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Beschlussvorlage (Martin-Luther-Förderschule des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf - aktueller Sachstand in Sachen Schließung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
214 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
14.09.16, 10:17
Aktualisiert
15.12.16, 17:01
Beschlussvorlage (Martin-Luther-Förderschule des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf
- aktueller Sachstand in Sachen Schließung) Beschlussvorlage (Martin-Luther-Förderschule des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf
- aktueller Sachstand in Sachen Schließung) Beschlussvorlage (Martin-Luther-Förderschule des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf
- aktueller Sachstand in Sachen Schließung) Beschlussvorlage (Martin-Luther-Förderschule des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf
- aktueller Sachstand in Sachen Schließung)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9126/2015 1. Ergänzung Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Schul- und Bildungsausschuss 29.10.2015 Schul- und Bildungsausschuss 27.09.2016 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Martin-Luther-Förderschule des Schulzweckverbandes Bedburg-Elsdorf - aktueller Sachstand in Sachen Schließung Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die bislang letzte Sitzung des Schulzweckverbandes fand am 08.06.2016 statt. Weiterhin bestehen erhebliche Bedenken gegen eine Schließung, auch wenn die Schülerzahl nicht für eine rechtlich zulässige Fortführung ausreicht. Daher hat die Zweckverbandsversammlung sich gegen einen Schließungsbeschluss ausgesprochen. Man erwartet nunmehr eine Entscheidung / Tätigkeit der Bezirksregierung. Es finden aber auf kommunaler Ebene weiterhin regelmäßige Gespräche mit benachbarten Kommunen statt, um Kooperationsmöglichkeiten zu eruieren. Hierbei gab es u.a. Überlegungen bezüglich Kooperationen der Kommunen Bergheim, Elsdorf und Bedburg (Schülerzahlen dürften langfristig nicht ausreichen) aber auch zwischen zwei Schulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Der stellv. Leiter der Martin-Luther-Förderschule hatte explizit die Sprachförderschule des Kreises als Kooperationspartner ins Gespräch gebracht. Die Bezirksregierung wurde über diese Überlegungen informiert und reagierte mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 27.06.201. Hierbei können folgende Kernpunkte genannt werden:  In Verbundschulen ist jede Kombination von Förderschwerpunkten rechtlich zulässig.  Aufnahmeverbot für Eingangsklassen hat weiterhin bestand. In der Mail vom 05.07.2016 teilte Herr Sozialdezernent Nettersheim seine Ergebnisse aus einem am 30.06.2016 mit dem Dezernat 41 (Schulaufsicht Förderschulen) bei der Bezirksregierung Köln geführten Gespräch mit. Die Mail ist als Anlage 2 beigefügt. In dieser Mail wird eine Kooperation mit der Stadt Kerpen vorgeschlagen und eine Verbundlösung mit der Michael-Ende-Schule (Förderschwerpunkt Sprache in Kreisträgerschaft) als „derzeit nur … sehr eingeschränkt realisierbar“ eingeschätzt. Die Bezirksregierung wurde mit Schreiben vom 12.07.2016 [Anlage 3] über den Stand informiert. Mit Schreiben vom 12.07.2016 [Anlage 4] wurde die Stadt Bedburg durch den Rhein-Erft-Kreis darüber informiert, dass der gemeinsam in Auftrag gegebene Schulentwicklungsplan für den Bereich der Förderschulen im Rhein-Erft-Kreis in der vorliegenden Form nicht umsetzbar ist. Die Einschätzung des Kreises, dass mit interkommunaler Zusammenarbeit einzelner Kommunen „auf Dauer eine wohnortnahe Beschulung der Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden“ kann, wird diesseits nicht geteilt. Für eine langfristige, verlässliche Beschulung bedarf es vielmehr einer großen, kreisweiten Lösung. Mit Schreiben vom 27.07.2016 [Anlage 5] fordert nunmehr die Bezirksregierung den Schulzweckverband auf, bis Ende September 2016 eine tragbare Lösung zu beschließen. Anderenfalls würde die auslaufende Auflösung der Martin-Luther-Förderschule angeordnet werden. In dem Schreiben nimmt die Bezirksregierung erneut auf die durch den Kreissozialdezernenten in Gespräch gebrachte Kooperation mit der Martinusschule in Kerpen Bezug. Aus Sicht der Verwaltung dürfte insofern problematisch sein dürfte, als dass nur zwei Standorte für eine Förderschule zulässig wären. Parallel werden Gespräche auch mit der Stadt Pulheim geführt, welche in einer mit Bergheim vergleichbaren Lage ist. Sowohl für die Helen-Keller-Schule in Bergheim (zum 31.07.2022) als auch die Förderschule an der Jahnstraße in Pulheim (zum 31.07.2021) wurden bereits auslaufende Auflösungsbeschlüsse durch die Schulträger gefasst. Beschlussvorlage WP9-126/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Im Schuljahr 2016/17 werden voraussichtlich 54 Schülerinnen und Schüler in Bergheim, 89 Schülerinnen und Schüler in Elsdorf, rd. 45 Schülerinnen und Schüler in Pulheim, 72 in Friesheim (Teilstandort der Martinus Schule) und 115 in Kerpen beschult. Bereits jetzt lägen 3 der Standorte unter der Mindestschülerzahl für Teilstandorte. Bei einem Zusammenschluss der aktuellen Schüler an zwei Standorten ist es eher unrealistisch davon auszugehen, dass 100% der Schüler in einem neuen System ankommen werden. Vielmehr könnte dies nochmals einen Anstieg der Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderbedarf an den Grundschulen im Gemeinsamen Lernen bedeuten. Soweit daher keine kreisweite Lösung unter Einbeziehung weiterer Förderschwerpunkte in nächster Zukunft realisiert werden kann, werden die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen kurz bis mittelfristig wieder in der aktuellen Situation sein, dass sie die Mindestschülerzahlen nicht erreichen werden. Eine Aufstellung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist als Anlage 6 beigefügt. Die dort aufgeführten Schülerzahlen stammen zum einen aus einer Erhebung von BiRegio im Rahmen der Schulentwicklungsplanung aus dem Schuljahr 2013/14 und zum anderen aus Angaben des Ministeriums zum Schuljahr 2015/16, welche aber nicht als verlässlich zu bewerten sind. Eine Option, die nicht dieser Einschränkung unterliegt, ist die Einbindung eines privaten Schulträgers. Namentlich käme hier die van Gils Schule in Bergheim in Betracht, die grundsätzlich die Genehmigung der Bezirksregierung auch für den Förderschwerpunkt Lernen hat. Hier müsste aber neben der Kostenfrage, ein passendes Gebäude gefunden werden. Zu Klärung dieser und anderer Optionen hat am 02.09.2016 in Bergheim ein Gespräch der Kommunen Bergheim, Elsdorf und Bedburg stattgefunden. Soweit bis zum Ausschuss weitere Erkenntnisse vorliegen, werden diese in der Sitzung nachgereicht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Es ist kaum planbar, wie sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit den jeweiligen Förderbedarfen entwickelt und wie die Eltern das Angebot an den Grundschulen mit `Gemeinsamen Lernen´ annehmen werden. Hinzukommt, dass die Prüfung der Förderbedarfe durch die aktuelle Rechtslage verstärkt nur durch Eltern veranlasst werden kann. Auch hier ist die Entwicklung nicht absehbar. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-126/2015 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-126/2015 1. Ergänzung Seite 4