten und vom Fußweg von der Öffentlichkeit weiter wahrnehmbar bleiben - - sollte in weiterer Zukunft die Gemeinde Leopoldshöhe Flächen in der Nähe des Rathauses benötigen, so wäre dies praktisch denkbar, da der Bereich unbebaut wäre Hinweis: Der Abstandserlass, der einen Mindestabstand zwischen Wohnhäusern und einem Friedhof vorgesehen hat, wurde zwischenzeitlich aufgehoben. Grundsätzlich überwiegen die Vorteile einer Bebauungsplanänderung, auch aus öffentlicher Sicht. Inwieweit der Aufwand für die Änderung des B-Planes im Verhältnis zur Verschiebung des Baurechtes steht, da bereits heute ein weiteres Wohnhaus errichtet werden könnte, ist schwer greifbar. In Hinblick auf die zur Zeit anstehenden laufenden Verfahren und dem persönlichen Hinweis der Antragstellerinnen, zeitnah mit der Errichtung des Wohnhauses beginnen zu wollen, wird angeregt, die Planung einem externen Planer zu übertragen, bei Kostenübernahme durch die Antragstellerinnen. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B ) zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. Aufgrund der Vielzahl der laufenden Verfahren wird der Antrag zurückgestellt bzw. dem Antragsteller empfohlen, für die Planung einen Dritten zu beauftragen. Schemmel Anlagen: - Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes - Auszug vom rechtskräftigen B-Plan