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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-150/2016 (IT-Konzept Schulen))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,0 MB
Datum
27.09.2016
Erstellt
14.09.16, 10:17
Aktualisiert
14.09.16, 10:17

Inhalt der Datei

Stadtverwaltung Bedburg IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung zur Erstellung des IT-Konzept für die Schulen der Stadt Bedburg 2. Grundlagen zur Informationstechnologie der Schulen 3. Grundsätze der EDV-Architektur und Infrastruktur 3.1 Zielvorstellungen und Umsetzung 3.2 Technische Voraussetzungen 4. Standards und Empfehlungen 4.1 Hardwareausstattung 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.1.6 4.1.6.1 4.1.6.2 4.1.7 Hardware Server Hardware Clients Mobile Geräte / Tabletts Monitore Beamer Drucker Schulverwaltungsnetz Pädagogisches Netz (Unterrichtsnetz) Interaktive Schulsysteme 4.2 Software 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 Betriebssystem Server Betriebssystem Arbeitsplatzrechner Standardsoftware Lernsoftware bzw. Pädagogische Software 4.3 Vernetzung Netzwerk 4.3.1 4.3.2 Stand: 31.08.2016 Allgemein Netzwerkhardware Seite: 2 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg 4.4 Datenschutz und Sicherheit 4.4.1 4.4.1.1 4.4.1.2 4.4.1.3 Allgemein Bestimmungen zum Datenschutz allgemein Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz im Schulbereich Besondere Bestimmungen zum Datenschutz für Lehrerinnen und Lehrer 4.4.1.4 Besondere Bestimmungen zum Datenschutz für Schülerinnen, Schüler und Eltern 4.4.1.5 Datenverarbeitungen auf häuslichen PCs der Lehrkräfte 4.4.1.6 Die Schule und das Internet 4.4.2 Zugangskontrolle 4.4.3 Datenzugriff 4.4.4 Datensicherung 4.4.5 Konfigurationsschutz 4.4.6 Virenschutz 4.4.7 E-Mail Zugang 4.4.8 Jugendschutz 5. Fortschreibung (Aktualisierung und Ergänzung) 6. Impressum 7. Anlagen - Anlage 1 - Standards und Empfehlungen je Schulform - Anlage 2 - Hardware an Schulen - Anlage 3 - Stand der Vernetzung - Anlage 4 - Wartung und Pflege von IT-Ausstattungen in Schulen Stand: 31.08.2016 Seite: 3 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg 1. Einleitung zur Fortschreibung des IT-Konzept für die Schulen der Stadt Bedburg Bis 2015 herrschte kein homogenes Umfeld bei der IT-Ausstattung der Schulen der Stadt Bedburg und es gab keine Standards zum Einsatz und Betrieb der Hardware in den Schulen der Stadt Bedburg. Schwerpunkt des Konzeptes ist demnach die Schaffung einheitlicher Strukturen hinsichtlich der Hard- und Standardsoftware und vor allem eine einheitliche Vernetzung der Schulen der Stadt Bedburg. Das technologisch orientierte IT-Konzept präzisiert die Ausstattung in den Schulen, die Vernetzungsstrategie und die Regeln der Standardisierung von Hardund Software. Voraussetzungen für die Entwicklung des IT-Konzeptes sind die Bestandsaufnahme einerseits und die Vorlage der schulischen Medienkonzepte andererseits. Wesentlicher Bestandteil für die Erstellung des IT-Konzeptes der Schulen der Stadt Bedburg war demnach eine Ist-Analyse der Schul-EDV. Grundlage für die Erstellung des IT-Konzepts ist der Hardwarebestand zum 31.12.2015. Die Stadt Bedburg ist Schulträger von: - 4 1 1 1 Grundschulen Hauptschule Realschule Gymnasium die zukünftig zentral von der EDV-Abteilung der Stadt Bedburg ausgestattet und betreut werden. Vom Hardwarekauf durch die Schulen, über das bereitgestellte Schulbudget (Beispiel „Produktsachkonto Geräte und Ausstattung“), ist abzusehen. Soll Hardware durch Dritte, z. B. Förderverein, Sponsoring, zur Verfügung gestellt werden, ist die Annahme der Hardware vorab mit der EDV-Abteilung der Stadt Bedburg abzustimmen. Es ist darauf zu achten, dass die Hardware dem Stand der Technik entspricht. Auch diese Hardware wird durch den Schulträger inventarisiert und auf den festgelegten Standard angerechnet. Im Gegenzug zur Sachmittelbereitstellung erwartet der Schulträger von den Schulleitungen eine entsprechende Aus- und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Stand: 31.08.2016 Seite: 4 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg 2. Grundlagen zur Informationstechnologie der Schulen Es ist abzusehen, dass Informations- und Kommunikationstechnologien zukünftig noch wichtiger sein werden. Dabei ist zu beachten, dass sich nicht nur die Technik ständig weiter entwickelt. Auch die Art der Benutzung der Informationstechnologie verändert sich sowohl in den Schulverwaltungen als auch in den Unterrichtsbereichen. Zum Beispiel waren es im Jahr 2000 in der Regel die Informatiklehrer, die ihren Schülern das Programmieren beibrachten. Dazu waren auf den Systemen reine Programmierumgebungen eingerichtet und der Unterricht richtete sich auf das Erlernen einer Programmiersprache aus. Später kamen dann Lernprogramme, welche Schülern Unterrichtsinhalte auf andere Art als über die klassische Frontal-Unterrichts-Vermittlung nahe bringen sollten hinzu. Solche Programme, oft mit dem Schlagwort Multimedia in Verbindung gebracht, sind nach wie vor ein wichtiger Teil des IT-orientierten Unterrichts an Schulen. Der Informatikunterricht hingegen ist nur noch ein Unterrichtsfach von vielen. Hinzu kommen die Veränderungen in der IT-Landschaft der vergangenen Jahre. Neue Technologien und Ideen sind erschienen und haben zu Veränderungen sowohl im Bereich in der Schulverwaltung als auch im Unterricht geführt. Heute ist, vor allem durch das Internet, der Umgang mit dem PC eine alltägliche Situation für den Lehrkörper und Schülerinnen und Schüler. Längst geht es nicht mehr nur um die Programmierung oder die Nutzung spezieller Programme. Der Unterrichtsbereich steht durch neue Technologien und neue Konzepte für den Unterricht vor großen Veränderungen. PCs sind als Werkzeug der Wissensvermittlung so etabliert, wie etwa die Tafel im Klassenraum. Die Suche nach Informationen und deren Evaluierung ist stärker in den Mittelpunkt gerückt. Es werden zum Beispiel Informationen im Netz gesucht, man stellt Beiträge ins Netz und kommuniziert im Netz per Personal Messenger oder E-Mail. Neben diesen Veränderungen hat sich auch die Art der Technik selbst gewandelt. Klassische PCs weichen immer mehr mobilen Geräten. Notebooks, Netbooks, internetfähige Mobiltelefone, Smartphones und Tablet-PCs sind Alltagsgegenstände geworden. Ein Kennzeichen dieses technischen Wandels ist die immer weitere technische Vernetzung von zum Teil unterschiedlichen Geräten, die zwar nicht Kernbereich der klassischen Schul-EDV sind, dabei aber auch nicht übersehen werden können. Auch in den Schulverwaltungen gab es seit der Jahrtausendwende einige wesentliche Veränderungen. Daten werden mittlerweile online an entsprechende Landesstellen weiter gegeben oder von dort bezogen. Stellvertretend sei hier die regelmäßige Übertragung der amtlichen Schuldaten („Haupterhebung“), sowie die Lernstanderhebungen genannt. Das bekannteste Beispiel dürfte wohl das Stand: 31.08.2016 Seite: 5 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg Zentralabitur sein. Die Abitur-Klausuren müssen am Tag vor den Klausuren aus dem Internet geladen und in den Schulen nach einem exakt vorgeschriebenen Verfahren entschlüsselt und über einem speziellen Rechner ausgedruckt werden. Die Übertragung dieser Daten ist zeitkritisch. Sie muss zu bestimmten definierten Zeiträumen erfolgen und setzt eine Schulverwaltung voraus, die im Umgang mit Informationstechnologie keine Berührungsängste hat. Stand: 31.08.2016 Seite: 6 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg 3. Grundsätze zur EDV-Architektur und Infrastruktur 3.1 Zielvorstellungen und Umsetzung Grundsatz des IT-Konzepts der Schulen der Stadt Bedburg ist die Idee des mediengestützten Lernens und Lehrens als Unterstützung und Förderung der pädagogischen Schulentwicklung. Wesentliche Voraussetzung dazu ist ein einfacher Zugang zur vorhandenen EDV. Prinzipiell sollte jede Lehrkraft in jedem Unterrichtsfach, in jeder Klasse die Möglichkeit haben, die EDV-Anteile des Unterrichts umzusetzen. Um dies zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Schulen ein eigenes pädagogisches EDV-Konzept erarbeiten und fortschreiben, um die individuellen Anforderungen und Eigenarten der Schulen, so weit möglich, zu berücksichtigen. Dies kann dieses IT-Konzept für alle Schulen nicht leisten, da hier vor allem Standards festgelegt werden. Das IT-Konzept berücksichtigt den Aufbau, den Betrieb, die Wartung und den Support sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Medienausstattung der Schulen des Schulträgers. Zukünftig sind Bedarfe für das Folgejahr grundsätzlich dem Fachdienst 1 (Personal, Organisation und Ratsangelegenheiten) über den Fachdienst 4 (Schule, Bildung und Jugend) zu melden. Die Umsetzung der jährlich angemeldeten Bedarfe der Schulen zur Erreichung der Standards, erfolgt mittelfristig und nach Dringlichkeit in Abstimmung zwischen dem Fachdienst 4, dem Fachdienst 1, gegebenenfalls mit dem Fachdienst 6 (Hochbau, Tiefbau, Bauhof) und dem Kämmerer der Stadt Bedburg und immer unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten. Die Schulen erhalten eine Information des Abstimmungsergebnisses. Der Schulsupport erfolgt in Anlehnung an die Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit von Schulen und Schulträgern der Medienberatung NRW und der Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen über die Arbeitsteilung bei der Wartung und Verwaltung von Computerarbeitsplätzen, Multimediaeinrichtungen und Netzwerken in Schulen (Anlage 4). 3.2 Technische Voraussetzungen Zur Umsetzung sind insbesondere folgende technischen Voraussetzungen erforderlich: - Standardisierung der Ausstattung und Netzstrukturen Stand: 31.08.2016 Seite: 7 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg - Einheitliche pädagogische Oberfläche je Schulform - Schulpädagogische Besonderheiten sind zu berücksichtigen - Einfache und einheitliche Administration - Konfigurationsschutz - Einheitlicher Virenschutz - Schutz vor Vandalismus - Sicherer Zugriff auf externe Speichermedien - Trennung des Unterrichts- und Verwaltungsnetzwerks - First Level-Support durch die Schule (Anlage 4) - Second-Level-Support und erweiterte Administration durch den Schulträger / Mobiler Zugang zur Administration Stand: 31.08.2016 Seite: 8 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg 4. Standards und Empfehlungen 4.1 Hardwareausstattung Gegliedert nach Schulverwaltungs- und pädagogischem Netz (Unterrichtsnetz), werden im IT-Konzept 2016 für die einzelnen Schulformen vom Schulträger Standards und Empfehlungen festgelegt (Anlage 1). Es ist wichtig, die IT-Infrastruktur der städtischen Schulen in eine möglichst homogene Umgebung zu überführen. Dadurch lassen sich erhebliche Kosten in Bezug auf Wartung und Administration einsparen. Zwischenzeitlich ist die Hard- und Softwareentwicklung qualitativ so konstant, dass Hardware über einen Zeitraum von 5 Jahren genutzt werden kann. In Abstimmung zwischen dem Fachdienst 1und dem Fachdienst 4, wird dem Schulausschuss vorgeschlagen, Hardware für Schulen zukünftig 5 Jahre zu nutzen und durch Kauf zu beschaffen. Die erforderlichen Haushaltmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen. Aufgrund des ständigen Betriebs, gilt dieser Vorschlag insbesondere nicht für Server, NAS (netzgebundener Speicher) und USV’s (unterbrechungsfreie Stromversorgung). Diese Hardware sollte im Leasingverfahren mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren beschafft werden. 4.1.1 Hardware Server Die Netzwerkkomponenten der Server sollen zur Übertragung über Gigabit-Ethernet fähig sein. Die Festplatten sind redundant zu betreiben. Datenbereiche und Systembereiche sind voneinander zu trennen und sollen gespiegelt werden. Jeder Server wird über eine geeignete unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) angeschlossen. Um Datenverluste zu vermeiden, werden im Verwaltungsbereich der Schulen Datensicherungssysteme (NAS – netzgebundener Speicher) Teil der Serverausstattung. In weiterführenden Schulen sollen aufgrund der erforderlichen Ausfallsicherheit und der großen Datenmengen mittelfristig nicht nur Festplatten, sondern auch Server sind mit redundanter Hardware auszustatten. Stand: 31.08.2016 Seite: 9 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg 4.1.2 Hardware Clients (Arbeitsplatz-PCs) Hardware in Schulen mit aktueller Standardausstattung erfüllt insgesamt die geforderte Rechenleistung. Schwerpunkte der Aufgaben sind Informationsverarbeitung im Internet, der Umgang mit klassischen Büroprogrammen sowie kleinere Programmieraufgaben. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verwendung von Lernprogrammen oder die Bearbeitung von Videos oder Musikdateien. Es ist nicht notwendig, eine spezielle Hochleistungshardware als Standard zu definieren. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass vielmehr darauf zu achten ist, Hardware gegen Beschädigungen und Diebstahl zu sichern. 4.1.3 Mobile Geräte / Tabletts Mobile Geräten sind alle Geräte, die sich nicht nur stationär betreiben lassen. Bei mobilen Geräten gelten die Anforderungskriterien analog denen der Arbeitsplatz-PCs. Auch hier ist keine Hochleistungsrechenleistung notwendig. Ausstattungsmerkmale sind unter anderem eine lange Akku-Leistung sowie ein spiegelfreier Bildschirm. Die Standardgröße eines Notebooks ist 15,4 Zoll. Tabletts kommen im Privatbereich aber auch im Schulbereich immer mehr zum Einsatz. Diese sind noch kein Standard an den Schulen der Stadt Bedburg. Eine Beschaffung unter Anrechnung auf die bestehenden Standards ist grundsätzlich möglich. Über die Beschaffung begründeter Bedarfsanmeldungen wird, wie unter Punkt 3.1 beschrieben, im Einzelfall entschieden. 4.1.4 Monitore Die empfohlene Standardgröße für Monitore im Schulverwaltungsbereich beträgt zurzeit 22 Zoll. Im pädagogischen Bereich gelten keine Mindestmaße. Es wird aber auch hier empfohlen, sich an die Standardgröße im Verwaltungsbereich zu orientieren. 4.1.5 Beamer Alle Medienräume und Fachräume mit Lehrerarbeitsplatz sollen mittelfristig mit einem Digitalprojektor (Beamer) ausgestattet werden. Außerdem werden den Schulen flexible Unterrichtsmedieneinheiten (Notebook/Beamer) als Standardausstattung, festgelegt für jede Schulform, zur Verfügung gestellt. Stand: 31.08.2016 Seite: 10 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg 4.1.6 Drucker Grundsätzlich werden in den Schulen der Stadt Bedburg Laserdrucker als Netzwerkdrucker eingesetzt. 4.1.6.1 Schulverwaltungsnetz Es werden Standards für den Einsatz im Schulverwaltungsnetz je Schultyp festgelegt. Neben den üblichen Laserdruckern erhält jede Schule ein Multifunktionsgerät, das drucken, scannen, kopieren und faxen kann. 4.1.6.2 Pädagogisches Netz (Unterrichtsnetz) In Abstimmung mit den Schulleitungen werden für das pädagogische Netz Laserdrucker unter Berücksichtigung der Infrastruktur und des Schultyps der einzelnen Schule bereitgestellt. 4.1.7 Interaktive Schulsysteme Digitale Schulsysteme (Interaktive Whiteboards, Schulinformationssysteme) kommen immer mehr zum Einsatz. Über die Beschaffung begründeter Bedarfsanmeldungen wird, wie unter Punkt 3.1 beschrieben, im Einzelfall entschieden. Interaktive Schulsysteme sind kein Standard. 4.2 Software Bei der Planung der Software sollte auf Zukunftssicherheit sowie Kosteneffizienz geachtet werden. Um Servicekosten zu reduzieren sind auch Kriterien wie die zentrale Verwaltung sowie die Einheitlichkeit der Softwarelandschaft relevant. Software muss lizenziert werden. Bei der Beschaffung ist darauf zu achten, dass die lizenzrechtlichen Bestimmungen der Software eingehalten werden, da ein Verstoß gegen Lizenzbestimmungen auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Die zentrale Betreuung der Clients kann nur für die Standard-Software erfolgen. Individuelle bzw. spezifische Software für den Unterricht obliegt wei- Stand: 31.08.2016 Seite: 11 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg ter den Beschaffungswegen der jeweiligen Schule in Abstimmung mit der IT-Abteilung der Stadt Bedburg. 4.2.1 Betriebssysteme Server Server müssen vorrangig folgende Dienste bereitstellen: - Bereitstellung von Freigaben über ein bestehendes Netzwerk Verwaltung von Benutzern und deren Freigaben und Rechten Datensicherung auf externem Medium Regelbasierte Wegeleitung (Routing) des Datenverkehrs in das Internet und vom Internet Die Server der Schulen der Stadt Bedburg sollen mit einem aktuellen Microsoft Server-Betriebssystem ausgestattet werden. Die Wahl der Serverversion obliegt der IT-Abteilung der Stadt Bedburg. Zur wirtschaftlichen Finanzierung eines aktuellen ServerBetriebssystems für alle an den Schulen der Stadt Bedburg eingesetzten Endgeräte wird vorgeschlagen, dem Vertrag zwischen Microsoft und dem FWU (Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht) beizutreten um den Schulen der Stadt Bedburg aktuelle Software bereitstellen zu können. Der FWU-Beitritt wird Bestandteil des IT-Konzeptes. Die Server werden durch Personal der Stadtverwaltung Bedburg konfiguriert und administriert. 4.2.2 Betriebssysteme Arbeitsplatzrechner Zurzeit werden die Arbeitsplatzrechner in der Schulverwaltung und im pädagogischen Bereich überwiegend noch mit Windows XP Professional betrieben. Allerdings wurde seit April 2014 die technische Unterstützung des Herstellers eingestellt, sodass diese Rechner sehr anfällig durch Missbrauch Dritter geworden sind. Auch hier wird vorgeschlagen, zur wirtschaftlichen Finanzierung eines aktuellen Betriebssystems für alle an den Schulen der Stadt Bedburg eingesetzten Endgeräte dem Vertrag zwischen Microsoft und dem FWU beizutreten um den Schulen der Stadt Bedburg aktuelle Software (derzeit Windows 10 / mindestens Microsoft Office 2013) bereitstellen zu können. Der FWU-Beitritt wird Bestandteil des ITKonzeptes. Ein Migrationsproblem zur vorhandenen Hardware besteht nicht. Stand: 31.08.2016 Seite: 12 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg 4.2.3 Standardsoftware Bei der Standardsoftware ist zwischen den Verwaltungssystemen und den Unterrichtssystemen zu unterscheiden. Standardanwendungen für beide Netze sind zurzeit: - Microsoft Office 2003 Professional (Siehe Anmerkungen zum Serverbetriebssystem und Standardbetriebssystem – Punkt: 4.2.1 und 4.2.2) - Einheitlicher Virenschutz - Einheitlicher Internetbrowser (Internetexplorer und Firefox) - TeamViewer - PDF-Reader (Adobe Reader) - Darstellung von Internetmedieninhalte (Adobe Flashplayer) - Video-Software (VLC) Für den Unterricht ist zusätzlich die pädagogische Software einzurichten, welche für jede Schule unterschiedlich sein kann. Im Verwaltungsbereich müssen noch die Schulverwaltungsprogramme (Schild-NRW, ASDPC, Lupo, Kurs) sowie das E-Mail Programm Outlook eingerichtet werden. 4.2.4 Lernsoftware bzw. Pädagogische Software Die Anschaffung von Lern- bzw. pädagogischer Software (z.B. Antolin und Lernwerkstatt), obliegt der Schule aus deren Budget. 4.3 Vernetzung / Netzwerk 4.3.1 Allgemein Ziel ist, dass jeder unterrichtsrelevante Raum vernetzt sein sollte. Im Hinblick auf die erforderlichen finanziellen Mittel, sollte die Umsetzung der erforderlichen einheitlichen Vernetzung, soweit noch nicht geschehen, Zug um Zug erfolgen. Grundsätzlich sollte jedoch bei allen Neu- und Umbauten die Vernetzung für alle unterrichtsrelevanten Räume durch den ausführenden Fachdienst, in Abstimmung und Unterstützung durch die ITAbteilung, direkt eingeplant werden, da dann die reinen Vernetzungsarbeiten kaum ins Gewicht fallen und nachträgliche Arbeiten Stand: 31.08.2016 Seite: 13 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg immer Mehrkosten verursachen. Der genaue Stand der Vernetzung (Stand 2015) und die noch notwendigen Vernetzungen sind aus der beigefügten Anlage 2 ersichtlich. Standard der Vernetzung ist die Netzwerknorm IEEE 802.3 („Ethernet“). Unter bestimmten Umständen ist auch die Vernetzung über W-LAN (IEEE 802.11) zu empfehlen. Allerdings nur mit der Einschränkung, dass bei dieser Funkverbindung wegen des noch vorhandenen „Sicherheitsrisikos“ auf jeden Fall eine wirksame Verschlüsselung vorhanden sein muss. Es wird empfohlen, diese Art der Vernetzung aus Sicherheits- und datenschutzrechtlichen Gründen nur im Schülerbereich einzusetzen. W-LAN ist noch kein Standard an den Schulen der Stadt Bedburg. Die Vernetzung über Stromleitungen, „PowerLan“, ist nur bedingt zu empfehlen. Insbesondere deswegen, weil die Hersteller sich noch nicht auf einen einheitlichen Standard einigen konnten. Zudem ist in vielen Gebäuden die vorhandene Stromversorgung nicht geeignet. Außerdem sind sowohl die verfügbare Bandbreite als auch Reichweite der Vernetzung begrenzt und schlecht zu planen. 4.3.2 Netzwerkhardware Netzwerkkomponenten sollten in der Lage sein mit GigabitEthernet Geschwindigkeit arbeiten zu können. Dieser Standard nutzt verschiedene Kabelübertragungen und Koordinierungsverfahren. Um die Kosten für die Neuverlegung von Kabeln zu minimieren wird hier 1000BASE-T (IEEE 802.3 Clause 40) empfohlen. Dieser Standard hat den Vorteil, dass keine Netzwerkkabel oder Netzwerkstecker neu verlegt oder geändert werden müssen, da die vorhandenen Leitungen den Anforderungen an diese Leitungsqualität bereits größtenteils entsprechen. Bei Neuverlegung von Netzwerkkabeln soll auch die Verlegung von Glasfaserstrecken erwogen werden. Der Vorteil von Glasfaserleitungen liegt darin, dass diese Vernetzung zukunftssicher ist, so dass neue Standards, falls notwendig, durch Austauschen der Netzwerkstecker möglich wären, was bei auf Kupferleitungen basierenden Vernetzungen nicht möglich ist. (Die Netzwerkkarten der eingesetzten Hardware, Server und Clients, entsprechen bereits den neuen Standards.) Stand: 31.08.2016 Seite: 14 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg 4.4 Datenschutz und Sicherheit 4.4.1 Allgemein In den Schulverwaltungen werden hochsensible Daten wie zum Beispiel Informationen über das private Umfeld, Erkrankungen, Leistungsdaten der Schülerinnen und Schüler etc. verarbeitet die wie schon erwähnt, an andere Behörden weitergegeben werden müssen. In Zukunft ist davon auszugehen, dass die Menge an zu verarbeiteten Daten weiter zunehmen wird. Es muss sichergestellt sein, dass alle diese Daten vor unbefugter Manipulation und Weitergabe geschützt sind. Im Unterrichtsbereich werden von den Schülerinnen und Schülern Daten erstellt und verarbeitet. Die Arbeitsergebnisse sollten flexibel verwertbar sein, Schülerinnen und Schüler sollen in der Lage sein, diese Ergebnisse an anderer Stelle, zum Beispiel über eine von der Schule eingesetzte Lernplattform (Moodle), weiter zu bearbeiten, etwa vom heimischen Arbeitsplatz aus. Die Anforderungen der Schulen an die EDV sind relativ individuell. Es hängt vom pädagogischen Konzept der Schulen ab, wie der Umgang mit diesen Daten geregelt wird. Eine physische Trennung des Schulverwaltungsnetzes und des pädagogischen Netzes ist nicht zwingend erforderlich. Es besteht lediglich die Pflicht, personenbezogene Daten, die für Verwaltungszwecke erhoben wurden, nur auf Arbeitsplätzen zu verarbeiten, die für Verwaltungszwecke eingerichtet wurden. Die Datenhaltung muss nicht zwingend getrennt erfolgen. Es kann eine logische Trennung erfolgen, solange über Zugriffsregelungen verhindert wird, dass eine Anwendung außer auf die für den ursprünglichen Zweck relevanten Daten auch auf weitere, zweckfremde Daten zugreifen kann. Es ist unabdingbar, dass der Datenzugriff außerhalb des Netzwerkes der Schulen, immer mit der IT-Abteilung abgestimmt wird. Grundlage zur Regelung sind die Bestimmungen zum Datenschutz im Schulbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW. Die individuelle Umsetzung und Anpassung der Bestimmungen obliegt der jeweiligen Schulleitung. Grundsätzlich gilt aber: Was nicht erlaubt ist, ist verboten. Deshalb wird insbesondere auf folgende Punkte hingewiesen, die Stand: 31.08.2016 Seite: 15 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg der individuellen Umsetzung zu beachten sind: 4.4.1.1 Bestimmungen zum Datenschutz allgemein Aufgabe des Datenschutzes in der öffentlichen Verwaltung ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen in unzulässiger Weise in seinem Recht beeinträchtigt wird, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen (informationelles Selbstbestimmungsrecht). Datenschutz hat Verfassungsrang. Artikel 4 Abs. 2 der Landesverfassung konstituiert aber nicht nur den Anspruch des Einzelnen auf Schutz seiner personenbezogenen Daten, sondern bestimmt auch, dass Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf Grund eines Gesetzes zulässig sind. Das Datenschutzgesetz NRW enthält die allgemeinen Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die öffentlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen. Ein wesentlicher Grundsatz ist dabei, dass sich die Verarbeitung auf den erforderlichen Umfang beschränken muss und dass Daten grundsätzlich nur für die Zwecke verarbeitet werden dürfen, für die sie erhoben wurden. Wesentlich ist auch das Recht der oder des Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung. 4.4.1.2 Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz im Schulbereich Die §§ 120 bis 122 Schulgesetz bilden die grundlegenden Bestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern im Schulbereich. Diese bereichsspezifischen Regelungen sind zum Teil strenger als das allgemeine Datenschutzgesetz NRW. Sie gelten unabhängig davon, ob die personenbezogenen Daten auf herkömmliche Weise in Listen, Karteien oder Akten erfasst oder elektronisch verarbeitet sind. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung werden durch Rechtsverordnungen umfassend geregelt. Diese sichern eine landeseinheitliche und für alle Betroffenen transparente Behandlung ihrer personenbezogenen Daten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist für den Schutz der Daten und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Schule verantwortlich. Stand: 31.08.2016 Seite: 16 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg 4.4.1.3 Besondere Bestimmungen zum Datenschutz für Lehrerinnen und Lehrer Welche Lehrerdaten Schulen, Schulaufsichtsbehörden, Studienseminare und das Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen zu welchen Zwecken verarbeiten dürfen, ist in der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II) festgelegt. Die genauen Datenkataloge und Verarbeitungszwecke sind in den Anlagen zur Verordnung konkretisiert. Die Verordnung selbst regelt auch Fälle der Datenübermittlung und bestimmt die Aufbewahrungs- und Löschungsfristen für Dateien und Akten. Sie enthält Vorgaben zur Datensicherheit und regelt die Auskunfts- und Berichtungsansprüche sowie das Akteneinsichtsrecht der betroffenen Lehrerinnen und Lehrer. 4.4.1.4 Besondere Bestimmungen zum Schülerinnen, Schüler und Eltern Datenschutz für Welche Daten der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern, Schulen und Schulaufsichtsbehörden in Dateien oder Akten verarbeiten dürfen, ist in der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) festgelegt. Es handelt sich im Wesentlichen um Personaldaten wie Namen und Anschriften, bei Schülerinnen und Schülern auch um die Schullaufbahn- und Leistungsdaten, die in das Schülerstammblatt aufzunehmen sind. Die VO-DV I regelt unter anderem auch die Übermittlung von Daten an andere Stellen oder bei einem Schulwechsel und bestimmt die Fristen für die Aufbewahrung, Löschung und Vernichtung der Dateien und Akten. Beispielsweise müssen Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen 50 Jahre aufbewahrt werden. Nur so können verlorengegangene Originale ersetzt werden. Die VO-DV I enthält Vorgaben zur Datensicherheit und regelt die Auskunfts- und Berichtigungsansprüche sowie das Akteneinsichtsrecht von Schülerinnen, Schülern und Eltern. Die Schule darf zeitlich unbefristet eine Schulchronik führen, in der u.a. die Namen und die letzte Anschrift der Schülerinnen und Schüler verzeichnet sind. 4.4.1.5 Stand: 31.08.2016 Datenverarbeitungen auf häuslichen PCs der Lehrkräfte Seite: 17 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg Die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) bestimmt auch die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Schülerdaten durch die Lehrkräfte auf ihrem privaten häuslichen PC (§ 2 Abs. 2 VO DV I). Private PCs können von den Lehrerinnen und Lehrern für die Erledigung ihrer dienstlichen Aufgaben eingesetzt werden, wenn die Schulleitung die Verarbeitung von Schüler- und Elterndaten schriftlich genehmigt. Voraussetzung für die Genehmigung ist unter anderem, dass ein hinreichender technischer Zugriffsschutz auf die gespeicherten Daten besteht (z.B. Passwortschutz, abschließbares Arbeitszimmer). Nur die jeweilige Lehrerin oder der jeweilige Lehrer darf auf die Daten zugreifen können. Welche Daten verarbeitet werden dürfen, ist in Anlage 3 der VO-DV I im Einzelnen festgelegt. Die Datenverarbeitung auf den privaten PCs ist der Schule zuzurechnen. Sie unterliegt der Kontrolle durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW. Die Landesbeauftragte hat eine Orientierungshilfe zur Nutzung von privaten PCs im Schulbereich erstellt, die ein Muster für Antrag und Genehmigung enthält. 4.4.1.6 Die Schule und das Internet Das Lernen mit dem Internet gehört inzwischen zum Schulalltag. Im Unterricht, in Selbstlernphasen, aber auch außerhalb des Unterrichts und für die neuen Interaktionsund Kommunikationsformen wird dieses Medium genutzt. Für die pädagogische und organisatorische Arbeit der Schule ergeben sich damit neue Aufgaben, Verantwortlichkeiten und rechtliche Fragen, auch zum Datenschutz. Die einzelne Schule muss Regeln für die Nutzung des Internets und die Kontrolle von Missbrauch durch Beschluss der Schulkonferenz gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 23 Schulgesetz aufstellen und dabei die medien- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Zu der Medienkompetenz, die den Schülerinnen und Schülern in der Schule im Umgang mit dem Internet vermittelt wird, gehört auch Datenschutzkompetenz, denn wer im Internet "surft" oder weltweit kommuniziert und dabei seine personenbezogenen Daten preisgibt, hinterlässt nicht rückholbare Datenspuren, aus denen sich Nutzungsund Kommunikationsprofile erstellen lassen. Schülerinnen und Schüler über Datenschutzbestimmungen, Risiken und Schutzmaßnahmen aufzuklären, ist daher unverzichtbarer Teil der Medienerziehung in den Schulen. Stand: 31.08.2016 Seite: 18 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg Weiterführende Rechtliche Hinweise zur Nutzung des Internets an Schulen und zum Datenschutz gibt eine von der Kultusministerkonferenz für alle Länder erarbeitete Handreichung mit Muster einer Nutzungsordnung. Eine ausführliche Ausarbeitung zu den wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen auch in Bezug auf die Nutzungsordnung findet sich in der Orientierungshilfe "Schulen ans Netz", der Landesbeauftragten für den Datenschutz NRW. 4.4.2 Zugangskontrolle Es ist sicherzustellen, dass in den Schulverwaltungen nur befugte Personen an der im Schulverwaltungsnetz angeschlossenen Hardware arbeiten dürfen. Dies sind nur die Bediensteten der Schulverwaltung, die berechtigten Bediensteten der Stadtverwaltung oder von der Stadtverwaltung schriftlich ermächtigte Dritte, sowie von den Schulleitungen ausdrücklich benannte Lehrkräfte. Der Zugang zum Schulverwaltungsnetz und auch zum Schülernetz soll grundsätzlich personalisierte Kennwörter und individuelle Benutzerkonten erfolgen. Die Berechtigten dürfen ihre Zugangskennungen nicht weitergeben. Ist der Zugang über eine individuelle Benutzerkennung nicht möglich, gegebenenfalls bei zum Beispiel bei Medienräumen, ist ein Nachweis zu führen wer, wann und in welchem Zeitraum das Gerät genutzt hat. Die Nutzung ist von der Aufsichtsführenden Lehrkraft zu bestätigen. Die Nutzerliste ist 3 Monate aufzubewahren. 4.4.3 Datenzugriff In der Schulverwaltung sind die Daten, zentral auf dem Verwaltungsserver und nicht auf der Festplatte der Clients zu speichern. Die erforderlichen Verzeichnisse zur Speicherung der Daten werden nach Absprache mit der Schulleitung vom Schulsupport individuell eingerichtet, da sie sowohl von der Schulform als auch von der Anzahl der Verwaltungsbediensteten und den berechtigten Lehrkräften abhängig sind. In jedem Fall ist für die Schulverwaltungssoftware ein einzelnes Verzeichnis einzurichten, in welchem nur die Daten dieser Software gespeichert werden. Stand: 31.08.2016 Seite: 19 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg 4.4.4 Datensicherung Grundsätzlich ist für Daten der Schulverwaltung eine regelmäßige Datensicherung zu erstellen und zu aktualisieren. Es ist festzuhalten, welche Daten wann und wo gesichert werden. Die Daten sind automatisiert auf einem Backupserver bzw. auf externe Medien zu sichern. Externe Medien sind gegen Diebstahl zu sichern und sicher zu verschlüsseln, damit der Datenschutz auch bei Beschädigung oder Verlust der Medien gewährleistet ist. Die Feststellung der Notwendigkeit der Datensicherung im Unterrichtsbereich obliegt den Schulen. 4.4.5 Konfigurationsschutz Ziel des Konfigurationsschutzes im Unterrichtsnetz, ist der Schutz vor unbefugten oder unbeabsichtigten Änderungen. Der Konfigurationsschutz wird in der Regel einen ursprünglich definierten Zustand der Hardware nach dem Neustart wieder herstellen, so dass Lehrkräfte und Schüler immer die gleiche (vertraute) Arbeitsumgebung vorfinden. Der Konfigurationsschutz kann über Hardware oder über Software realisiert werden. Durch Programmeinstellungen besteht die Möglichkeit, Partitionen, Netzwerkpfade oder bestimmte Verzeichnisse vom Schutz auszunehmen. Ein Konfigurationsschutz ist kein Schutz vor Malware da der Originalzustand zwar nach einem Neustart wieder hergestellt wird, aber durch Malware zerstörte oder infizierte Daten auf dem Server zerstört oder infiziert bleiben. Im Verwaltungsnetz ist kein Konfigurationsschutz aktiviert, da die Anzahl der Änderungen der Bediensteten in ihren Arbeitssitzungen keinen effektiven Konfigurationsschutz ermöglichen, und dieser ständig zu deaktivieren wäre, wenn Daten abgespeichert werden. Zum Schutz beider Netze ist der Einsatz eines Virenschutzprogramms unverzichtbar. 4.4.6 Virenschutz Ein aktueller einheitlicher Virenschutz auf Servern und Arbeitsplatzrechnern ist zum Schutz vor Malware (Computerprogramme, die entwickelt wurden, um vom Benutzer unerwünschte und gegebenenfalls schädliche Funktionen auszuführen), Viren (Computerpro- Stand: 31.08.2016 Seite: 20 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg gramm, welches sich in andere Computerprogramme einschleust und sich damit reproduziert und Veränderungen am Status der Hardware, am Betriebssystem oder an der Software vornimmt), Trojanern (Computerprogramm, das als nützliche Anwendung getarnt ist, im Hintergrund aber ohne Wissen des Anwenders eine andere Funktion erfüllt) und Phishing (Versuche, über gefälschte WWW-Adressen, E-Mails oder Kurznachrichten an Daten eines Benutzers zu gelangen und damit Identitätsdiebstahl zu begehen, die erhaltenen Daten zu missbrauchen und den entsprechenden Personen zu schaden) zwingend notwendig. 4.4.7 E-Mail Zugang Die erforderliche Einrichtung des E-Mail Zugangs im Verwaltungsund Unterrichtsbereich wird nach Absprache mit der Schulleitung individuell eingerichtet, da die Einrichtung sowohl von der Schulform als auch von der Anzahl der Verwaltungsbediensteten und dort tätigen Lehrkräften abhängig ist. Zwingend notwendig ist, dass die amtliche vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) vorgegebene E-Mailadresse einzurichten ist. Dies kann entweder über den Web-Zugang oder eine direkte Abfrage im E-MailProgramm erfolgen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung. Städtische E-Mail Adressen können nur für städtische Bedienstete beantragt und eingerichtet werden. 4.4.8 Jugendschutz Damit sich das Internet im Unterricht sinnvoll nutzen lässt, muss der Jugendschutz berücksichtigt werden. Jugendschutzfiltersysteme (zum Beispiel Time for kids) helfen zumindest einen großen Teil der Gefahren des Internet im Unterricht zu verhindern. Autorisierte Lehrkräfte müssen die Möglichkeit haben, Veränderungen am Schutzfilter vorzunehmen, da Teile des Unterrichts dies erfordern können. Die erforderlichen Einstellungen sind spätestens zum Unterrichtsende wieder zu ändern. Einstellungen die von der Ursprungskonfiguration abweichen und dauernd gelten sollen, sind dem EDV-Support der Stadt Bedburg mitzuteilen. 5. Fortschreibung (Aktualisierung und Ergänzung) Die nächste Fortschreibung des IT-Konzepts erfolgt bei Bedarf spätestens 2021. Die Anlagen zum IT-Konzept werden jährlich aktualisiert. Stand: 31.08.2016 Seite: 21 IT-Konzept 2016 Medienentwicklungsplan der Schulen der Stadt Bedburg 6. Impressum Dieses IT-Konzept für die Schulen der Stadt Bedburg ist ein Projekt im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Bedburg und der Kolpingstadt Kerpen begleitet durch den Verfasser des IT-Konzeptes für die Schulen der Kolpingstadt Kerpen. IT-Konzept Schulen – 2016 Anlage 1 - Standards und Empfehlungen je Schulform IT-Konzept Schulen – 2016 Anlage 2 - Hardware Schulen – Stand 31.12.2015 IT-Konzept Schulen – 2016 Anlage 3 Infrastruktur / Stand der Vernetzung – Stand 31.12.2015 IT-Konzept Schulen 2016 Anlage 4 Wartung und Pflege von IT-Ausstattungen in Schulen Stand: 31.08.2016 Seite: 22 Grundschulen Hauptschule Realschule Gymnasium Standardausstattung PC Schulleitung alternativ Notebook Schulleitung 1 1 1 1 PC Stv. Schulleitung alternativ Notebook, wenn nicht bereits Schulleitung 1 1 2 2 PC Sekretariat 1 1 1 2 PC Hausmeister 1 0 0 0 Flexible Unterrichtsmedieneinheit (Notebook/Beamer) 1 2 3 5 5 5 9 Verwaltung PC Lehrerzimmer 1 2 3 4 PC Orga / Stundenplaner 0 0 0 1 PC Erprobungsstufen- / Mittelstufenbetreuung 0 0 0 2 PC Oberstufenbetreuung 0 0 0 4 PC Berufsorientierungsbüro 0 3 3 3 Schulinformationssystem 0 0 0 2 PC Lehrer (Medienraum) 1 1 1 2 PC Lehrer (Fachraum - FR) 0 1 4 12 PC Schüler (Medienraum - MR) 15 25 30 60 PC Schüler (Medienecke - ME je Klasse 2) 2 0 0 0 Beamer (Medienraum) 1 1 1 2 Beamer (Fachraum) 0 1 4 12 PC für Migrationsarbeit an Schulen 0 5 0 0 Laser-Drucker schwarz/weiß Verwaltung 1 2 3 6 Laser-Drucker color Verwaltung 1 1 1 1 Multifunktionsgerät Verwaltung 1 1 1 1 Laser-Drucker pädagogischer Bereich 2 3 5 14 Server Verwaltung 1 1 1 1 Server Unterricht 1 1 1 1 Backup NAS Verwaltung 1 1 1 1 Backup NAS Pädagogischer Bereich 1 1 1 1 Pädagogischer Bereich Druckbereich Server und Vernetzung Hardware Schulen Stand: Umsetzung Gesamtkonzept Silverberg Gymnasium Ist Soll Realschule Ist Soll Arnold-v.-Harff Wilhelm-Busch- Anton-HeinenSchule GHS GGS Bedburg GGS Kirdorf Bedburg Ist Soll Ist Soll Ist Soll St. MartinusGrundschule Kaster Ist Soll GeschwisterStern- GGS Kirchherten Ist Soll Verwaltung PC Schulleitung alternativ Notebook Schulleitung PC Stv. Schulleitung alternativ Notebook, wenn nicht bereits Schulleitung PC Sekretariat 1 1 2 1 2 2 1 2 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 PC Hausmeister Flexible Unterrichtsmedieneinheit (Notebook/Beamer) PC Lehrerzimmer PC Orga / Stundenplaner PC Erprobungsstufen- / Mittelstufenbetreuung PC Oberstufenbetreuung 1 1 1 1 1 1 2 1 2 4 PC Berufsorientierungsbüro Schulinformationssystem 1 5 9 4 5 5 1 3 2 5 2 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 2 1 3 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 4 1 1 1 1 1 1 1 2 4 3 2 3 1 3 3 3 2 Pädagogischer Bereich PC Lehrer (Medienraum) PC Lehrer (Fachraum - FR) PC Schüler (Medienraum - MR) 2 12 16 2 12 60 1 2 25 1 4 30 1 1 18 1 25 Beamer (Fachraum) 5 20 2 13 2 1 12 1 1 4 1 1 1 1 1 1 1 PC Schüler (Medienecke - ME je Klasse 2) Beamer (Medienraum) 1 1 15 20 1 5 16 1 15 16 1 15 26 1 15 24 10 10 1 15 10 1 1 PC für Migrationsarbeit an Schulen 5 Druckbereich Laser-Drucker schwarz/weiß Verwaltung Laser-Drucker color Verwaltung Multifunktionsgerät Verwaltung Laser-Drucker pädagogischer Bereich 1 1 1 1 6 1 1 14 1 1 1 1 3 1 1 5 1 1 1 1 2 1 1 1 1 3 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 2 1 1 1 2 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 2 Server und Vernetzung Server Verwaltung Server Unterricht / NAS 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Backup NAS Verwaltung 1 1 Backup NAS Pädagogischer Bereich 1 1 3. Anlage 2 - Hardware Schulen - Stand 2016.xlsx Stand: 30.08.2016, 11:03 Uhr 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Seite: 1 von 1 Klassen je Schule Klassen Oktoberstatistik 2016/2017 Wilhelm-Busch-GGS Bedburg 10 Anton-Heinen-GGS Kirdorf 8 St. Martinus-Grundschule Kaster 12 Geschwister-Stern-GGS Kirchherten 5 Arnold-v.-Harff Schule GHS Bedburg 15 Realschule 18 Silverberg Gymnasium 21 Keine Änderung zum Vorjahr Änderung zum Vorjahr + Änderung zum Vorjahr - Stand der Vernetzung Schulen Klassen Oktoberstatistik 2016/2017 Standard je Klasse, Medienraum, Fachraum Vernetzung Klassen mit Medienecke Vernetzung Medienraum Vernetzung Vernetzung Fachraum 100% 1 1 1 ja/nein Wilhelm-Busch-GGS Bedburg 10 9 1 entfällt Ja Anton-Heinen-GGS Kirdorf 8 8 1 entfällt Ja St. Martinus-Grundschule Kaster 12 12 1 entfällt Ja Geschwister-Stern-GGS Kirchherten 5 4 1 entfällt Ja Arnold-v.-Harff Schule GHS Bedburg 15 15 1 3 Ja Realschule 18 0 1 0 Nein Silverberg Gymnasium 21 7 2 0 Nein