Daten
Kommune
Bedburg
Größe
214 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
14.09.16, 10:17
Aktualisiert
15.12.16, 17:01
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Drucksache: WP9126/2015 1. Ergänzung
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Schul- und Bildungsausschuss
29.10.2015
Schul- und Bildungsausschuss
27.09.2016
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Martin-Luther-Förderschule des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf
- aktueller Sachstand in Sachen Schließung
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Die bislang letzte Sitzung des Schulzweckverbandes fand am 08.06.2016 statt. Weiterhin
bestehen erhebliche Bedenken gegen eine Schließung, auch wenn die Schülerzahl nicht für eine
rechtlich zulässige Fortführung ausreicht. Daher hat die Zweckverbandsversammlung sich gegen
einen Schließungsbeschluss ausgesprochen. Man erwartet nunmehr eine Entscheidung / Tätigkeit
der Bezirksregierung. Es finden aber auf kommunaler Ebene weiterhin regelmäßige Gespräche
mit benachbarten Kommunen statt, um Kooperationsmöglichkeiten zu eruieren.
Hierbei gab es u.a. Überlegungen bezüglich Kooperationen der Kommunen Bergheim, Elsdorf und
Bedburg (Schülerzahlen dürften langfristig nicht ausreichen) aber auch zwischen zwei Schulen mit
unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Der stellv. Leiter der Martin-Luther-Förderschule hatte
explizit die Sprachförderschule des Kreises als Kooperationspartner ins Gespräch gebracht.
Die Bezirksregierung wurde über diese Überlegungen informiert und reagierte mit dem als Anlage
1 beigefügten Schreiben vom 27.06.201.
Hierbei können folgende Kernpunkte genannt werden:
In Verbundschulen ist jede Kombination von Förderschwerpunkten rechtlich zulässig.
Aufnahmeverbot für Eingangsklassen hat weiterhin bestand.
In der Mail vom 05.07.2016 teilte Herr Sozialdezernent Nettersheim seine Ergebnisse aus einem
am 30.06.2016 mit dem Dezernat 41 (Schulaufsicht Förderschulen) bei der Bezirksregierung Köln
geführten Gespräch mit. Die Mail ist als Anlage 2 beigefügt. In dieser Mail wird eine Kooperation
mit der Stadt Kerpen vorgeschlagen und eine Verbundlösung mit der Michael-Ende-Schule
(Förderschwerpunkt Sprache in Kreisträgerschaft) als „derzeit nur … sehr eingeschränkt
realisierbar“ eingeschätzt. Die Bezirksregierung wurde mit Schreiben vom 12.07.2016 [Anlage 3]
über den Stand informiert.
Mit Schreiben vom 12.07.2016 [Anlage 4] wurde die Stadt Bedburg durch den Rhein-Erft-Kreis
darüber informiert, dass der gemeinsam in Auftrag gegebene Schulentwicklungsplan für den
Bereich der Förderschulen im Rhein-Erft-Kreis in der vorliegenden Form nicht umsetzbar ist.
Die Einschätzung des Kreises, dass mit interkommunaler Zusammenarbeit einzelner Kommunen
„auf Dauer eine wohnortnahe Beschulung der Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden“
kann, wird diesseits nicht geteilt. Für eine langfristige, verlässliche Beschulung bedarf es vielmehr
einer großen, kreisweiten Lösung.
Mit Schreiben vom 27.07.2016 [Anlage 5] fordert nunmehr die Bezirksregierung den
Schulzweckverband auf, bis Ende September 2016 eine tragbare Lösung zu beschließen.
Anderenfalls würde die auslaufende Auflösung der Martin-Luther-Förderschule angeordnet
werden.
In dem Schreiben nimmt die Bezirksregierung erneut auf die durch den Kreissozialdezernenten in
Gespräch gebrachte Kooperation mit der Martinusschule in Kerpen Bezug. Aus Sicht der
Verwaltung dürfte insofern problematisch sein dürfte, als dass nur zwei Standorte für eine
Förderschule zulässig wären.
Parallel werden Gespräche auch mit der Stadt Pulheim geführt, welche in einer mit Bergheim
vergleichbaren Lage ist. Sowohl für die Helen-Keller-Schule in Bergheim (zum 31.07.2022) als
auch die Förderschule an der Jahnstraße in Pulheim (zum 31.07.2021) wurden bereits
auslaufende Auflösungsbeschlüsse durch die Schulträger gefasst.
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Sitzungsvorlage
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Im Schuljahr 2016/17 werden voraussichtlich 54 Schülerinnen und Schüler in Bergheim, 89
Schülerinnen und Schüler in Elsdorf, rd. 45 Schülerinnen und Schüler in Pulheim, 72 in Friesheim
(Teilstandort der Martinus Schule) und 115 in Kerpen beschult. Bereits jetzt lägen 3 der Standorte
unter der Mindestschülerzahl für Teilstandorte. Bei einem Zusammenschluss der aktuellen Schüler
an zwei Standorten ist es eher unrealistisch davon auszugehen, dass 100% der Schüler in einem
neuen System ankommen werden. Vielmehr könnte dies nochmals einen Anstieg der
Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderbedarf an den Grundschulen im Gemeinsamen
Lernen bedeuten.
Soweit daher keine kreisweite Lösung unter Einbeziehung weiterer Förderschwerpunkte in
nächster Zukunft realisiert werden kann, werden die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt
Lernen kurz bis mittelfristig wieder in der aktuellen Situation sein, dass sie die
Mindestschülerzahlen nicht erreichen werden.
Eine Aufstellung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist als Anlage 6 beigefügt.
Die dort aufgeführten Schülerzahlen stammen zum einen aus einer Erhebung von BiRegio im
Rahmen der Schulentwicklungsplanung aus dem Schuljahr 2013/14 und zum anderen aus
Angaben des Ministeriums zum Schuljahr 2015/16, welche aber nicht als verlässlich zu bewerten
sind.
Eine Option, die nicht dieser Einschränkung unterliegt, ist die Einbindung eines privaten
Schulträgers. Namentlich käme hier die van Gils Schule in Bergheim in Betracht, die grundsätzlich
die Genehmigung der Bezirksregierung auch für den Förderschwerpunkt Lernen hat. Hier müsste
aber neben der Kostenfrage, ein passendes Gebäude gefunden werden.
Zu Klärung dieser und anderer Optionen hat am 02.09.2016 in Bergheim ein Gespräch der
Kommunen Bergheim, Elsdorf und Bedburg stattgefunden.
Soweit bis zum Ausschuss weitere Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung
nachgereicht.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Es ist kaum planbar, wie sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit den jeweiligen Förderbedarfen entwickelt und
wie die Eltern das Angebot an den Grundschulen mit `Gemeinsamen Lernen´ annehmen werden. Hinzukommt, dass die
Prüfung der Förderbedarfe durch die aktuelle Rechtslage verstärkt nur durch Eltern veranlasst werden kann. Auch hier
ist die Entwicklung nicht absehbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
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----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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