Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,0 MB
Datum
27.09.2016
Erstellt
14.09.16, 10:17
Aktualisiert
14.09.16, 10:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadtverwaltung Bedburg
IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan
der
Schulen
der
Stadt Bedburg
IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung zur Erstellung des IT-Konzept für die Schulen der
Stadt Bedburg
2. Grundlagen zur Informationstechnologie der Schulen
3. Grundsätze der EDV-Architektur und Infrastruktur
3.1 Zielvorstellungen und Umsetzung
3.2 Technische Voraussetzungen
4. Standards und Empfehlungen
4.1 Hardwareausstattung
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.1.5
4.1.6
4.1.6.1
4.1.6.2
4.1.7
Hardware Server
Hardware Clients
Mobile Geräte / Tabletts
Monitore
Beamer
Drucker
Schulverwaltungsnetz
Pädagogisches Netz (Unterrichtsnetz)
Interaktive Schulsysteme
4.2 Software
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
Betriebssystem Server
Betriebssystem Arbeitsplatzrechner
Standardsoftware
Lernsoftware bzw. Pädagogische Software
4.3 Vernetzung Netzwerk
4.3.1
4.3.2
Stand: 31.08.2016
Allgemein
Netzwerkhardware
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IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg
4.4 Datenschutz und Sicherheit
4.4.1
4.4.1.1
4.4.1.2
4.4.1.3
Allgemein
Bestimmungen zum Datenschutz allgemein
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz im Schulbereich
Besondere Bestimmungen zum Datenschutz für Lehrerinnen und
Lehrer
4.4.1.4 Besondere Bestimmungen zum Datenschutz für Schülerinnen,
Schüler und Eltern
4.4.1.5 Datenverarbeitungen auf häuslichen PCs der Lehrkräfte
4.4.1.6 Die Schule und das Internet
4.4.2 Zugangskontrolle
4.4.3 Datenzugriff
4.4.4 Datensicherung
4.4.5 Konfigurationsschutz
4.4.6 Virenschutz
4.4.7 E-Mail Zugang
4.4.8 Jugendschutz
5. Fortschreibung (Aktualisierung und Ergänzung)
6. Impressum
7. Anlagen
- Anlage 1 - Standards und Empfehlungen je Schulform
- Anlage 2 - Hardware an Schulen
- Anlage 3 - Stand der Vernetzung
- Anlage 4 - Wartung und Pflege von IT-Ausstattungen in Schulen
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IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg
1. Einleitung zur Fortschreibung des IT-Konzept für die Schulen
der Stadt Bedburg
Bis 2015 herrschte kein homogenes Umfeld bei der IT-Ausstattung der Schulen
der Stadt Bedburg und es gab keine Standards zum Einsatz und Betrieb der
Hardware in den Schulen der Stadt Bedburg. Schwerpunkt des Konzeptes ist
demnach die Schaffung einheitlicher Strukturen hinsichtlich der Hard- und Standardsoftware und vor allem eine einheitliche Vernetzung der Schulen der Stadt
Bedburg.
Das technologisch orientierte IT-Konzept präzisiert die Ausstattung in den Schulen, die Vernetzungsstrategie und die Regeln der Standardisierung von Hardund Software. Voraussetzungen für die Entwicklung des IT-Konzeptes sind die
Bestandsaufnahme einerseits und die Vorlage der schulischen Medienkonzepte
andererseits. Wesentlicher Bestandteil für die Erstellung des IT-Konzeptes der
Schulen der Stadt Bedburg war demnach eine Ist-Analyse der Schul-EDV.
Grundlage für die Erstellung des IT-Konzepts ist der Hardwarebestand zum
31.12.2015.
Die Stadt Bedburg ist Schulträger von:
-
4
1
1
1
Grundschulen
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
die zukünftig zentral von der EDV-Abteilung der Stadt Bedburg ausgestattet und
betreut werden. Vom Hardwarekauf durch die Schulen, über das bereitgestellte Schulbudget (Beispiel „Produktsachkonto Geräte und Ausstattung“), ist abzusehen. Soll Hardware durch Dritte, z. B. Förderverein, Sponsoring, zur Verfügung gestellt werden, ist die Annahme der Hardware vorab mit der
EDV-Abteilung der Stadt Bedburg abzustimmen. Es ist darauf zu achten, dass
die Hardware dem Stand der Technik entspricht. Auch diese Hardware wird
durch den Schulträger inventarisiert und auf den festgelegten Standard angerechnet.
Im Gegenzug zur Sachmittelbereitstellung erwartet der Schulträger von den
Schulleitungen eine entsprechende Aus- und Fortbildung der Lehrerinnen und
Lehrer.
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IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg
2. Grundlagen zur Informationstechnologie der Schulen
Es ist abzusehen, dass Informations- und Kommunikationstechnologien zukünftig noch wichtiger sein werden. Dabei ist zu beachten, dass sich nicht nur die
Technik ständig weiter entwickelt. Auch die Art der Benutzung der Informationstechnologie verändert sich sowohl in den Schulverwaltungen als auch in den Unterrichtsbereichen.
Zum Beispiel waren es im Jahr 2000 in der Regel die Informatiklehrer, die ihren
Schülern das Programmieren beibrachten. Dazu waren auf den Systemen reine
Programmierumgebungen eingerichtet und der Unterricht richtete sich auf das
Erlernen einer Programmiersprache aus. Später kamen dann Lernprogramme,
welche Schülern Unterrichtsinhalte auf andere Art als über die klassische Frontal-Unterrichts-Vermittlung nahe bringen sollten hinzu. Solche Programme, oft
mit dem Schlagwort Multimedia in Verbindung gebracht, sind nach wie vor ein
wichtiger Teil des IT-orientierten Unterrichts an Schulen. Der Informatikunterricht
hingegen ist nur noch ein Unterrichtsfach von vielen.
Hinzu kommen die Veränderungen in der IT-Landschaft der vergangenen Jahre.
Neue Technologien und Ideen sind erschienen und haben zu Veränderungen
sowohl im Bereich in der Schulverwaltung als auch im Unterricht geführt.
Heute ist, vor allem durch das Internet, der Umgang mit dem PC eine alltägliche
Situation für den Lehrkörper und Schülerinnen und Schüler. Längst geht es nicht
mehr nur um die Programmierung oder die Nutzung spezieller Programme. Der
Unterrichtsbereich steht durch neue Technologien und neue Konzepte für den
Unterricht vor großen Veränderungen. PCs sind als Werkzeug der Wissensvermittlung so etabliert, wie etwa die Tafel im Klassenraum. Die Suche nach Informationen und deren Evaluierung ist stärker in den Mittelpunkt gerückt. Es werden zum Beispiel Informationen im Netz gesucht, man stellt Beiträge ins Netz
und kommuniziert im Netz per Personal Messenger oder E-Mail.
Neben diesen Veränderungen hat sich auch die Art der Technik selbst gewandelt. Klassische PCs weichen immer mehr mobilen Geräten. Notebooks, Netbooks, internetfähige Mobiltelefone, Smartphones und Tablet-PCs sind Alltagsgegenstände geworden.
Ein Kennzeichen dieses technischen Wandels ist die immer weitere technische
Vernetzung von zum Teil unterschiedlichen Geräten, die zwar nicht Kernbereich
der klassischen Schul-EDV sind, dabei aber auch nicht übersehen werden können.
Auch in den Schulverwaltungen gab es seit der Jahrtausendwende einige wesentliche Veränderungen. Daten werden mittlerweile online an entsprechende
Landesstellen weiter gegeben oder von dort bezogen. Stellvertretend sei hier die
regelmäßige Übertragung der amtlichen Schuldaten („Haupterhebung“), sowie
die Lernstanderhebungen genannt. Das bekannteste Beispiel dürfte wohl das
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IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg
Zentralabitur sein. Die Abitur-Klausuren müssen am Tag vor den Klausuren aus
dem Internet geladen und in den Schulen nach einem exakt vorgeschriebenen
Verfahren entschlüsselt und über einem speziellen Rechner ausgedruckt werden. Die Übertragung dieser Daten ist zeitkritisch. Sie muss zu bestimmten definierten Zeiträumen erfolgen und setzt eine Schulverwaltung voraus, die im Umgang mit Informationstechnologie keine Berührungsängste hat.
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IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg
3.
Grundsätze zur EDV-Architektur und Infrastruktur
3.1 Zielvorstellungen und Umsetzung
Grundsatz des IT-Konzepts der Schulen der Stadt Bedburg ist die Idee des
mediengestützten Lernens und Lehrens als Unterstützung und Förderung
der pädagogischen Schulentwicklung.
Wesentliche Voraussetzung dazu ist ein einfacher Zugang zur vorhandenen EDV. Prinzipiell sollte jede Lehrkraft in jedem Unterrichtsfach, in jeder
Klasse die Möglichkeit haben, die EDV-Anteile des Unterrichts umzusetzen.
Um dies zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Schulen ein eigenes
pädagogisches EDV-Konzept erarbeiten und fortschreiben, um die individuellen Anforderungen und Eigenarten der Schulen, so weit möglich, zu
berücksichtigen. Dies kann dieses IT-Konzept für alle Schulen nicht leisten,
da hier vor allem Standards festgelegt werden. Das IT-Konzept berücksichtigt den Aufbau, den Betrieb, die Wartung und den Support sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Medienausstattung der Schulen des Schulträgers.
Zukünftig sind Bedarfe für das Folgejahr grundsätzlich dem Fachdienst 1
(Personal, Organisation und Ratsangelegenheiten) über den Fachdienst 4
(Schule, Bildung und Jugend) zu melden. Die Umsetzung der jährlich angemeldeten Bedarfe der Schulen zur Erreichung der Standards, erfolgt mittelfristig und nach Dringlichkeit in Abstimmung zwischen dem Fachdienst 4,
dem Fachdienst 1, gegebenenfalls mit dem Fachdienst 6 (Hochbau, Tiefbau, Bauhof) und dem Kämmerer der Stadt Bedburg und immer unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten. Die Schulen erhalten eine Information des Abstimmungsergebnisses.
Der Schulsupport erfolgt in Anlehnung an die Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit von Schulen und Schulträgern der Medienberatung NRW
und der Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen über die Arbeitsteilung bei der Wartung
und Verwaltung von Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und
Netzwerken in Schulen (Anlage 4).
3.2 Technische Voraussetzungen
Zur Umsetzung sind insbesondere folgende technischen Voraussetzungen
erforderlich:
- Standardisierung der Ausstattung und Netzstrukturen
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IT-Konzept 2016
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- Einheitliche pädagogische Oberfläche je Schulform
- Schulpädagogische Besonderheiten sind zu berücksichtigen
- Einfache und einheitliche Administration
- Konfigurationsschutz
- Einheitlicher Virenschutz
- Schutz vor Vandalismus
- Sicherer Zugriff auf externe Speichermedien
- Trennung des Unterrichts- und Verwaltungsnetzwerks
- First Level-Support durch die Schule (Anlage 4)
- Second-Level-Support und erweiterte Administration durch den
Schulträger / Mobiler Zugang zur Administration
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IT-Konzept 2016
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4. Standards und Empfehlungen
4.1 Hardwareausstattung
Gegliedert nach Schulverwaltungs- und pädagogischem Netz (Unterrichtsnetz), werden im IT-Konzept 2016 für die einzelnen Schulformen vom
Schulträger Standards und Empfehlungen festgelegt (Anlage 1).
Es ist wichtig, die IT-Infrastruktur der städtischen Schulen in eine möglichst
homogene Umgebung zu überführen. Dadurch lassen sich erhebliche Kosten in Bezug auf Wartung und Administration einsparen.
Zwischenzeitlich ist die Hard- und Softwareentwicklung qualitativ so konstant, dass Hardware über einen Zeitraum von 5 Jahren genutzt werden
kann. In Abstimmung zwischen dem Fachdienst 1und dem Fachdienst 4,
wird dem Schulausschuss vorgeschlagen, Hardware für Schulen zukünftig
5 Jahre zu nutzen und durch Kauf zu beschaffen. Die erforderlichen Haushaltmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.
Aufgrund des ständigen Betriebs, gilt dieser Vorschlag insbesondere nicht
für Server, NAS (netzgebundener Speicher) und USV’s (unterbrechungsfreie Stromversorgung).
Diese Hardware sollte im Leasingverfahren mit einer Nutzungsdauer von 3
Jahren beschafft werden.
4.1.1
Hardware Server
Die Netzwerkkomponenten der Server sollen zur Übertragung über
Gigabit-Ethernet fähig sein.
Die Festplatten sind redundant zu betreiben.
Datenbereiche und Systembereiche sind voneinander zu trennen
und sollen gespiegelt werden.
Jeder Server wird über eine geeignete unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) angeschlossen.
Um Datenverluste zu vermeiden, werden im Verwaltungsbereich
der Schulen Datensicherungssysteme (NAS – netzgebundener
Speicher) Teil der Serverausstattung.
In weiterführenden Schulen sollen aufgrund der erforderlichen Ausfallsicherheit und der großen Datenmengen mittelfristig nicht nur
Festplatten, sondern auch Server sind mit redundanter Hardware
auszustatten.
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4.1.2
Hardware Clients (Arbeitsplatz-PCs)
Hardware in Schulen mit aktueller Standardausstattung erfüllt insgesamt die geforderte Rechenleistung. Schwerpunkte der Aufgaben sind Informationsverarbeitung im Internet, der Umgang mit
klassischen Büroprogrammen sowie kleinere Programmieraufgaben. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verwendung von Lernprogrammen oder die Bearbeitung von Videos oder Musikdateien.
Es ist nicht notwendig, eine spezielle Hochleistungshardware als
Standard zu definieren. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass vielmehr darauf zu achten ist, Hardware gegen Beschädigungen und
Diebstahl zu sichern.
4.1.3
Mobile Geräte / Tabletts
Mobile Geräten sind alle Geräte, die sich nicht nur stationär betreiben lassen. Bei mobilen Geräten gelten die Anforderungskriterien
analog denen der Arbeitsplatz-PCs. Auch hier ist keine Hochleistungsrechenleistung notwendig. Ausstattungsmerkmale sind unter
anderem eine lange Akku-Leistung sowie ein spiegelfreier Bildschirm. Die Standardgröße eines Notebooks ist 15,4 Zoll.
Tabletts kommen im Privatbereich aber auch im Schulbereich immer mehr zum Einsatz. Diese sind noch kein Standard an den
Schulen der Stadt Bedburg. Eine Beschaffung unter Anrechnung
auf die bestehenden Standards ist grundsätzlich möglich. Über die
Beschaffung begründeter Bedarfsanmeldungen wird, wie unter
Punkt 3.1 beschrieben, im Einzelfall entschieden.
4.1.4
Monitore
Die empfohlene Standardgröße für Monitore im Schulverwaltungsbereich beträgt zurzeit 22 Zoll. Im pädagogischen Bereich gelten
keine Mindestmaße. Es wird aber auch hier empfohlen, sich an die
Standardgröße im Verwaltungsbereich zu orientieren.
4.1.5
Beamer
Alle Medienräume und Fachräume mit Lehrerarbeitsplatz sollen
mittelfristig mit einem Digitalprojektor (Beamer) ausgestattet werden. Außerdem werden den Schulen flexible Unterrichtsmedieneinheiten (Notebook/Beamer) als Standardausstattung, festgelegt
für jede Schulform, zur Verfügung gestellt.
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4.1.6
Drucker
Grundsätzlich werden in den Schulen der Stadt Bedburg Laserdrucker als Netzwerkdrucker eingesetzt.
4.1.6.1 Schulverwaltungsnetz
Es werden Standards für den Einsatz im Schulverwaltungsnetz je Schultyp festgelegt. Neben den üblichen Laserdruckern erhält jede Schule ein Multifunktionsgerät, das
drucken, scannen, kopieren und faxen kann.
4.1.6.2 Pädagogisches Netz (Unterrichtsnetz)
In Abstimmung mit den Schulleitungen werden für das pädagogische Netz Laserdrucker unter Berücksichtigung der
Infrastruktur und des Schultyps der einzelnen Schule bereitgestellt.
4.1.7
Interaktive Schulsysteme
Digitale Schulsysteme (Interaktive Whiteboards, Schulinformationssysteme) kommen immer mehr zum Einsatz. Über die Beschaffung begründeter Bedarfsanmeldungen wird, wie unter Punkt 3.1
beschrieben, im Einzelfall entschieden. Interaktive Schulsysteme
sind kein Standard.
4.2 Software
Bei der Planung der Software sollte auf Zukunftssicherheit sowie Kosteneffizienz geachtet werden. Um Servicekosten zu reduzieren sind auch Kriterien wie die zentrale Verwaltung sowie die Einheitlichkeit der Softwarelandschaft relevant.
Software muss lizenziert werden. Bei der Beschaffung ist darauf zu achten,
dass die lizenzrechtlichen Bestimmungen der Software eingehalten werden, da ein Verstoß gegen Lizenzbestimmungen auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Die zentrale Betreuung der Clients kann nur für die Standard-Software erfolgen. Individuelle bzw. spezifische Software für den Unterricht obliegt wei-
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IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg
ter den Beschaffungswegen der jeweiligen Schule in Abstimmung mit der
IT-Abteilung der Stadt Bedburg.
4.2.1
Betriebssysteme Server
Server müssen vorrangig folgende Dienste bereitstellen:
-
Bereitstellung von Freigaben über ein bestehendes Netzwerk
Verwaltung von Benutzern und deren Freigaben und Rechten
Datensicherung auf externem Medium
Regelbasierte Wegeleitung (Routing) des Datenverkehrs in das
Internet und vom Internet
Die Server der Schulen der Stadt Bedburg sollen mit einem aktuellen Microsoft Server-Betriebssystem ausgestattet werden. Die
Wahl der Serverversion obliegt der IT-Abteilung der Stadt Bedburg.
Zur wirtschaftlichen Finanzierung eines aktuellen ServerBetriebssystems für alle an den Schulen der Stadt Bedburg eingesetzten Endgeräte wird vorgeschlagen, dem Vertrag zwischen
Microsoft und dem FWU (Institut für Film und Bild in Wissenschaft
und Unterricht) beizutreten um den Schulen der Stadt Bedburg aktuelle Software bereitstellen zu können. Der FWU-Beitritt wird Bestandteil des IT-Konzeptes.
Die Server werden durch Personal der Stadtverwaltung Bedburg
konfiguriert und administriert.
4.2.2
Betriebssysteme Arbeitsplatzrechner
Zurzeit werden die Arbeitsplatzrechner in der Schulverwaltung und
im pädagogischen Bereich überwiegend noch mit Windows XP
Professional betrieben. Allerdings wurde seit April 2014 die technische Unterstützung des Herstellers eingestellt, sodass diese Rechner sehr anfällig durch Missbrauch Dritter geworden sind. Auch hier
wird vorgeschlagen, zur wirtschaftlichen Finanzierung eines aktuellen Betriebssystems für alle an den Schulen der Stadt Bedburg
eingesetzten Endgeräte dem Vertrag zwischen Microsoft und dem
FWU beizutreten um den Schulen der Stadt Bedburg aktuelle Software (derzeit Windows 10 / mindestens Microsoft Office 2013) bereitstellen zu können. Der FWU-Beitritt wird Bestandteil des ITKonzeptes.
Ein Migrationsproblem zur vorhandenen Hardware besteht nicht.
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4.2.3
Standardsoftware
Bei der Standardsoftware ist zwischen den Verwaltungssystemen
und den Unterrichtssystemen zu unterscheiden.
Standardanwendungen für beide Netze sind zurzeit:
- Microsoft Office 2003 Professional
(Siehe Anmerkungen zum Serverbetriebssystem und Standardbetriebssystem – Punkt: 4.2.1 und 4.2.2)
- Einheitlicher Virenschutz
- Einheitlicher Internetbrowser (Internetexplorer und Firefox)
- TeamViewer
- PDF-Reader (Adobe Reader)
- Darstellung von Internetmedieninhalte (Adobe Flashplayer)
- Video-Software (VLC)
Für den Unterricht ist zusätzlich die pädagogische Software einzurichten, welche für jede Schule unterschiedlich sein kann.
Im Verwaltungsbereich müssen noch die Schulverwaltungsprogramme (Schild-NRW, ASDPC, Lupo, Kurs) sowie das E-Mail Programm Outlook eingerichtet werden.
4.2.4
Lernsoftware bzw. Pädagogische Software
Die Anschaffung von Lern- bzw. pädagogischer Software (z.B. Antolin und Lernwerkstatt), obliegt der Schule aus deren Budget.
4.3 Vernetzung / Netzwerk
4.3.1
Allgemein
Ziel ist, dass jeder unterrichtsrelevante Raum vernetzt sein sollte.
Im Hinblick auf die erforderlichen finanziellen Mittel, sollte die Umsetzung der erforderlichen einheitlichen Vernetzung, soweit noch
nicht geschehen, Zug um Zug erfolgen.
Grundsätzlich sollte jedoch bei allen Neu- und Umbauten die Vernetzung für alle unterrichtsrelevanten Räume durch den ausführenden Fachdienst, in Abstimmung und Unterstützung durch die ITAbteilung, direkt eingeplant werden, da dann die reinen Vernetzungsarbeiten kaum ins Gewicht fallen und nachträgliche Arbeiten
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IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg
immer Mehrkosten verursachen.
Der genaue Stand der Vernetzung (Stand 2015) und die noch notwendigen Vernetzungen sind aus der beigefügten Anlage 2 ersichtlich.
Standard der Vernetzung ist die Netzwerknorm IEEE 802.3
(„Ethernet“). Unter bestimmten Umständen ist auch die Vernetzung
über W-LAN (IEEE 802.11) zu empfehlen. Allerdings nur mit der
Einschränkung, dass bei dieser Funkverbindung wegen des noch
vorhandenen „Sicherheitsrisikos“ auf jeden Fall eine wirksame Verschlüsselung vorhanden sein muss. Es wird empfohlen, diese Art
der Vernetzung aus Sicherheits- und datenschutzrechtlichen Gründen nur im Schülerbereich einzusetzen.
W-LAN ist noch kein Standard an den Schulen der Stadt Bedburg.
Die Vernetzung über Stromleitungen, „PowerLan“, ist nur bedingt
zu empfehlen. Insbesondere deswegen, weil die Hersteller sich
noch nicht auf einen einheitlichen Standard einigen konnten. Zudem ist in vielen Gebäuden die vorhandene Stromversorgung nicht
geeignet. Außerdem sind sowohl die verfügbare Bandbreite als
auch Reichweite der Vernetzung begrenzt und schlecht zu planen.
4.3.2
Netzwerkhardware
Netzwerkkomponenten sollten in der Lage sein mit GigabitEthernet Geschwindigkeit arbeiten zu können. Dieser Standard
nutzt verschiedene Kabelübertragungen und Koordinierungsverfahren. Um die Kosten für die Neuverlegung von Kabeln zu minimieren
wird hier 1000BASE-T (IEEE 802.3 Clause 40) empfohlen. Dieser
Standard hat den Vorteil, dass keine Netzwerkkabel oder Netzwerkstecker neu verlegt oder geändert werden müssen, da die vorhandenen Leitungen den Anforderungen an diese Leitungsqualität
bereits größtenteils entsprechen. Bei Neuverlegung von Netzwerkkabeln soll auch die Verlegung von Glasfaserstrecken erwogen
werden. Der Vorteil von Glasfaserleitungen liegt darin, dass diese
Vernetzung zukunftssicher ist, so dass neue Standards, falls notwendig, durch Austauschen der Netzwerkstecker möglich wären,
was bei auf Kupferleitungen basierenden Vernetzungen nicht möglich ist.
(Die Netzwerkkarten der eingesetzten Hardware, Server und Clients, entsprechen bereits den neuen Standards.)
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IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg
4.4 Datenschutz und Sicherheit
4.4.1
Allgemein
In den Schulverwaltungen werden hochsensible Daten wie zum
Beispiel Informationen über das private Umfeld, Erkrankungen,
Leistungsdaten der Schülerinnen und Schüler etc. verarbeitet die
wie schon erwähnt, an andere Behörden weitergegeben werden
müssen. In Zukunft ist davon auszugehen, dass die Menge an zu
verarbeiteten Daten weiter zunehmen wird. Es muss sichergestellt
sein, dass alle diese Daten vor unbefugter Manipulation und Weitergabe geschützt sind.
Im Unterrichtsbereich werden von den Schülerinnen und Schülern
Daten erstellt und verarbeitet. Die Arbeitsergebnisse sollten flexibel
verwertbar sein, Schülerinnen und Schüler sollen in der Lage sein,
diese Ergebnisse an anderer Stelle, zum Beispiel über eine von der
Schule eingesetzte Lernplattform (Moodle), weiter zu bearbeiten,
etwa vom heimischen Arbeitsplatz aus. Die Anforderungen der
Schulen an die EDV sind relativ individuell. Es hängt vom pädagogischen Konzept der Schulen ab, wie der Umgang mit diesen Daten geregelt wird.
Eine physische Trennung des Schulverwaltungsnetzes und des
pädagogischen Netzes ist nicht zwingend erforderlich. Es besteht
lediglich die Pflicht, personenbezogene Daten, die für Verwaltungszwecke erhoben wurden, nur auf Arbeitsplätzen zu verarbeiten, die
für Verwaltungszwecke eingerichtet wurden. Die Datenhaltung
muss nicht zwingend getrennt erfolgen. Es kann eine logische
Trennung erfolgen, solange über Zugriffsregelungen verhindert
wird, dass eine Anwendung außer auf die für den ursprünglichen
Zweck relevanten Daten auch auf weitere, zweckfremde Daten zugreifen kann.
Es ist unabdingbar, dass der Datenzugriff außerhalb des Netzwerkes der Schulen, immer mit der IT-Abteilung abgestimmt wird.
Grundlage zur Regelung sind die Bestimmungen zum Datenschutz
im Schulbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des
Landes NRW. Die individuelle Umsetzung und Anpassung der
Bestimmungen obliegt der jeweiligen Schulleitung.
Grundsätzlich gilt aber: Was nicht erlaubt ist, ist verboten.
Deshalb wird insbesondere auf folgende Punkte hingewiesen, die
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IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg
der individuellen Umsetzung zu beachten sind:
4.4.1.1
Bestimmungen zum Datenschutz allgemein
Aufgabe des Datenschutzes in der öffentlichen Verwaltung ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er
durch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch
öffentliche Stellen in unzulässiger Weise in seinem Recht
beeinträchtigt wird, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen (informationelles
Selbstbestimmungsrecht). Datenschutz hat Verfassungsrang. Artikel 4 Abs. 2 der Landesverfassung konstituiert
aber nicht nur den Anspruch des Einzelnen auf Schutz
seiner personenbezogenen Daten, sondern bestimmt
auch, dass Eingriffe in das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung nur im überwiegenden Interesse der
Allgemeinheit auf Grund eines Gesetzes zulässig sind.
Das Datenschutzgesetz NRW enthält die allgemeinen
Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten
durch die öffentlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen. Ein
wesentlicher Grundsatz ist dabei, dass sich die Verarbeitung auf den erforderlichen Umfang beschränken muss
und dass Daten grundsätzlich nur für die Zwecke verarbeitet werden dürfen, für die sie erhoben wurden. Wesentlich ist auch das Recht der oder des Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung.
4.4.1.2
Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz im
Schulbereich
Die §§ 120 bis 122 Schulgesetz bilden die grundlegenden
Bestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener
Daten von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern im Schulbereich. Diese bereichsspezifischen Regelungen sind zum Teil strenger als das allgemeine Datenschutzgesetz NRW. Sie gelten unabhängig
davon, ob die personenbezogenen Daten auf herkömmliche Weise in Listen, Karteien oder Akten erfasst oder
elektronisch verarbeitet sind. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung werden durch Rechtsverordnungen umfassend geregelt. Diese sichern eine landeseinheitliche und
für alle Betroffenen transparente Behandlung ihrer personenbezogenen Daten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist für den Schutz der Daten und die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Schule verantwortlich.
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IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg
4.4.1.3
Besondere Bestimmungen zum Datenschutz für Lehrerinnen und Lehrer
Welche Lehrerdaten Schulen, Schulaufsichtsbehörden,
Studienseminare und das Landesprüfungsamt für Zweite
Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen zu welchen
Zwecken verarbeiten dürfen, ist in der Verordnung über
die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen
und Lehrer (VO-DV II) festgelegt. Die genauen Datenkataloge und Verarbeitungszwecke sind in den Anlagen zur
Verordnung konkretisiert. Die Verordnung selbst regelt
auch Fälle der Datenübermittlung und bestimmt die Aufbewahrungs- und Löschungsfristen für Dateien und Akten.
Sie enthält Vorgaben zur Datensicherheit und regelt die
Auskunfts- und Berichtungsansprüche sowie das Akteneinsichtsrecht der betroffenen Lehrerinnen und Lehrer.
4.4.1.4
Besondere Bestimmungen zum
Schülerinnen, Schüler und Eltern
Datenschutz
für
Welche Daten der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer
Eltern, Schulen und Schulaufsichtsbehörden in Dateien
oder Akten verarbeiten dürfen, ist in der Verordnung über
die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) festgelegt. Es handelt
sich im Wesentlichen um Personaldaten wie Namen und
Anschriften, bei Schülerinnen und Schülern auch um die
Schullaufbahn- und Leistungsdaten, die in das Schülerstammblatt aufzunehmen sind. Die VO-DV I regelt unter
anderem auch die Übermittlung von Daten an andere
Stellen oder bei einem Schulwechsel und bestimmt die
Fristen für die Aufbewahrung, Löschung und Vernichtung
der Dateien und Akten. Beispielsweise müssen Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen 50 Jahre aufbewahrt werden. Nur so können verlorengegangene
Originale ersetzt werden. Die VO-DV I enthält Vorgaben
zur Datensicherheit und regelt die Auskunfts- und Berichtigungsansprüche sowie das Akteneinsichtsrecht von
Schülerinnen, Schülern und Eltern. Die Schule darf zeitlich unbefristet eine Schulchronik führen, in der u.a. die
Namen und die letzte Anschrift der Schülerinnen und
Schüler verzeichnet sind.
4.4.1.5
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Datenverarbeitungen auf häuslichen PCs der Lehrkräfte
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IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg
Die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen
Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I)
bestimmt auch die Voraussetzungen für die Verarbeitung
von Schülerdaten durch die Lehrkräfte auf ihrem privaten
häuslichen PC (§ 2 Abs. 2 VO DV I). Private PCs können
von den Lehrerinnen und Lehrern für die Erledigung ihrer
dienstlichen Aufgaben eingesetzt werden, wenn die
Schulleitung die Verarbeitung von Schüler- und Elterndaten schriftlich genehmigt. Voraussetzung für die Genehmigung ist unter anderem, dass ein hinreichender technischer Zugriffsschutz auf die gespeicherten Daten besteht
(z.B. Passwortschutz, abschließbares Arbeitszimmer).
Nur die jeweilige Lehrerin oder der jeweilige Lehrer darf
auf die Daten zugreifen können. Welche Daten verarbeitet
werden dürfen, ist in Anlage 3 der VO-DV I im Einzelnen
festgelegt. Die Datenverarbeitung auf den privaten PCs ist
der Schule zuzurechnen. Sie unterliegt der Kontrolle
durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW.
Die Landesbeauftragte hat eine Orientierungshilfe zur
Nutzung von privaten PCs im Schulbereich erstellt, die ein
Muster für Antrag und Genehmigung enthält.
4.4.1.6
Die Schule und das Internet
Das Lernen mit dem Internet gehört inzwischen zum
Schulalltag. Im Unterricht, in Selbstlernphasen, aber auch
außerhalb des Unterrichts und für die neuen Interaktionsund Kommunikationsformen wird dieses Medium genutzt.
Für die pädagogische und organisatorische Arbeit der
Schule ergeben sich damit neue Aufgaben, Verantwortlichkeiten und rechtliche Fragen, auch zum Datenschutz.
Die einzelne Schule muss Regeln für die Nutzung des Internets und die Kontrolle von Missbrauch durch Beschluss
der Schulkonferenz gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 23 Schulgesetz aufstellen und dabei die medien- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
Zu der Medienkompetenz, die den Schülerinnen und
Schülern in der Schule im Umgang mit dem Internet vermittelt wird, gehört auch Datenschutzkompetenz, denn
wer im Internet "surft" oder weltweit kommuniziert und dabei seine personenbezogenen Daten preisgibt, hinterlässt
nicht rückholbare Datenspuren, aus denen sich Nutzungsund Kommunikationsprofile erstellen lassen. Schülerinnen
und Schüler über Datenschutzbestimmungen, Risiken und
Schutzmaßnahmen aufzuklären, ist daher unverzichtbarer
Teil der Medienerziehung in den Schulen.
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IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg
Weiterführende Rechtliche Hinweise zur Nutzung des Internets an Schulen und zum Datenschutz gibt eine von
der Kultusministerkonferenz für alle Länder erarbeitete
Handreichung mit Muster einer Nutzungsordnung.
Eine ausführliche Ausarbeitung zu den wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen auch in Bezug auf die Nutzungsordnung findet sich in der Orientierungshilfe "Schulen ans Netz", der Landesbeauftragten für den Datenschutz NRW.
4.4.2
Zugangskontrolle
Es ist sicherzustellen, dass in den Schulverwaltungen nur befugte
Personen an der im Schulverwaltungsnetz angeschlossenen
Hardware arbeiten dürfen. Dies sind nur die Bediensteten der
Schulverwaltung, die berechtigten Bediensteten der Stadtverwaltung oder von der Stadtverwaltung schriftlich ermächtigte Dritte,
sowie von den Schulleitungen ausdrücklich benannte Lehrkräfte.
Der Zugang zum Schulverwaltungsnetz und auch zum Schülernetz
soll grundsätzlich personalisierte Kennwörter und individuelle Benutzerkonten erfolgen.
Die Berechtigten dürfen ihre Zugangskennungen nicht weitergeben.
Ist der Zugang über eine individuelle Benutzerkennung nicht möglich, gegebenenfalls bei zum Beispiel bei Medienräumen, ist ein
Nachweis zu führen wer, wann und in welchem Zeitraum das Gerät
genutzt hat. Die Nutzung ist von der Aufsichtsführenden Lehrkraft
zu bestätigen. Die Nutzerliste ist 3 Monate aufzubewahren.
4.4.3
Datenzugriff
In der Schulverwaltung sind die Daten, zentral auf dem Verwaltungsserver und nicht auf der Festplatte der Clients zu speichern.
Die erforderlichen Verzeichnisse zur Speicherung der Daten werden nach Absprache mit der Schulleitung vom Schulsupport individuell eingerichtet, da sie sowohl von der Schulform als auch von
der Anzahl der Verwaltungsbediensteten und den berechtigten
Lehrkräften abhängig sind.
In jedem Fall ist für die Schulverwaltungssoftware ein einzelnes
Verzeichnis einzurichten, in welchem nur die Daten dieser Software
gespeichert werden.
Stand: 31.08.2016
Seite: 19
IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg
4.4.4
Datensicherung
Grundsätzlich ist für Daten der Schulverwaltung eine regelmäßige
Datensicherung zu erstellen und zu aktualisieren. Es ist festzuhalten, welche Daten wann und wo gesichert werden.
Die Daten sind automatisiert auf einem Backupserver bzw. auf externe Medien zu sichern. Externe Medien sind gegen Diebstahl zu
sichern und sicher zu verschlüsseln, damit der Datenschutz auch
bei Beschädigung oder Verlust der Medien gewährleistet ist.
Die Feststellung der Notwendigkeit der Datensicherung im Unterrichtsbereich obliegt den Schulen.
4.4.5
Konfigurationsschutz
Ziel des Konfigurationsschutzes im Unterrichtsnetz, ist der Schutz
vor unbefugten oder unbeabsichtigten Änderungen. Der Konfigurationsschutz wird in der Regel einen ursprünglich definierten Zustand der Hardware nach dem Neustart wieder herstellen, so dass
Lehrkräfte und Schüler immer die gleiche (vertraute) Arbeitsumgebung vorfinden. Der Konfigurationsschutz kann über Hardware oder über Software realisiert werden. Durch Programmeinstellungen
besteht die Möglichkeit, Partitionen, Netzwerkpfade oder bestimmte
Verzeichnisse vom Schutz auszunehmen.
Ein Konfigurationsschutz ist kein Schutz vor Malware da der Originalzustand zwar nach einem Neustart wieder hergestellt wird, aber
durch Malware zerstörte oder infizierte Daten auf dem Server zerstört oder infiziert bleiben.
Im Verwaltungsnetz ist kein Konfigurationsschutz aktiviert, da die
Anzahl der Änderungen der Bediensteten in ihren Arbeitssitzungen
keinen effektiven Konfigurationsschutz ermöglichen, und dieser
ständig zu deaktivieren wäre, wenn Daten abgespeichert werden.
Zum Schutz beider Netze ist der Einsatz eines Virenschutzprogramms unverzichtbar.
4.4.6
Virenschutz
Ein aktueller einheitlicher Virenschutz auf Servern und Arbeitsplatzrechnern ist zum Schutz vor Malware (Computerprogramme, die
entwickelt wurden, um vom Benutzer unerwünschte und gegebenenfalls schädliche Funktionen auszuführen), Viren (Computerpro-
Stand: 31.08.2016
Seite: 20
IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg
gramm, welches sich in andere Computerprogramme einschleust
und sich damit reproduziert und Veränderungen am Status der
Hardware, am Betriebssystem oder an der Software vornimmt),
Trojanern (Computerprogramm, das als nützliche Anwendung getarnt ist, im Hintergrund aber ohne Wissen des Anwenders eine
andere Funktion erfüllt) und Phishing (Versuche, über gefälschte
WWW-Adressen, E-Mails oder Kurznachrichten an Daten eines
Benutzers zu gelangen und damit Identitätsdiebstahl zu begehen,
die erhaltenen Daten zu missbrauchen und den entsprechenden
Personen zu schaden) zwingend notwendig.
4.4.7
E-Mail Zugang
Die erforderliche Einrichtung des E-Mail Zugangs im Verwaltungsund Unterrichtsbereich wird nach Absprache mit der Schulleitung
individuell eingerichtet, da die Einrichtung sowohl von der Schulform als auch von der Anzahl der Verwaltungsbediensteten und
dort tätigen Lehrkräften abhängig ist. Zwingend notwendig ist, dass
die amtliche vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
(LDS) vorgegebene E-Mailadresse einzurichten ist. Dies kann entweder über den Web-Zugang oder eine direkte Abfrage im E-MailProgramm erfolgen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung. Städtische E-Mail Adressen können nur für städtische Bedienstete beantragt und eingerichtet werden.
4.4.8
Jugendschutz
Damit sich das Internet im Unterricht sinnvoll nutzen lässt, muss
der Jugendschutz berücksichtigt werden. Jugendschutzfiltersysteme (zum Beispiel Time for kids) helfen zumindest einen großen Teil
der Gefahren des Internet im Unterricht zu verhindern. Autorisierte
Lehrkräfte müssen die Möglichkeit haben, Veränderungen am
Schutzfilter vorzunehmen, da Teile des Unterrichts dies erfordern
können. Die erforderlichen Einstellungen sind spätestens zum Unterrichtsende wieder zu ändern. Einstellungen die von der Ursprungskonfiguration abweichen und dauernd gelten sollen, sind
dem EDV-Support der Stadt Bedburg mitzuteilen.
5. Fortschreibung (Aktualisierung und Ergänzung)
Die nächste Fortschreibung des IT-Konzepts erfolgt bei Bedarf spätestens 2021.
Die Anlagen zum IT-Konzept werden jährlich aktualisiert.
Stand: 31.08.2016
Seite: 21
IT-Konzept 2016
Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg
6. Impressum
Dieses IT-Konzept für die Schulen der Stadt Bedburg ist ein Projekt im Rahmen
der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Bedburg und der
Kolpingstadt Kerpen begleitet durch den Verfasser des IT-Konzeptes für die
Schulen der Kolpingstadt Kerpen.
IT-Konzept Schulen – 2016
Anlage 1
- Standards und Empfehlungen je Schulform
IT-Konzept Schulen – 2016
Anlage 2
- Hardware Schulen – Stand 31.12.2015
IT-Konzept Schulen – 2016
Anlage 3
Infrastruktur / Stand der Vernetzung – Stand 31.12.2015
IT-Konzept Schulen 2016
Anlage 4
Wartung und Pflege von IT-Ausstattungen in Schulen
Stand: 31.08.2016
Seite: 22
Grundschulen
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Standardausstattung
PC Schulleitung alternativ Notebook Schulleitung
1
1
1
1
PC Stv. Schulleitung alternativ Notebook, wenn nicht
bereits Schulleitung
1
1
2
2
PC Sekretariat
1
1
1
2
PC Hausmeister
1
0
0
0
Flexible Unterrichtsmedieneinheit (Notebook/Beamer)
1
2
3
5
5
5
9
Verwaltung
PC Lehrerzimmer
1
2
3
4
PC Orga / Stundenplaner
0
0
0
1
PC Erprobungsstufen- / Mittelstufenbetreuung
0
0
0
2
PC Oberstufenbetreuung
0
0
0
4
PC Berufsorientierungsbüro
0
3
3
3
Schulinformationssystem
0
0
0
2
PC Lehrer (Medienraum)
1
1
1
2
PC Lehrer (Fachraum - FR)
0
1
4
12
PC Schüler (Medienraum - MR)
15
25
30
60
PC Schüler (Medienecke - ME je Klasse 2)
2
0
0
0
Beamer (Medienraum)
1
1
1
2
Beamer (Fachraum)
0
1
4
12
PC für Migrationsarbeit an Schulen
0
5
0
0
Laser-Drucker schwarz/weiß Verwaltung
1
2
3
6
Laser-Drucker color Verwaltung
1
1
1
1
Multifunktionsgerät Verwaltung
1
1
1
1
Laser-Drucker pädagogischer Bereich
2
3
5
14
Server Verwaltung
1
1
1
1
Server Unterricht
1
1
1
1
Backup NAS Verwaltung
1
1
1
1
Backup NAS Pädagogischer Bereich
1
1
1
1
Pädagogischer Bereich
Druckbereich
Server und Vernetzung
Hardware Schulen
Stand: Umsetzung Gesamtkonzept
Silverberg
Gymnasium
Ist
Soll
Realschule
Ist
Soll
Arnold-v.-Harff
Wilhelm-Busch- Anton-HeinenSchule GHS
GGS Bedburg GGS Kirdorf
Bedburg
Ist
Soll
Ist
Soll
Ist
Soll
St. MartinusGrundschule
Kaster
Ist
Soll
GeschwisterStern- GGS
Kirchherten
Ist
Soll
Verwaltung
PC Schulleitung alternativ Notebook Schulleitung
PC Stv. Schulleitung alternativ Notebook, wenn nicht bereits
Schulleitung
PC Sekretariat
1
1
2
1
2
2
1
2
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
PC Hausmeister
Flexible Unterrichtsmedieneinheit (Notebook/Beamer)
PC Lehrerzimmer
PC Orga / Stundenplaner
PC Erprobungsstufen- / Mittelstufenbetreuung
PC Oberstufenbetreuung
1
1
1
1
1
1
2
1
2
4
PC Berufsorientierungsbüro
Schulinformationssystem
1
5
9
4
5
5
1
3
2
5
2
1
1
3
1
1
1
1
1
1
1
2
1
3
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
4
1
1
1
1
1
1
1
2
4
3
2
3
1
3
3
3
2
Pädagogischer Bereich
PC Lehrer (Medienraum)
PC Lehrer (Fachraum - FR)
PC Schüler (Medienraum - MR)
2
12
16
2
12
60
1
2
25
1
4
30
1
1
18
1
25
Beamer (Fachraum)
5
20
2
13
2
1
12
1
1
4
1
1
1
1
1
1
1
PC Schüler (Medienecke - ME je Klasse 2)
Beamer (Medienraum)
1
1
15
20
1
5
16
1
15
16
1
15
26
1
15
24
10
10
1
15
10
1
1
PC für Migrationsarbeit an Schulen
5
Druckbereich
Laser-Drucker schwarz/weiß Verwaltung
Laser-Drucker color Verwaltung
Multifunktionsgerät Verwaltung
Laser-Drucker pädagogischer Bereich
1
1
1
1
6
1
1
14
1
1
1
1
3
1
1
5
1
1
1
1
2
1
1
1
1
3
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
2
1
1
1
2
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
2
Server und Vernetzung
Server Verwaltung
Server Unterricht / NAS
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Backup NAS Verwaltung
1
1
Backup NAS Pädagogischer Bereich
1
1
3. Anlage 2 - Hardware Schulen - Stand 2016.xlsx
Stand: 30.08.2016, 11:03 Uhr
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Seite: 1 von 1
Klassen je Schule
Klassen
Oktoberstatistik
2016/2017
Wilhelm-Busch-GGS Bedburg
10
Anton-Heinen-GGS Kirdorf
8
St. Martinus-Grundschule Kaster
12
Geschwister-Stern-GGS Kirchherten
5
Arnold-v.-Harff Schule GHS Bedburg
15
Realschule
18
Silverberg Gymnasium
21
Keine Änderung zum Vorjahr
Änderung zum Vorjahr +
Änderung zum Vorjahr -
Stand der
Vernetzung
Schulen
Klassen
Oktoberstatistik
2016/2017
Standard je Klasse, Medienraum,
Fachraum
Vernetzung
Klassen mit
Medienecke
Vernetzung
Medienraum
Vernetzung Vernetzung
Fachraum
100%
1
1
1
ja/nein
Wilhelm-Busch-GGS Bedburg
10
9
1
entfällt
Ja
Anton-Heinen-GGS Kirdorf
8
8
1
entfällt
Ja
St. Martinus-Grundschule Kaster
12
12
1
entfällt
Ja
Geschwister-Stern-GGS Kirchherten
5
4
1
entfällt
Ja
Arnold-v.-Harff Schule GHS Bedburg
15
15
1
3
Ja
Realschule
18
0
1
0
Nein
Silverberg Gymnasium
21
7
2
0
Nein