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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg im Ortsteil Bexterhagen hier: Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) im Bereich der Friedenstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
989 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
09.04.09, 11:29
Aktualisiert
09.04.09, 11:29
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg im Ortsteil Bexterhagen
hier: Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) im Bereich der Friedenstraße) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg im Ortsteil Bexterhagen
hier: Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) im Bereich der Friedenstraße) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg im Ortsteil Bexterhagen
hier: Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) im Bereich der Friedenstraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 61/2009 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 24. November 2009 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg im Ortsteil Bexterhagen hier: Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) im Bereich der Friedenstraße Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 23.04.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Im Hochbau- und Planungsausschuss vom 16.10.08 wurde beschlossen, die Anregung der Eigentümerin des Flurstückes XXX hinsichtlich ihrer Bebauungssituation möglichst zu berücksichtigen. Hierzu sollten Gespräche geführt werden, indem eine Abstimmung zwischen den bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen und den Vorstellungen der Eigentümerin stattfinden. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Der bisherige Planungsstand stellt sich wie folgt dar: -2- Als gemeinschaftliches Ergebnis für das Flurstück XXX sind folgende Änderungen für die zukünftige Planung bzw. den jetzigen Entwurf vorgenommen worden: - das bestehende Baufenster für das Wohnhaus wird nach Osten erweitert - ein neues Baufenster für den Schuppen wird aufgenommen - pro Gebäude werden maximal 2 Wohnungen ermöglicht - entsprechend der vorhandenen Bebauung bzw. den angestrebten baulichen Veränderungen ist die GRZ von 0,2 auf 0,3 erhöht worden - zur rechtlichen Eindeutigkeit ist das Baugrundstück definiert worden - es sind Gestaltungsvorgaben bzgl. Dachaufbauten, Dachgauben und Nebengiebel aufgenommen worden. Dies vor dem Hintergrund, dass insbesondere das Wohnhaus in seinem Erscheinungsbild als regionales Bauernhaus erhalten wird Erweiterung der überbaubaren Fläche - für die Garage, den überdachten Geräteunterstellplatz am Schuppen, den bestehenden Anbau am Wohnhaus zur Friedenstraße und das Backhaus wird keine überbaubare Fläche festgesetzt. Diese Gebäude sind über den Bestandsschutz gesichert (siehe Begründung). -3- Die Verwaltung empfiehlt, die vorgenannten Änderungen für das Flurstück XXX als Abstimmungsergebnis zwischen der Eigentümerin und der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen. Das Beschlussergebnis ist dann erneut der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung vorzustellen. Da die Änderung allerdings nur das Flurstück XXX betrifft, wird es als vertretbar angesehen, die Auslegung ausschließlich auf die Änderungspunkte und auf einen Zeitraum von 14 Tagen zu beschränken. Eine eingeschränkte, erneute Auslegung wird daher als ausreichend beurteilt. Sie gewährleistet, dass jede Person, Behörde / Institution sich zu den Änderungen äußern kann. Bei eingehenden Stellungnahmen hat die Gemeinde Leopoldshöhe dann zu entscheiden, ob die mit heutigem Beschluss beabsichtigte Konzeption weiter planerisch verfolgt wird oder nicht. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ zu und beschließt die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m.§ 13 (2) Nr. 3 BauGB Schemmel Anlagen: - 1. Änderung des B-Planes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung