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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide" hier: Bereich Spielplatz an der Straße "Milser Heide")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
29.05.2008
Erstellt
16.05.08, 21:35
Aktualisiert
16.05.08, 21:35
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide"
hier:  Bereich Spielplatz an der Straße "Milser Heide")

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 74/2008 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide" hier: Bereich Spielplatz an der Straße "Milser Heide" Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 29.05.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Die für das Flurstück 1161 (Hintergrundstück Milser Heide 47 / Teil aus dem historischen Flurstück 1088) beantragte Bebauungsplanänderung wäre eine Nachverdichtung. Planerisch ist diese grundsätzlich sinnvoll. Die verkehrliche Erschließung des Flurstückes 1161 ist gesichert. Die Entsorgung des Schmutzwassers ist - durch bereits vorhandene Kanäle - ebenso möglich. Die Regenentwässerung des gewünschten zusätzlichen Bauplatzes ist derzeit nicht gesichert. Ein Regenwasserkanal müsste noch gebaut werden. Der nächste vorhandene Regenwasserkanal, an den ein Anschluss möglich ist, verläuft in der Straße Milser Heide nördlich des Flurstückes 491. Dieser Kanal hätte eine Länge von ca. 45 m - 50 m. Der Wasseranschluss eines zusätzlichen Bauplatzes ist derzeit schwierig. Die nächste Wasserleitung verläuft in der Milser Heide – Bereich vor den Häusern 47 und 49. Für einen Hausanschluss wäre ein Länge von ca. 40 m zu überwinden. Der Bau einer neuen Wasserleitung, mit der ein kürzerer Hausanschluss möglich ist, kann frühestens 2009 erfolgen. Die Regenentwässerung kann auf dem Flurstück 1109 (Spielplatz) verlegt werden. Während der Bauphase wird die Benutzbarkeit des Spielplatzes eingeschränkt. Vor Einleitung eines Verfahrens sollten auch die Bauwünsche des Eigentümers von Flurstück 491 abgefragt werden. Dieses Grundstück bietet ebenso wie Flurstück 1161 ein Nachverdichtungspotential. Die Ver- und Entsorgung ist hier durch bereits vorhandene Leitungen und Kanäle möglich. Beschlussvorschlag: Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wird zugestimmt. Das Verfahren wird erst dann eingeleitet, wenn die Ver- und Entsorgung des Grundstückes gesichert ist. Schemmel