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Mitteilungsvorlage (Schnellbrief Städte- und Gemeindebund)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
62 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
24.07.13, 18:04
Aktualisiert
24.07.13, 18:04
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Inhalt der Datei

Der Schnellbrief 134/2013 An die Mitgliedsstädte und -gemeinden Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf Telefon 0211•4587-1 Telefax 0211•4587-292 E-Mail: Andreas.Wohland@Kommunen-in-NRW.de Internet: www.kommunen-in-nrw.de Aktenzeichen: IV 902-04/2 ha/be Ansprechpartner: Beigeordneter Claus Hamacher Hauptreferent Andreas Wohland Durchwahl 0211•4587-220/255 16.07.2013 Einheitslastenabrechnungsgesetz - gemeindescharfe Modellrechnungen Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, mit den Schnellbriefen Nr. 109 aus 2013 vom 17.06.2013 sowie 121 aus 2013 vom 03.07.2013 hatten wir Sie ausführlich über den zwischen Finanzministerium und Innenministerium einerseits und kommunalen Spitzenverbänden andererseits erzielten Kompromiss bei der Frage der Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs zum Einheitslastenabrechnungsgesetz informiert. Zu diesem Zeitpunkt lagen gemeindescharfe Berechnungen der Auswirkungen einer gesetzlichen Änderung auf der Grundlage dieser Verständigung noch nicht vor. In seiner heutigen Sitzung hat das Landeskabinett die seitens der Ministerien mit den Kommunalverbänden erzielte Verständigung noch einmal formell bestätigt. In einer Pressekonferenz vom heutigen Tage hat der Minister für Inneres und Kommunales, Ralf Jäger, Modellrechnungen präsentiert, aus denen sich die Auswirkungen der Verständigung für die Städte und Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände ergeben (Anlage). Bereits im Vorfeld war absehbar gewesen, dass nicht für alle Mitglieder der kommunalen Familie Rückzahlungen zu erwarten waren, sondern dass teilweise auch Nachzahlungen an das Land zu leisten sind. Dies betrifft insbesondere die Umlageverbände, die ihre Vorausleistungen auf ihre individuellen Beiträge zu den Einheitslasten lediglich aufgrund von Vorwegabzügen im GFG, nicht aber - wie z. B. die Städte und Gemeinden - auch über eine Gewerbesteuerumlage erbracht haben. Nicht absehbar und letztlich doch etwas überraschend ist allerdings die Höhe, in der die Umlageverbände noch im Jahre 2013 zu Nachzahlungen herangezogen werden sollen. Für die Landschaftsverbände sind es etwa 60 Mio. Euro, für die Landkreise insgesamt etwa 70 Mio. Euro. Zur Vermeidung von Missverständnissen sei nochmals darauf hingewiesen, dass dies an der versprochenen Gesamtentlastung für die kommunale Familie in Höhe eines Betrags von rund 275 Mio. Euro nichts ändert! Es handelte sich dabei um eine saldierte Zahl. Mit anderen Worten: Die Auszahlungen an rückerstattungsberechtigte Städte und Gemeinden liegen de facto bei über 400 Mio. Euro. Haushaltstechnisch ergibt sich nunmehr allerdings eine Schwierigkeit für die Umlageverbände, die einer sachgerechten Lösung zugeführt werden muss. Da das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes im Jahre 2013 abgeschlossen und die sich hieraus ergebenden Rückzahlungen/Nachzahlungen auch in 2013 abgewickelt werden sollen, belasten die von Kreisen und Landschaftsverbänden zu erbringenden Nachzahlungen massiv das Haushaltsergebnis 2013. Nachtragshaushalte 2013 dürften aufgrund der zeitlichen Abfolgen nicht mehr in Betracht kommen und im Jahre 2014 fällt kein Aufwand an, der für die Festsetzung der Umlage berücksichtigt werden könnte. Dieses Problem hätten die Umlageverbände bei einer „geordneten“ Abrechnung, d. h. also einer Abrechnung von Nachzahlungsbeträgen im jeweils übernächsten Jahr durch die Möglichkeit der Berücksichtigung bei der Umlagefestsetzung nicht gehabt. Für eine sachgerechte Abwicklung muss in den weiteren Beratungen zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes ein Weg gefunden werden, wobei sowohl eine Lösung im ELAG selbst, als auch über das vorhandene haushaltsrechtliche Instrumentarium (z. B. einmalige Festsetzung einer Sonderumlage nach § 55 c Kreisordnung) vorstellbar wäre. Wir bitten deshalb alle Mitgliedsstädte und -gemeinden, bei der Planung Haushalte zu berücksichtigen, dass ein Teil der sich aus der Modellrechnung gebenden Rückzahlungsbeträge nicht dauerhaft im eigenen Haushalt verbleibt. empfehlen insofern, diesen Punkt frühzeitig in den Abstimmungsgesprächen Aufstellung des Kreishaushalts zu klären. der erWir zur Probleme ergeben sich bei den Umlageverbänden allerdings nur insoweit, als Nachzahlungsforderungen des Landes nicht bereits über in der Vergangenheit erfolgte Rückstellungen bzw. Jahresüberschüsse aus dem laufenden Haushalt abgedeckt werden können. Nach unserer Kenntnis haben die Landschaftsverbände und die Kreise insgesamt Rückstellungen in einer Höhe von ca. 61 Mio. Euro gebildet, sodass ein nicht gedeckter Teil von lediglich rund 70 Mio. Euro verbleibt. In der Gesamtbetrachtung bedeutet dies auch, dass die Entlastung der Städte und Gemeinden sogar noch höher liegt als die in der Vergangenheit genannten 275 2 Millionen. Effektiv wird dieser Betrag nun aufgrund der vorstehend geschilderten Zusammenhänge auf mehr als 330 Mio. Euro anwachsen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen für die laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren helfen und verbleiben mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Bernd Jürgen Schneider Diesen Schnellbrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und -texte, Mustersatzungen und -dienstanweisungen etc. aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen Intranet des StGB NRW. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune. 3