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Beschlussvorlage (Anlage 2: Mail vom REK vom 05.07.2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
74 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
14.09.16, 10:17
Aktualisiert
14.09.16, 10:17
Beschlussvorlage (Anlage 2: Mail vom REK vom 05.07.2016) Beschlussvorlage (Anlage 2: Mail vom REK vom 05.07.2016)

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Inhalt der Datei

Von: Christian Nettersheim [mailto:Christian.Nettersheim@rhein-erft-kreis.de] Gesendet: Dienstag, 5. Juli 2016 13:36 An: s.solbach@bedburg.de; Buergermeister Betreff: Martin-Luther-Schule / Mein Gespräch bei der Bezirksregierung Köln Sehr geehrter Herr Heller, sehr geehrter Herr Solbach, ich darf auf diesem Weg kurz über mein Gespräch beim zuständigen Dezernat 41 (Schulaufsicht Förderschulen) bei der Bezirksregierung am 30.06.2016 berichten, das zu Führen ich Ihnen in unserer Unterredung am 21.06. zugesagt hatte. Mit Blick auf die von Ihren beiden Kommunen über den Zweckverband in gemeinsamer Trägerschaft betriebene Martin-Luther-Schule mit dem Förderschwerpunkt LE lassen sich die Ergebnisse des Gesprächs wie folgt zusammenfassen: 1. Zusammenarbeit mit der Stadt Kerpen (Martinusschule / Förderschwerpunkt LE) Die Bezirksregierung hätte keine Einwände gegen eine Zusammenarbeit zwischen Ihren beiden Kommunen bzw. dem Zweckverband und der Stadt Kerpen - ggf. durch einen Beitritt der Stadt Kerpen zu dem bestehenden Zweckverband oder eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Da die Martinusschule von den Schülerzahlen her größer ist als die Martin-Luther-Schule, würde sich der Hauptstandort der Schule in Kerpen befinden und der Neben/Teilstandort in Elsdorf. Problem: Die Stadt Kerpen hat bereits eine Vereinbarung mit der Stadt Erftstadt. Hier fungiert die DonBosco-Schule in Erftstadt als Nebenstandort der Martinusschule. Dieser Nebenstandort müsste geschlossen werden, da die Bezirksregierung keine Schule mit zwei Nebenstandorten (Erftstadt und Elsdorf) genehmigt. Formal steht der Schließung des Nebenstandortes nichts entgegen, da die Schülerzahl in Erftstadt zum Schuljahr 2017/2018 unter die erforderliche Zahl von 70 fällt. Hier wären Gespräche zwischen den beteiligten Kommunen zu führen. Insgesamt sähe die Bezirksregierung in der Zusammenarbeit zwischen den Kommunen Kerpen und Elsdorf/Bedburg im Bereich der Schulen LE eine mittelfristig gute Lösung (bis 2021/2022). 2. Zusammenarbeit mit dem Kreis (Michael-Ende-Schule / Bereich SQ) Die Bezirksregierung würde auch keine Bedenken gegen eine Zusammenarbeit - entweder in Form eines Zweckverbandes oder einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung - zwischen den beiden Kommunen und der von ihnen getragenen Schule mit dem Förderschwerpunkt LE und der vom Kreis getragenen Michael-Ende-Schule mit dem Förderschwerpunkt SQ (Sprache / Primarbereich) erheben. Hier könnte die Martin-Luther-Schule als Hauptstandort fungieren und die kreiseigene Schule als Nebenstandort. An beiden Standorten müssten dann beide Förderschwerpunkte - also LE und SQ - zumindest in der Primarstufe angeboten werden. Auch diese Lösung hält die Bezirksregierung für dauerhaft tragfähig. 3. Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Die Bezirksregierung hätte auch gegen eine Übernahme der Trägerschaft der Martin-Luther-Schule und der Martinusschule in Kerpen keine grundsätzlichen Bedenken. Der Kreis würde damit den Förderbereich LE in sein Portfolio aufnehmen und damit alle Förderschwerpunkte (ES, SQ, LE und GG) anbieten. Auch in diesem Fall würde der Kreis aufgrund der Schülerzahlen die Martinusschule aller Voraussicht nach als Hauptstandort wählen und die Martin-Luther-Schule als Nebenstandort. Das bezüglich der Don-Bosco-Schule in Erftstadt unter 1.) ausgeführte gilt hier ebenfalls. Vertiefte Überlegung bezüglich der rechtlichen Ausgestaltung der Nutzung der vorhandenen Schulgebäude haben noch nicht stattgefunden. brun780 / Dokument2 Das bedeutet, der Kreis hätte nicht die Verpflichtung bei Übernahme der Trägerschaft der Schule(n) eine Verbundschule mit weiteren Förderschwerpunkten implementieren zu müssen, sondern könnte die zu einer Schule zusammengeführten Schulen in Elsdorf und Kerpen als "reine" LE-Schule weiterlaufen lassen. Hierzu habe ich gestern eine schriftliche Anfrage an die Bezirksregierung gestellt, um an diesem Punkt ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit gewährleisten zu können. Ferner ist im Rahmen dieses Modells zu prüfen, ob ggf. eine differenzierte Kreisumlage für die beteiligten Kommunen Elsdorf, Bedburg und Kerpen (ggf. auch unter Einschluss der Stadt Bergheim, wenn diese das Angebot zur Beschulung ebenfalls nutzen will) zu erheben ist. 4. Fazit: Es bestehen mehrere Möglichkeiten, den Schulstandort in Elsdorf zumindest mittelfristig im Bestand zu sichern. Ein erster Schritt könnte die Eruierung einer Möglichkeit der Zusammenarbeit mit der Stadt Kerpen sein. Variante 2 halte ich aufgrund der vorherrschenden Meinungslage im Kreistag und vor dem Hintergrund der politischen Rahmenbedingungen (LT-Wahl im Mai 2017) derzeit nur für sehr eingeschränkt realisierbar. Sobald mir die Rückmeldung der Bezirksregierung zu Punkt 3 vorliegt, halte ich Sie in der Angelegenheit weiter unterrichtet. Beste Grüße, Dr. Christian Nettersheim Dezernent II (Schule, Soziales, Gesundheit) Amt für Rechts- und Vergabeangelegenheiten Amt 30 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Tel. +49 2271 83-3010 Fax: +49 2271 83-2380 christian.nettersheim@rhein-erft-kreis.de http://www.rhein-erft-kreis.de Der Rhein-Erft-Kreis jetzt auch auf Facebook. facebook.com/rheinerftkreis brun780 / Dokument2