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Beschlussvorlage (IT-Konzept für die Schulen der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
199 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
14.09.16, 10:17
Aktualisiert
15.12.16, 17:01
Beschlussvorlage (IT-Konzept für die Schulen der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (IT-Konzept für die Schulen der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (IT-Konzept für die Schulen der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (IT-Konzept für die Schulen der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9150/2016 Fachdienst 1 - Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Schul- und Bildungsausschuss 27.09.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: IT-Konzept für die Schulen der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss beschließt das IT-Konzept für die Schulen der Stadt Bedburg und empfiehlt dem Rat, entsprechende Mittel zur Umsetzung des IT-Konzeptes im Haushalt für die Jahre 2017 und 2018 sowie Folgejahre bereit zu stellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Zeitraum von März bis Juni 2016 wurde im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der städtischen IT-Abteilung und der Stadt Kerpen, hier federführend durch Herrn Wilfried Nücker, das IT-Konzept für die Schulen der Stadt Bedburg erarbeitet. Das Konzept ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Herr Nücker wird in der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen. Den IT-Beauftragten der einzelnen Schulen wurde das Konzept im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs bereits am 31.08.2016 zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Konzepterstellung wurden technische Standards zum Einsatz und Betrieb der Hardware in den Schulen festgelegt. Schwerpunkt ist hiernach die Schaffung einheitlicher Strukturen hinsichtlich Hardware und Standardsoftware sowie eine einheitliche Vernetzung der Schulen. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem festgelegt, dass die Hardware für die Schulen durch Kauf beschafft und grundsätzlich fünf Jahre genutzt werden soll. Weiterhin wurde festgelegt, dass die notwendige Serverhardware im Leasingverfahren und aufgrund des ständigen Betriebs für eine Nutzungsdauer von drei Jahren beschafft werden soll. Weitere Festlegungen betreffen z.B. die Anzahl der PC’s für die einzelnen Schulen, die Standardgröße von Monitoren, die Ausstattung mit Beamern und den Einsatz von Laserdruckern sowie Multifunktionsgeräten. Hinsichtlich der Software wird darauf hingewiesen, dass die zentrale Betreuung durch die Schul-IT-Abteilung des Fachdienstes 1 nur für die Standard-Software erfolgt. Individuelle Unterrichts-Software wird in Abstimmung zwischen den Schulen, dem Fachdienst 4 und dem Fachdienst 1 beschafft. Nach derzeitigem Stand ist im Hinblick auf die bevorstehende Haushaltsplanung für die Jahre 2017/2018 beabsichtigt, zwecks Leasing z.B. der Server jährlich 50.600 Euro sowie in 2017 investive Mittel zur Beschaffung von Hard- und Software in Höhe von 294.000 Euro bereit zu stellen. Vor dem Hintergrund der noch offenen Fragen hinsichtlich der konkreten Umsetzung (wann und in welchem Umfang welche Schule) ist eine Übertragung der in 2016 und/oder 2017 nicht verwendeten Mittel auf die Folgejahre möglich. Die Umsetzung der zukünftig jährlich angemeldeten Bedarfe zur Erreichung der Standards erfolgt sodann in Abstimmung zwischen den beteiligten Fachdiensten und immer unter Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Möglichkeiten der Stadt Bedburg. Bezüglich der Vernetzung der Schulen als Grundvoraussetzung zur Umsetzung des Konzeptes hat sich die Ausschreibung dieser Leistung als schwierig dargestellt. Bei einer ersten Ausschreibung durch den zuständigen Fachdienst 6 im Frühjahr 2016 ist kein Angebot abgegeben worden. Infolge einer erneuten Ausschreibung ist nunmehr am 31.08.2016 die Beauftragung eines Unternehmens erfolgt. Erste Ortstermine zur Abstimmung der Arbeiten zwischen den Schulen, der ausführenden Firma und dem Fachdienst 6 wurden bereits vereinbart. Die Arbeiten werden soweit möglich während des Schulbetriebs durchgeführt. Beschlussvorlage WP9-150/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Um eine bessere Internetnutzung durch eine größere Bandbreite zu erreichen, wurden die Internetanbindungen für die Verwaltungsnetze größtenteils auf 50-GB-Leitungen umgestellt. Die pädagogischen Netzwerke laufen aktuell teilweise über das kostenlose TSchool-Netz der Telekom. Zukünftig sollen alle pädagogischen Netze für den Internetzugriff auf die T-School-Leitung zurückgreifen. Das IT-Konzept wird grundsätzlich nach Bedarf fortgeschrieben. Es soll spätestens im Jahre 2021 – also nach fünf Jahren – einer grundlegenden Überprüfung unterzogen werden. Die Anlagen des IT-Konzeptes hingegen, in denen die Standardausstattung festgelegt wurde, werden jährlich aktualisiert. Um die Idee des mediengestützten Lernens und Lehrens als Unterstützung und Förderung der pädagogischen Schulentwicklung gewährleisten zu können, sind neben der Bereitstellung der Sachmittel durch die Stadt aber auch eigene pädagogische EDVKonzepte durch die Schulen zu erarbeiten und fortzuschreiben. Ziel dieser pädagogischen Medienkonzepte muss es insbesondere sein, das Lernen mit Medien systematisch in die Lernprozesse zu integrieren. Derartige Konzepte der Schulen liegen teilweise bereits vor, müssen aber hinsichtlich der konkreten Zielrichtung noch zwischen den Schulen und dem Fachdienst 4 – mit technischer Beratung des Fachdienstes 1 – besprochen und abgestimmt werden. Hieraus können sich gegebenenfalls technische Anforderungen ergeben, die über die hier vorgestellte Standardausstauung hinausgehen können. Zu nennen wären beispielsweise mobile Tablet-/Smartphone-Klassen, Whiteboards, etc. pp. Aus personellen und finanziellen Gründen ist die Umsetzung der Standardausstattung an allen Schulen aber vorrangig. Abschließend wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch das vorliegende IT-Konzept für die Schulen erstmalig Standards und Maßstäbe festgelegt werden, die der Verwaltung und den Schulen erste Handlungsempfehlungen liefern sollen, die aber in den kommenden Jahren in Abstimmung mit den Schulen auch verändert und angepasst werden können. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-150/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Bedburg, 09.09.2016 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Stolz ----------------------------------Brunken Stellv. Leiter FD 1 Leiterin FD 1 Leiter FD 4 ----------------------------------Solbach Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-150/2016 Seite 4