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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege b) Sonstige Zuschüsse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
277 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
06.05.15, 18:01
Aktualisiert
06.05.15, 18:01
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	Sonstige Zuschüsse)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-86/2015 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 15 50 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 19.05.2015 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege b) Sonstige Zuschüsse Beschlussvorschlag: a) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. b) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt, 1. dem Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V. einen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren. 2. der Frauenberatungsstelle `Frauen helfen Frauen´ Rhein-Erft-Kreis e.V. einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € zu gewähren. 3. der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Rhein-Erft-Kreis einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € zu gewähren. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege Gemäß Ziffer 3.1 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen jährliche Zuschüsse in Höhe von 125,00 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche (Ziffer 3.1 a) bzw. in Höhe von max. 250,00 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.1 b). Im Haushalt der Stadt Bedburg ist für das Jahr 2015 bei dem Produkt 05315222 ein Betrag in Höhe von 7.000,00 € einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.2 für den Bereich der Wohlfahrtspflege veranschlagt. Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt, die für das Jahr 2015 einen Antrag gestellt haben: a) Anträge gemäß Ziffer 3.1 a bzw. 3.1 b 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Verein AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven Kath. Kirchengemeinde St. Georg Kath. Pfarrgemeinde St. Lambertus Kath. Pfarrgemeinde St. Lucia Kath. Pfarrgemeinde St. Martinus Kath. Pfarrgemeinde St. Matthias Kath. Pfarrgemeinde St. Ursula Kath. Pfarrgemeinde St. Willibrord Seniorenkreis Lipp-Millendorf Seniorengemeinschaft Pütz VdK – Ortsverband Bedburg VdK – Ortsverband Pütz Verband der Heimkehrer Bedburg Antrag 2015 19.03.2015 11.03.2015 16.01.2015 13.02.2015 Plan 2015 max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € 16.03.2015 27.01.2015 13.02.2015 27.01.2015 09.03.2015 06.01.2015 30.01.2015 18.11.2014 15.03.2015 125,00 € 125,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 2.625,00 € b) Anträge gemäß Ziffer 3.2 Wird seitens eines Vereins oder einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies entsprechend in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass die im Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme/Einrichtung/Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden. Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt, die für das Jahr 2015 einen Antrag nach Ziffer 3.2 gestellt haben. Die Anträge sind als Anlage 1 – 3 dieser Vorlage beigefügt. Beschlussvorlage WP9-86/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Verein 1. donum vitae Regionalverband Rhein-Erft 2. Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis 3. Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung REK Seite: 3 Antrag 2015 16.12.2014 20.04.2015 16.01.2015 Vorschlag 2015 500,00 € 1.000,00 € 1.000,00 € 2.500,00 € Erläuterung zu Nr. 1 (donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V.): In 2014 wurden 40 (Vorjahr 38) Personen in Bedburg beraten; davon erhielten 11 (Vorjahr 9) Frauen eine finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung `Mutter und Kind´. Das Geschäftsjahr wurde mit einem Gewinn von rd. 10.000,00 € abgeschlossen; im Vorjahr wurde ein Gewinn von rd. 600,00 € ausgewiesen. Der Rhein-Erft-Kreis hat einen Zuschuss von 7.835,00 € (Vorjahr 30.435,00 €) gewährt. Da die Zahl der auf Bedburger Bürgerinnen und Bürger entfallenden Beratungsstunden annähernd konstant geblieben ist und mit dem Jahresabschlusses 2014 ein hoher Gewinn erzielt wurde, schlägt die Verwaltung einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € (Vorjahr 500,00 €) vor. Erläuterung zu Nr. 2 `Frauen helfen Frauen´ im Rhein-Erft-Kreis e.V.: Die Frauenberatungsstelle `Frauen helfen Frauen´ im Rhein-Erft-Kreis e.V. mit Sitz in Kerpen besteht seit 1985). Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität der Frauen durch individuelle Unterstützung; dies kann sowohl private als auch berufliche Aspekte betreffen und beeinflusst die gesamte Lebenssituation der Frau und ggfs. die der Familie. Die Leiterin der Beratungsstelle, Frau Zamara, erkundigte sich telefonisch am 30.03.2015 über den Eingang des Antrages. Da dieser nicht einging, wurde Frau Zamara gebeten, eine Kopie zur Verfügung zu stellen. Laut Antrag und Tätigkeitsbericht fanden 1511 Einzelberatungen statt; davon rund 7% für Bürgerinnen der Stadt Bedburg. Da die Inanspruchnahme der Angebote durch Bedburger Bürgerinnen im Jahr 2012 – in den Jahren 2013 und 2014 erfolgte keine Antragstellung – in etwa gleich geblieben ist, schlägt die Verwaltung vor, einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren. Erläuterung zu Nr. 3 (Kath. Ehe-, Familien- und Beratungsstelle Rhein-Erft-Kreis): Bei der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis haben im Jahr 2014 rd. 60 Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Beratungsangebote in Anspruch genommen (Vergleich 2013 – 65; 2012 – 80). Insgesamt fielen in der Außenstelle Bergheim, welche die Beratung Bedburger Bürgerinnen und Bürger übernimmt ca. 420 Beratungsstunden in 2014 an; davon entfielen ca. 220 Beratungsstunden auf Honorarkräfte. Die Finanzierung der Honorarkräfte erfolgt durch Spenden; aufgrund fehlender Mittel ist es hierbei zu einer geringfügigen Reduzierung der Beratungsstunden auf Honorarbasis gekommen (250 – 2013). Da die Zahl der auf Bedburger Bürgerinnen und Bürger entfallenden Beratungsstunden annähernd konstant geblieben ist, schlägt die Verwaltung eine Zuschussgewährung in Höhe von 1.000,00 € vor. Beschlussvorlage WP9-86/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Monika Möcker ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-86/2015 Seite 4