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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Beirates für das Kommunale Integrationszentrum hier: Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
123 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
18.05.15, 18:02
Aktualisiert
18.05.15, 18:02
Beschlussvorlage (Einrichtung eines Beirates für das Kommunale Integrationszentrum
hier: 	Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters) Beschlussvorlage (Einrichtung eines Beirates für das Kommunale Integrationszentrum
hier: 	Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-99/2015 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 19.05.2015 Betreff: Einrichtung eines Beirates für das Kommunale Integrationszentrum hier: Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt als Vertreter der Stadt Bedburg für den Beirat des Kommunalen Integrationszentrums Frau/Herrn _______________________ als ordentlichen Vertreter und Frau/Herrn _______________________ als Stellvertreter(in) zu entsenden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hat in seiner Sitzung am 12.03.2015 beschlossen, zur Unterstützung und Begleitung des Kommunalen Integrationszentrums und dessen Aufgaben einen Beirat einzurichten. Der Beirat setzt sich aus sieben Vertreter/innen sowie beratenden Mitgliedern des Rhein-ErftKreises und je einem/einer Vertreter/in der kreisangehörigen Städte zusammen. Grundsätzlich sollen die Vertreter der kreisangehörigen Städte vom Integrationsrat entsandt werden, lediglich in den Kommunen, in denen kein Integrationsrat installiert ist, soll der Rat die Entsendung vornehmen. Die Vertreter/innen der kreisangehörigen Städte können, müssen jedoch nicht Mitglied der Vertretungskörperschaft sein. Die Meldung der Vertreter/in der Stadt Bedburg soll bis zum 27.05.2015 erfolgen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Gömpel --------------------------------Schmeier ----------------------------------Solbach stellv. Fachdienstleiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-99/2015 Seite 2