Daten
Kommune
Bedburg
Größe
629 kB
Datum
01.09.2015
Erstellt
18.08.15, 18:03
Aktualisiert
18.08.15, 18:03
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Familienberatungs- und
Präventionszentrum Bedburg
niederschwellige, leicht zugängliche - Hilfen
aus einer Hand
Stand 01.06.2015
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ....................................................................................................................... 3
Erziehungs- und Familienberatungsstelle ................................................................... 4
Gesetzliche Grundlagen ...................................................................................................................................... 4
Problemreagierende Leistungen (Einzelfallarbeit) .............................................................................................. 4
Präventive Leistungen ......................................................................................................................................... 5
Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit .............................................................................................................. 5
Angebote und Aufgaben ..................................................................................................................................... 5
Qualitätssicherung ............................................................................................................................................... 6
Anmeldezahlen.................................................................................................................................................... 6
Fallzahlen in der Betreuung ................................................................................................................................ 7
Anzahl der Gespräche ......................................................................................................................................... 8
Beratungen nach FamFG..................................................................................................................................... 8
Frühe Hilfen / Prävention .......................................................................................... 10
Gesetzlichen Grundlagen .................................................................................................................................. 10
Zielgruppe ......................................................................................................................................................... 10
Angebote und Aufgaben: .................................................................................................................................. 11
Babybegrüßungsbesuch..................................................................................................................................... 11
Netzwerk Frühe Hilfen Rhein-Erft-Kreis .......................................................................................................... 12
Aufbau und Weiterentwicklung des kommunalen Netzwerks Frühe Hilfen ..................................................... 12
Ausbau der Frühen Hilfen ................................................................................................................................. 12
Das Familienberatungs- und Präventionszentrum .................................................... 14
Zielerreichung im FPZ ...................................................................................................................................... 14
Kooperation....................................................................................................................................................... 14
Das Team des FPZ .................................................................................................. 15
Fazit .......................................................................................................................... 16
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Vorwort
Nachdem die Erziehungsberatungsstelle (EB) seit ihrer Gründung in den 70iger Jahren beim
Rhein-Erft-Kreis als Jugendhilfeträger auch für Bedburg und Elsdorf mit Standort Bergheim
bestand, übernahm die Stadt Bedburg nach Änderung der Gemeindeordnung 2011 die Aufgaben des örtlichen Jugendhilfeträgers.
Das Prinzip der Niedrigschwelligkeit setzt „eine guten Erreichbarkeit und Nähe zur ÖPNVAnbindung“ voraus. So entschied man sich die Erziehungsberatungsstelle in der Nebenstelle, Adolf-Silverberg-Str. einzurichten. Wie die gute Vernetzung und Annahme durch die ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger zeigt, war die Standortwahl der Stadt Bedburg exzellent:
getrennt von Jugendamt, ASD und anderen Verwaltungseinrichtungen; in der Nähe zum
Schulzentrum: SchülerInnen können das Angebot z.B. direkt nach der Schule und in Freistunden nutzen, es gibt gute Parkmöglichkeiten und eine gute ÖPNV Anbindung.
Mit der Übernahme der Aufgaben des örtlichen Jugendhilfeträgers 2011 wurden auch die
`Frühen Hilfen´, damals noch im Rathaus Bedburg aufgebaut und dann 2012 mit der Erziehungsberatungsstelle verbunden. Aus Sicht der Verwaltung ist das FPZ Familienberatungsund Präventionszentrum mit den Frühen Hilfen und der Erziehungs- und Familienberatung
unter einem Dach ein wegweisendes Konstrukt.
Das niederschwellige Angebot vor Ort hat sich bewährt.
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Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Gesetzliche Grundlagen
Erziehungs- und Familienberatung ist entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
SGB VIII § 28 (KJHG) eine Pflichtaufgabe des örtlichen Jugendhilfeträgers.
Sie wird erbracht als niedrigschwelliges, leicht zugängliches Angebot für Kinder, Jugendliche, Eltern und junge Erwachsene bis 26 Jahre, aber auch für Pflege- und Adoptivfamilien
und pädagogische Fachkräfte aus Kindertagesstätten, OGS, Schule und Jugendarbeit.
Erziehungs- und Familienberatung stellt diesem Personenkreis ihre Leistungen sowohl bei
aktuellen Problemen und Schwierigkeiten durch Einzelfallarbeit („problemreagierend“) als
auch über den Einzelfall hinaus vorbeugend („präventiv“) zur Verfügung.
Die Niedrigschwelligkeit wird z. B. erreicht durch
freien Zugang ohne förmliche Leistungsgewährung
Kostenfreiheit
Schweigepflicht der MitarbeiterInnen
Termine auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten
leichte Erreichbarkeit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln
räumliche Trennung von Behörden und großen Institutionen
möglichst kurze Wartezeiten, d.h. innerhalb von 14 bis 21 Tagen, bei Jugendlichen und
Krisenanfragen innerhalb von 3 Werktagen
Problemreagierende Leistungen (Einzelfallarbeit)
Eltern, Jugendlichen und junge Erwachsene, ebenso aber auch Menschen, die mit deren
Problemen konfrontiert sind, wenden sich aus vielfältigen Anlässen an die Erziehungs- und
Familienberatung: auffallendes Verhalten, psychosomatische Beschwerden, Aggressionen,
Kontaktprobleme, Selbstverletzungen, Ladendiebstähle, nächtliches Wegbleiben, Schulprobleme, Eltern-Konflikte, Gewalt in der Familie, Trennung und Scheidung, neue Partnerschaft
der Eltern u.v.m.
Hintergrund dieser Anlässe können seelische Probleme sein, Beziehungskonflikte innerhalb
und außerhalb der Familie, Entwicklungsbeeinträchtigungen, familiäre Krisen durch Krankheit oder Verlust, äußere Umbrüche oder materielle Probleme usw.
Die Bedingungen, die den individuellen oder familiären Problemen, Krisen und Konflikten
zugrunde liegen, sollen erkannt und angemessene Lösungen erarbeitet werden. Dies geschieht als Einzelfallarbeit in Kooperation mit den angemeldeten Eltern, Kindern, Jugendlichen usw. durch
Diagnostik und Indikationsstellung, die auch die Ressourcen des Einzelnen und seines
Umfeldes einbezieht
Beratungs- und Therapiesitzungen mit einzelnen oder mehreren Personen
Beratungen nach FamFG
Kooperation mit anderen Fachkräften aus Jugendhilfe, Schule, Klinik, Gesundheitswesen allgemein usw.
Gruppenarbeit mit einzelnen Zielgruppen wie z. B. Alleinerziehende, Eltern von Jugendlichen, Trennungs- und Scheidungs-Kinder und –Eltern.
Diese Leistungen sind den §§ 17, 18, 23, 27, 28, 35a, 41 des KJHG zugeordnet.
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Präventive Leistungen
Zur allgemeinen Förderung und Unterstützung sowohl der elterlichen Kompetenz und familiären Beziehungen als auch der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen werden über die
Einzelfallarbeit hinaus bei Bedarf angeboten.
Elternabende in Kindertagesstätten und Schulen
Offene Sprechstunden in den Familienzentren
Gruppenangebote zu spezifischen Themen wie z. B. Trennung/Scheidung, Stieffamilien, Pubertät
Mitarbeit in pädagogischen Konferenzen von Schulen, bei Tagungen der Jugendhilfe
usw.
themenzentrierte Angebote für Schulen, Jugendzentren usw.
Supervision und Beratung für MitarbeiterInnen anderer Einrichtungen von Jugend- und
Familienhilfe, Schule usw.
Diese Leistungen sind im Wesentlichen den §§ 14, 16, 72(3) des KJHG zugeordnet.
Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Sowohl bei der individuellen problemreagierenden als auch bei der präventiven Arbeit ist oft
der Einbezug anderer Institutionen oder Dienste sinnvoll und notwendig. Daher bedarf es
eines Netzes fachlicher Kooperationsbeziehungen, deren Pflege und Ausbau sich förderlich
auf Erfolg und Effektivität von Erziehungs- und Familienberatung auswirken und umgekehrt.
Die MitarbeiterInnen der Erziehungs- und Familienberatung bringen ihre professionell ausgewerteten Erfahrungen aus der problemreagierenden und präventiven Arbeit ein in die Weiterentwicklung des regionalen Jugendhilfeangebotes und in die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien.
Diese Leistungen sind den §§ 73, 78, 80, 99 - 103 des KJHG zugeordnet.
Angebote und Aufgaben
Alle Angebote der Erziehungs- und Familienberatungsstelle sind pflichtige Leistungen laut
SGB VIII, KJHG § 28; d.h. dem Grunde nach vorgeschrieben.
Beratung auf Grundlage KJHG § 28, innerhalb von 3 – 6 Wochen, Jugendliche innerhalb von 3 Tagen;
Beratung nach FamFG, hochstrittige Eltern werden zu zweit beraten
Kollegiale Fallberatung für Kita- und FZ-MitarbeiterInnen 1x im Quartal
Trennungs- und Scheidungskindergruppe 1 x im Jahr
Dienstbesprechungen, interne Fallbesprechung wöchentlich, zudem kurzfristig bei Bedarf
SGB VIII, § 8a und § 8b – Beratung auf Anfrage
Weiterleitung der Klienten z.B. an Kliniken, Mutter-und Kind-Kur, niedergelassene Psychotherapeuten, andere Beratungsstellen, Schuldner-, Sucht-, Frauenberatungsstellen,
Sozialpsychiatrischer Dienst etc.
Sprechstunden in den beiden Bedburger Familienzentren
Qualitätszirkel mit ASD, ca. 2x pro Jahr
Vernetzung mit Schule und Schulsozialarbeitern
Öffentlichkeitsarbeit
Gremienarbeit
Weiterbildung
Supervision
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Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung und als Maßgabe fachlicher Standards legt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalens die „Regeln fachlichen Könnens“ zugrunde:
http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/beratungsstellenundfamilienbildu
ng/famillienberatungsstellen/famillienberatungsstellen_1.jsp
Anmeldezahlen
Seit Bestehen der Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Bedburg haben sich die Anmeldezahlen deutlich erhöht. Ab dem Jahr 2014 hat man möglicherweise, wenn man nur die
Anmeldezahlen betrachtet, einen Höhepunkt erreicht.
Jahr
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Anmeldezahlen
davon
aus Bedburg
68
62
74
65
97
98
136
165
172
insgesamt
208
163
203
184
209
126
147
191
185
Veränderung
in Bedburg
Bemerkung
1)
2)
16,7%
29,9%
4,2%
1) EB noch bei REK in BM, Umzug aus Fußgängerzone BM ins Kreishaus
2) EB in Bedburg eröffnet
Anmeldezahlen Erziehungsberatungsstelle
extern
200
180
160
140
120
100
80
60
40
20
0
2011
2012
2013
2014
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Fallzahlen in der Betreuung
Die Anmeldezahlen sind nicht (immer) deckungsgleich mit den tatsächlich aufgenommenen
neuen Fällen und zeigen nicht, wie viele Fälle über einen Jahreswechsel fortlaufen.
Anmeldungen
2011
126
2012
147
2013
191
2014
185
beratene Fälle
lfd. Fälle am 01.01.
+ neue Fälle
= Fälle gesamt
- abgeschlossene Fälle
= lfd. Fälle am 31.12.
33
96
129
83
46
46
136
185
128
54
54
175
239
160
69
69
185
269
174
80
Fälle im Jahr
300
250
neue Fälle
Fälle am 01.01.
200
150
100
50
0
2011
2012
2013
2014
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Anzahl der Gespräche
Es wird in Gruppen erfasst, wie viele Gespräche in den abgeschlossenen Fällen notwendig
waren bzw. durchgeführt wurden. Rechnet man diese Gruppen entsprechend hoch, ergibt
sich folgende Bild in den Jahr 2011 bis 2014.
Gespräche insgesamt
1200
über 30 Gespräche
1000
16 - 30 Gespräche
6 - 15 Gespräche
800
2 - 5 Gespräche
600
1 Gespräch
400
200
0
2011
2012
2013
2014
In dieser Darstellung wurde die Anzahl der Gespräche durchschnittlich hochgerechnet (beispielshaft ergeben 40 Fälle mit 6-15 Gesprächen bei durchschn. 10,2 Gesprächen insgesamt einen Wert von
420).
Das Angebot der insoweit erfahrenen Fachkraft, die Beratung nach SGB VIII, KJHG § 8a und
§ 8b zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung im FPZ als neue Aufgabe wird genutzt.
Die Kompetenz wurde 2012 erworben, seit dem Bedburger Kinderschutztag am 19.6.2013
wurde das Angebot einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Hier ist seitens der Jugendhilfe
eine Ausweitung erwünscht. Die Folge: die Beratung ist aufwendig; erfordert z.T. Hausbesuche bzw. Beratung vor Ort.
Die regelmäßigen Sprechstunden in den beiden Familienzentren werden weiterhin vorgehalten. Aus den neuen Aufgaben ergeben sich zusätzliche Klienten, d.h. noch mehr Anmeldungen.
Beratungen nach FamFG
Beratungen nach FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) sind in der Praxis vom Familiengericht vor Gericht
vereinbarte Beratungen von i.d.R. mittel- bis hochstrittigen Ex-Partnern, die gemeinsame
Kinder haben. Diese Beratungen sind sehr zeitaufwändig und arbeitsintensiv. So stellt sich
hier für die MitarbeiterInnen der Erziehungs- und Familienberatungsstelle oft die Aufgabe, in
Vorgesprächen die Bereitschaft zu gemeinsamen Terminen und Beratungsthemen erst einmal zu erarbeiten.
Die Überweisung durch das Amtsgericht wird von den Klienten häufig als Zwangskontext
angesehen. Die RichterInnen versuchen die Einvernehmlichkeit der beiden Ex-Partner vor
Gericht zu erzielen. Dennoch stellt sich in der Beratung oft eine Scheinzustimmung heraus,
die entweder anwaltlich geraten wurde, und/oder erfolgte, um bei richterlichen Entscheidungen eine bessere Position zu haben: Jemand, der sich einer Beratung und damit möglichen
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gemeinsamen Lösungen verschließt, wirkt eher nicht kooperativ und muss daher eher mit
richterlichen Entscheidungen rechnen.
Den richterlichen Aufträgen, beispielsweise - Erarbeiten von Kompromissen bei der Umgangsgestaltung - oder - Verbesserung der Kommunikation zwischen den Eltern - steht in
der Regel das unversöhnliche Gegeneinander der Eltern entgegen. Dieser Widerspruch
muss in mühevoller, kleinschrittiger Beratung bearbeitet werden. Die Beratung nach FamFG
wird grundsätzlich zu zweit durchgeführt: diesen Fällen liegen oft sehr komplexe Wirkmuster
zugrunde, so dass eine Beratung im Team sehr viel effektiver, schneller, kompetenter erfolgen kann. Diese Sitzungen sind oft sehr konflikthaft, die Gefahr der Eskalation ist hoch, zu
zweit kann hier effektiver begrenzt und gerahmt werden. Auch um Loyalitätskonflikten vorzubeugen, erhalten die strittigen Ex-Partner eine BezugstherapeutIn. Die Beratung als Beraterduo ermöglicht darüber hinaus besonders geeignete Interventionstechniken wie z.B.- Reflecting Team.
Bei diesen Beratungen zeichnet sich zunehmend eine weitere Aufgabenstellung ab: der Bedarf nach Besuchsanbahnungen. Wenn ein Kind längere Zeit keinen Umgang zu einem Elternteil hatte, würden dann - mit der Zielrichtung, die Besuchsregelung in Eigenregie zu organisieren – maximal 3 Termine zur Besuchsanbahnung angeboten.
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Frühe Hilfen / Prävention
Die Schwangerschaft und die frühe Kindheit unterliegt Dynamiken mit rasch ablaufenden
Entwicklungs- und Veränderungsprozessen. Viele grundlegende Veränderungen müssen
gemeistert werden. Diese stellen hohe Anforderungen an die elterliche Kompetenz, Geduld
und Sensibilität.
Gleichzeitig ist sie die prägendste Zeit in der Entwicklung des Menschen und für die weitere
Entwicklung von größter Bedeutung. Eine sichere Bindung und eine gute Entwicklung in der
Schwangerschaft ist die Grundvoraussetzung oder auch der Präventionsfaktor Nr. 1 für psychische und physische Gesundheit im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter.
Die Frühen Hilfen sind ein niederschwelliges Angebot für alle Eltern in Bedburg mit Kindern
von 0 bis 3 Jahren.
Hier bekommen sie frühzeitig Hilfe und Unterstützung im Umgang mit ihren Kindern und ihrer
gesamten Familiensituation, auch schon in der Schwangerschaft.
Die Hilfemaßnahme unterliegt der Schweigepflicht, basiert auf Freiwilligkeit und ist für die
BürgerInnen kostenfrei.
Gesetzlichen Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen der FH werden nachfolgend benannt, jedoch nur in Auszügen
aufgeführt. Die „Frühen Hilfen“ sind im Bundeskinderschutzgesetz SGB VIII unter den § 1, §
16, § 18 und § 28 verankert. Die Landesförderung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012
– 2015) gem. § 3 Abs. 4 KKG – Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in NordrheinWestfalen, die seit 1.Juli 2012 gilt durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur
und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
Artikel 1 - Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
Artikel 2 - Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 - Änderung anderer Gesetze
Artikel 4 - Evaluation
Die Bundesregierung hat die Wirkungen dieses Gesetzes unter Beteiligung der Länder zu
untersuchen und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse dieser Untersuchung zu berichten.
Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz KKG
Zielgruppe
Familien mit mindestens einem Kind unter drei Jahren
Schwangere Frauen und werdende Väter
Junge Mütter bzw. junge Familien
Mütter mit Erkrankungen oder Behinderungen
Eltern behinderter Kinder
Eltern von Frühgeborenen
Mütter bzw. Eltern mit Drogenproblemen
Mütter oder Eltern, die sich in allgemein schwierigen Lebenssituationen befinden
Familien mit Integrationsproblemen
Familien mit chronisch kranken Kindern bis zu 3 Jahren
Familien mit Mehrlingsgeburten
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Angebote und Aufgaben:
Betreuung und Beratung in der Schwangerschaft und nach der Geburt
insbesondere zu Babyausstattung, Ausstattung von Kinderzimmern, sichere Schlafumgebung, Ernährung in der Schwangerschaft oder der Stillzeit, Babyernährung, weitergehende Unterstützung durchs Jugendamt, psychischer Belastung, Pflege und Handling des Babys, Sicherheitstipps im Umgang mit Säuglingen und Kleinkindern, Wichtigkeit des Kinderarztes und der U-Untersuchungen vermitteln
Betreuung und Beratung zu finanziellen Problemen und deren Lösungsmöglichkeiten
Erklärung und Hinweise auf JobCenter, Beihilfen Kindergeld, Wohngeld, Schuldnerberatung, etc. pp.
Kontakte herstellen zu Hebammen, Schwangerschaftsberatungsstellen, Ärzten, Krankenhäusern, Geburtsvorbereitungskursen oder Mutter-Kind-Einrichtungen, Selbsthilfegruppen, Frühförderzentren, Kindertagesstätten, Babymassage-, Pekip-, oder Krabbelgruppen und Jugendamt
BBB Babybegrüßungsbesuch
Gruppen Arbeit
junger schwangerer Frauen, Elterncafé, Down-Gruppe, Vorbereitungskurs für Geschwisterkinder
Gremienarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
Prävention von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung
Babybegrüßungsbesuch
Einen weiteren wichtigen Aufgabenbereich stellt der Babybegrüßungsbesuch (seit Mai 2012)
dar. Dieser Besuch wird den Eltern von Neugeborenen in Bedburg schriftlich angekündigt.
Vor Ort (wenn gewünscht) erhalten alle Eltern mit neugeborenen Kindern, neben einigen
kleinen Präsenten, einen Ordner mit wichtigen Tipps, Informationen und Adressen, sowie
eine Broschüre des Fachbereiches II Bildung, Jugend und Soziales (wird zur Zeit aktualisiert)
und ein freundliches Begrüßungsschreiben des Bürgermeisters.
Das FPZ mit den Frühen Hilfen und das Jugendamt können sich vorstellen und positiv präsentieren.
Durch persönlichen Kontakt und ein ungezwungenes Gespräch werden Hemmschwellen
herabgesetzt und bei Bedarf kann frühzeitig Hilfe angeboten werden.
Babybegrüßungen
250
200
nicht angetroffen
angetroffen
150
abgesagt
100
50
0
2012
2013
2014
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Netzwerk Frühe Hilfen Rhein-Erft-Kreis
Ein wichtiger Arbeitsbereich der Frühen Hilfen und deren Qualitätssicherung ist der Austausch mit anderen Städten im Arbeitskreis Frühe Hilfen im Rhein-Erft-Kreis. Zudem ist es
einer von 4 Förderschwerpunkten des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Teilnahme an überregionalen Austauschveranstaltungen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen wird regelmäßig sichergestellt.
Supervision und Intervision finden zur Qualitätssicherung regelmäßig statt.
Aufbau und Weiterentwicklung des kommunalen Netzwerks Frühe Hilfen
Grundlegend sind hier: die persönliche Vorstellung durch die MitarbeiterInnen des Angebotsspektrums der Frühen Hilfen Bedburg. Die Klärung und Vereinbarung, wie Kooperation
gelingen kann (Verpflichtung zur Verschwiegenheit) sowie regelmäßig die Kontakte zu den
MitarbeiterInnen der sozialen Einrichtungen der Region halten.
Hebammen
Schwangerschaftsberatungsstellen
Niedergelassene Kinder- und JugendlichentherapeutInnen
Krankenhäuser
Ärzte
Frühförderzentren
Pekip-, Emmi-Pickler- oder Spielgruppen
Kindertagesstätten
Tagesmütter und -väter
Selbsthilfegruppen
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
ASD
Schuldnerberatung
Arge
Das erste Netzwerktreffen mit dem Schwerpunkt medizinische Fachkräfte fand im Dezember
2014 statt.
Ausbau der Frühen Hilfen
Die Frühen Hilfen in Bedburg bieten gleichermaßen den beraterischen und den medizinischen Schwerpunkt an. Dies hat sich als sehr sinnvolle Ausstattung erwiesen. Die Nähe zur
Erziehungsberatungsstelle ist ein weiterer struktureller Vorteil in Bedburg. Hoch belastete
Familien sind häufig nur schwer zu erreichen. Dies erfordert eine aufsuchende, zugehende
Arbeit.
Angebote werden am Bedarf und unter Berücksichtigung der personellen Kapazitäten entwickelt:
So wurde die Down-Gruppe 2013 etabliert, da es mehrere Down-Kinder in Bedburg gibt und
sie auch von den FH betreut wurden. Es stellte sich heraus, dass diese Kinder und ihre Eltern nur ein Austausch-Angebot in Köln, Bergisch-Gladbach etc. haben. Die Down-Gruppe
bietet den Eltern eine Austausch- und Informationsplattform im Sozialraum. Sie fungiert als
Nischenangebot, um präventiv die vielfältigen Belastungen aufgrund der multiplen BehindeSeite 12
rungen, Entwicklungsverzögerungen bzw. Förderbedarfe eines Down-Kindes zu mindern und
Entlastung für die Familie zu erreichen.
Die Gruppe für junge Schwangere wurde im Februar 2013 eingerichtet, da sich zur gleichen Zeit mehrere minderjährige Schwangere an die Frühen Hilfen gewandt hatten. Dieses
Angebot wird zurzeit nicht benötigt, bei Bedarf wird es jederzeit neu eingerichtet.
Ein wöchentliches Elterncafé wurde ab September 2013 angeboten. Da es nicht ausreichend gut genutzt wurde, wurde es Ende Juni 2014 wieder eingestellt.
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Das Familienberatungs- und Präventionszentrum
Zielerreichung im FPZ
Das Ziel der Etablierung als Familienberatungs- und präventionszentrum wurde ausweislich
des Beratungsbedarfes deutlich erreicht.
Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass der Standort der Beratungsstelle getrennt von größeren Verwaltungseinheiten und zum ASD sein muss, um ein wichtiges Kriterium für einen
einfachen leichten Zugang (Niedrigschwelligkeit) zu einer qualitativ anspruchsvollen Hilfeform zu erfüllen. Der Zugang für Ratsuchende muss auch anonym erfolgen können.
Auch MitarbeiterInnen der Stadt Bedburg nutzen die Beratungsstelle, obwohl Anonymität
nicht gewährleistet ist. Dies kann als ein Zeichen hoher Wertschätzung gesehen werden.
Das Ziel, dass alle Bedburger Familien ab April 2012 einen BBB (Babybegrüßungsbesuch) in
den ersten 6 – 8 Wochen nach der Geburt des Kindes erhalten, wurde und wird erreicht.
Wenn eine zeitnahe Betreuung erwünscht oder erforderlich wird, erfolgt auch dieses Angebot
zeitnah und in der Regel aufsuchend als Hausbesuch.
In manchen Fällen erfolgt die Überweisung durch den ASD, die Frühen Hilfen werden auch
flankierend zu anderen HZE-Maßnahmen eingesetzt.
Zusätzliche Leistungen, die eine gute Außenwirkung darstellen:
Etablierung des Angebotes Beratung nach SGB VIII, KJHG §8a und §8b
Initiierung und Organisation einer Mädchengruppe für Mädchen von 14 – 18 Jahren,
die durch Gewalterfahrungen jeglicher Art belastet sind. Durchgeführt wird sie seit Anfang Juni 2014 von 2 Kunsttherapeutinnen des freien Trägers Freio e.V., der auch die
Kosten übernommen hat, im Juze Point in Kaster.
Angebot eines Schulpraktikums für eine Realschülerin aus Bedburg im August/September 2014
Vätergruppe für alleinerziehende Väter in 2013
2013 und 2014 Trennungs- und Scheidungskindergruppe
Regelmäßige offene Sprechstunden in den Familienzentren
Kooperation
Das FPZ kooperiert mit nachfolgenden Kooperationspartnern in Bedburg und den Nachbargemeinden:
ASD
Kinderschutzbund
AWO
Familienzentren
Kindertagesstätten
Ärzte
Frauenhaus Sinneswelten
Gesundheitsamt
Caritas Kurberatung
JUZEn
Schulen
Frühförderzentrum
Freio e.V.
IBZ Bergheim
Caritasrat
Anton-Heinen-Haus
Offene Ganztagsschulen
Familienbildungsstätten
Kirchengemeinden
Amtsgericht/Familiengericht Bergheim
Schulzentrum mit SchulsozialarbeiterInnen
Regionale Schulberatung Bergheim
Frauenberatungsstelle
Tageskliniken
Erziehungsbeistandschaften
Niedergelassene Psychotherapeuten und
Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
Polizei/Kripo/
Kriminalprävention/Opferschutz
FachkollegInnen anderer Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
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Das Team des FPZ
Alle beratenden MitarbeiterInnen des FPZ haben eine therapeutische bzw. beraterische Zusatzausbildung absolviert. Diese Zusatzausbildung ist zwingend erforderlich, um die fachliche Qualität zu gewährleisten, die sich aus den vielfältigen Anforderungen und Fragestellungen ergibt.
Herr Spahr
Dipl. Sozialpädagoge, systemischer Familienberater, Schwerpunkte: Paarberatung,
Beratung als insoweit erfahrene Fachkraft zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, Trennungs- und Scheidungskindergruppe, Beratung männlicher Jugendlicher, alleinerziehender Väter, Leitung Familienpräventionszentrum
Frau Klein
Dipl. Sozialwissenschaftlerin, Systemische Familientherapeutin, Schwerpunkte: selbstverletzendes Verhalten bei Jugendlichen, kollegiale Fallsupervision für KITAMitarbeiterInnen, Suchtkrankentherapie
Frau Severin
Dipl. Psychologin, Systemische Familientherapeutin, Schwerpunkte: Tiefenpsychologische Diagnostik und therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Cybermobbing, Mobbing, selbstverletzendes Verhalten bei Jugendlichen, Paarberatung, Konzeptentwicklung und Durchführung TuSCHGruppe, kollegiale Fallsupervision für KITAMitarbeiterInnen
Frau Banerjee
Dipl. Sozialpädagogin, Systemische Familientherapeutin, Schwerpunkte: psychisch
kranke Eltern, Netzwerkkoordination der Frühen Hilfen, Angebote für minderjährige
Schwangere und junge Eltern)
Frau Hamacher
Fach-Kinderkrankenschwester für Pädiatrie und Intensivmedizin, Zusatzausbildung als
Familiengesundheitskinderkrankenpflegerin, Schwerpunkte: Betreuung von Familien
mit kranken und chronisch kranken Säuglingen; chronisch kranken Eltern, behinderten
Säuglingen und Kleinkindern; kindersichere Wohnung zur Unfallvermeidung; Vorbereitung von Geschwisterkindern auf das Neugeborene
Frau Lindner
Verwaltungsfachkraft und Teamassistentin im Sekretariat
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Fazit
Es wird ein sozialräumliche Angebot zuzüglich einer Vielfalt weitere Aufgaben vorgehalten:
Beratung nach FamFG, und Beratung nach SGB VIII, KJHG § 8a und § 8b Bundeskinderschutzgesetz, zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung. Dies sind laut SGB VIII, § 28
KJHG und laut BKSchG pflichtige und förderrelevante Aufgaben.
Wie in allen kleineren Städten kommen insbesondere die MitarbeiterInnen der Frühen Hilfen
an die Grenzen der leistbaren Unterstützung bei ratsuchenden Familien mit Sprachproblemen und/oder mit Migrationshintergrund, oder bei asylsuchenden Klienten mit Neugeborenen oder Kleinkindern, da es hier in der Regel an der Unterstützung anderer Dienste oder
Stellen (Integrationsdienste, -lotsen, Dolmetscher etc.) mangelt, welche in großen Städten
eher zur Verfügung stehen.
Aufgrund der nicht unerheblichen Steigerung von Beratungsfällen erfolgte in 2014 eine geringfügige Stellenanpassung um rund 0,2 Stellen. Um dauerhaft die Qualität und Quantität
der Arbeit des FPZ zu gewährleisten, erscheint aber eine weitere Aufstockung zwischenzeitlich mehr als erforderlich. Es muss aber gleichzeitig darauf hingewiesen werden, dass – soweit es sich um keine Stundenaufstockung einer Teilzeitkraft handelt – keine adäquaten Arbeitsplätze innerhalb der direkten Erziehungsberatungsstelle gesehen werden.
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