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Beschlussvorlage (Widmung von Straßen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Widmung von Straßen) Beschlussvorlage (Widmung von Straßen)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 90/2004 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Finanzen / Schulen / Jugend Auskunft erteilt: Herr Vahle Telefon: 05208/991-202 Datum: 29.09.2004 Widmung von Straßen Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 6. April 2005 Rat 12. Mai 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: In einem vor dem Verwaltungsgericht Minden anhängigen Streitverfahren wurde vom Gericht der für die Erschließungsbeitragsabrechnung relevante „Anlagenbegriff“ abweichend von der im Abrechnungsverfahren zugrunde gelegten Erschließungsanlage festgelegt. Um die jetzt angefallenen Ausbaukosten erschließungsbeitragrechtlich abrechnen zu können, ist es erforderlich, genau die Erschließungsanlage, für die Beiträge zu erheben sind, dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Widmungsbeschluss vom 15.07.2004 muss aus diesem Grund der Rechtsauffassung des VG Minden angepasst werden. Begründung Die Gemeinde Leopoldshöhe hat den Kastanienweg-Nord, Flurstück 607 (tlw.) Flur 5 der Gemarkung Asemissen, endgültig ausgebaut. Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße und wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gewidmet (§§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetztes –StrWG NW- in derzeit geltenden Fassung) Baulastträger der ausgebauten Straße ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beschlussvorschlag: Dem Gemeinderat wird empfohlen, die vorstehende Widmung des Kastanienweges-Nords zu beschließen. In Vertretung Lange -2Anlage Flurkartenauszug