Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
90/2004
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Finanzen / Schulen / Jugend
Auskunft erteilt:
Herr Vahle
Telefon:
05208/991-202
Datum:
29.09.2004
Widmung von Straßen
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
6. April 2005
Rat
12. Mai 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In einem vor dem Verwaltungsgericht Minden anhängigen Streitverfahren wurde vom Gericht der für die
Erschließungsbeitragsabrechnung relevante „Anlagenbegriff“ abweichend von der im Abrechnungsverfahren
zugrunde gelegten Erschließungsanlage festgelegt. Um die jetzt angefallenen Ausbaukosten
erschließungsbeitragrechtlich abrechnen zu können, ist es erforderlich, genau die Erschließungsanlage, für
die Beiträge zu erheben sind, dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Widmungsbeschluss vom
15.07.2004 muss aus diesem Grund der Rechtsauffassung des VG Minden angepasst werden.
Begründung
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat den Kastanienweg-Nord, Flurstück 607 (tlw.) Flur 5 der Gemarkung
Asemissen, endgültig ausgebaut.
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße und wird hiermit dem öffentlichen Verkehr
gewidmet (§§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetztes –StrWG NW- in derzeit geltenden Fassung)
Baulastträger der ausgebauten Straße ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die vorstehende Widmung des Kastanienweges-Nords zu beschließen.
In Vertretung
Lange
-2Anlage
Flurkartenauszug