Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
101 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
09.04.09, 11:29
Aktualisiert
09.04.09, 11:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
69/2009
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
24. November 2009
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) im Ortsteil
Leopoldshöhe zwischen Rathaus und Friedhof
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
23.04.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Friedhof
Angestrebte
Bebauungsmöglichkeit
Fußweg
Bisherige
Bebauungsmöglichkeit
-2-
Mit anliegenden Unterlagen wird beantragt, anstelle einer Bebauung zwischen Rathaus und Friedhof,
parallel zum Fußweg, eine Bebauung entlang der Grenze zum Friedhof zu ermöglichen.
Vorteile einer Bebauungsplanänderung
Nachteile einer Bebauungsplanänderung
- Erschließung könnte über Zufahrt Herforder
Str. bzw. Zufahrt Parkplatz Friedhof erfolgen.
Der Fußweg würde als Zufahrt nicht benötigt,
damit keine Gefährdung der Fußgänger,
Radfahrer und Schulkinder
- es ist für ein Wohnhaus ein Änderungsverfahren
durchzuführen.
Es
wird
jedoch
davon
ausgegangen, dass eine einmalige Beteiligung der
Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange
ausreichend ist.
- der bisherige Freiraum (parkähnlicher Garten)
würde erhalten und vom Fußweg von der
Öffentlichkeit weiter wahrnehmbar bleiben
-
- sollte in weiterer Zukunft die Gemeinde
Leopoldshöhe Flächen in der Nähe des
Rathauses benötigen, so wäre dies praktisch
denkbar, da der Bereich unbebaut wäre
Hinweis: Der Abstandserlass, der einen Mindestabstand zwischen Wohnhäusern und
einem Friedhof vorgesehen hat, wurde zwischenzeitlich aufgehoben.
Grundsätzlich überwiegen die Vorteile einer Bebauungsplanänderung, auch aus öffentlicher Sicht. Inwieweit
der Aufwand für die Änderung des B-Planes im Verhältnis zur Verschiebung des Baurechtes steht, da
bereits heute ein weiteres Wohnhaus errichtet werden könnte, ist schwer greifbar.
In Hinblick auf die zur Zeit anstehenden laufenden Verfahren und dem persönlichen Hinweis der
Antragstellerinnen, zeitnah mit der Errichtung des Wohnhauses beginnen zu wollen, wird angeregt, die
Planung einem externen Planer zu übertragen, bei Kostenübernahme durch die Antragstellerinnen.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02
„Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B ) zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens.
Aufgrund der Vielzahl der laufenden Verfahren wird der Antrag zurückgestellt bzw. dem Antragsteller
empfohlen, für die Planung einen Dritten zu beauftragen.
Schemmel
Anlagen:
- Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
- Auszug vom rechtskräftigen B-Plan