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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
279 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
06.05.15, 18:01
Aktualisiert
06.05.15, 18:01
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-91/2015 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 52 10 00 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 19.05.2015 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt, a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2016 auf 5,40 € festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i.H.v. 50,00 € gewährt wird, b) die Gewährung der in der Vorlage aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung bilden die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004. a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss einen Höchstbetrag für den Betriebskostenzuschuss zu bestimmen. In den vergangenen Jahren wurde der Betrag auf 5,40 € je Mitglied festgesetzt; dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen erheblichen Aufwendungen der Vereine mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch in diesem Jahr ein Zuschuss von weniger als 50 v.H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird. b) Vergabe der Zuschüsse nach den Ziffern 5 und 6 Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind bei Produkt 08.421.226 (Kostenstelle 226.002) für das Jahr 2015 in Höhe von 8.000,00 € veranschlagt. Bis zum Stichtag 31.03.2015 sind insgesamt fünf Anträge zu Ziffer 5 form- und fristgerecht eingegangen. Der Tennis-Club Kaster e.V. hat form- und fristgerecht einen Antrag nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt; die nachgewiesenen Betriebskosten enthalten aus abrechnungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für den Betrieb der eigenen Dusch- und Umkleideräume. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen sich aus dem Gesamtansatz (8.000,00 €) abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse nach Ziffer 6 (1.609,20 € / im Vorjahr 1.609,20 €). Verein Tennis-Club Kaster e.V. Mitglieder 298 Zuschuss 1.609,20 € 1.609,20 € Der verbleibende Betrag in Höhe von 6.390,80 € wird hälftig für die Berechnung des Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 Jahren (2,46 €; im Vorjahr 2,29 € je Person) sowie der Übungsleiter (49,21 €; im Vorjahr 50,00 € je Person/Trainer) herangezogen. Die Zuschussgewährung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Verein jugendl. Mitglieder Betrag Trainer 9 22,14 € 0 0,00€ Betrag 1 Bedburger Fischereiverein e.V. 2 DLRG Bedburg-Kaster e.V. 247 607,62 € 9 442,89 € 3 SC Borussia Kaster-Königshoven 381 937,26 € 16 787,36 € 4 Tennis-Club Kaster 75 e.V. 73 179,58 € 6 295,26 € 5 Turnvereinigung Bedburg e.V. 548 1.348,08 € 32 1.574,72 € 1.258 3.094,68 € 63 3.100,23 € Gesamt: Beschlussvorlage WP9-91/2015 Summe 50,00 € 1.050,51 € 1.724,62 € 474,84 € 2.922,80 € 6.222,77 € Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Nachrichtlich weißt die Verwaltung darauf hin, dass der 2. Vorsitzende des SV Kaster am Montag, 20.04.2015, telefonisch die Antragstellung für das Jahr 2015 in Aussicht stellte. Ein Eingang eines förmlichen Antrages nach Ziffer 2.2 konnte bislang nicht verzeichnet werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja  Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Monika Möcker ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-91/2015 Seite 3