Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
989 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
09.04.09, 11:29
Aktualisiert
09.04.09, 11:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
61/2009
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
24. November 2009
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg im Ortsteil
Bexterhagen
hier: Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) im Bereich der
Friedenstraße
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
23.04.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Im Hochbau- und Planungsausschuss vom 16.10.08 wurde beschlossen, die Anregung der Eigentümerin
des Flurstückes XXX hinsichtlich ihrer Bebauungssituation möglichst zu berücksichtigen. Hierzu sollten
Gespräche geführt werden, indem eine Abstimmung zwischen den bauplanungsrechtlichen
Rahmenbedingungen und den Vorstellungen der Eigentümerin stattfinden. Dies ist zwischenzeitlich
geschehen. Der bisherige Planungsstand stellt sich wie folgt dar:
-2-
Als gemeinschaftliches Ergebnis für das Flurstück XXX sind folgende Änderungen für die zukünftige
Planung bzw. den jetzigen Entwurf vorgenommen worden:
- das bestehende Baufenster für das Wohnhaus wird nach Osten erweitert
- ein neues Baufenster für den Schuppen wird aufgenommen
- pro Gebäude werden maximal 2 Wohnungen ermöglicht
- entsprechend der vorhandenen Bebauung bzw. den angestrebten baulichen Veränderungen ist die
GRZ von 0,2 auf 0,3 erhöht worden
- zur rechtlichen Eindeutigkeit ist das Baugrundstück definiert worden
- es sind Gestaltungsvorgaben bzgl. Dachaufbauten, Dachgauben und Nebengiebel aufgenommen worden.
Dies vor dem Hintergrund, dass insbesondere das Wohnhaus in seinem Erscheinungsbild als regionales
Bauernhaus erhalten wird
Erweiterung der
überbaubaren Fläche
- für die Garage, den überdachten Geräteunterstellplatz am Schuppen, den bestehenden Anbau am
Wohnhaus zur Friedenstraße und das Backhaus wird keine überbaubare Fläche festgesetzt.
Diese Gebäude sind über den Bestandsschutz gesichert (siehe Begründung).
-3-
Die Verwaltung empfiehlt, die vorgenannten Änderungen für das Flurstück XXX als Abstimmungsergebnis
zwischen der Eigentümerin und der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen. Das Beschlussergebnis ist
dann erneut der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung vorzustellen. Da die Änderung allerdings nur das
Flurstück XXX betrifft, wird es als vertretbar angesehen, die Auslegung ausschließlich auf die
Änderungspunkte und auf einen Zeitraum von 14 Tagen zu beschränken. Eine eingeschränkte, erneute
Auslegung wird daher als ausreichend beurteilt. Sie gewährleistet, dass jede Person, Behörde / Institution
sich zu den Änderungen äußern kann. Bei eingehenden Stellungnahmen hat die Gemeinde Leopoldshöhe
dann zu entscheiden, ob die mit heutigem Beschluss beabsichtigte Konzeption weiter planerisch verfolgt
wird oder nicht.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem geänderten Entwurf der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ zu und beschließt die erneute
eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m.§ 13 (2) Nr. 3 BauGB
Schemmel
Anlagen:
- 1. Änderung des B-Planes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ mit Planzeichnung, textlichen
Festsetzungen, Begründung