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Mitteilungsvorlage (Anlage 1: Präsentation)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
52 kB
Datum
01.09.2015
Erstellt
18.08.15, 18:03
Aktualisiert
18.08.15, 18:03
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Inhalt der Datei

18.08.2015 Vorstellung von Arbeitsbereichen des Jugendamtes Die Jugendgerichtshilfe Dienstag, 01. September 2015 Rathaus Kaster Gesetzliche Grundlage Jugendgerichtsgesetz (JGG) SGB VIII (§52) Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz - Mitwirkungspflicht - Prüfung ob Leistungen nach dem SGB VIII in Frage kommen - Betreuung des Jugendlichen / Familie 1 18.08.2015 Gesetzliche Grundlage Heranziehung Jugendgerichtshilfe - Jugendliche (14 – 17 Jahre) - Heranwachsende (18 – 21 Jahre) - Jugendtypische Straftat - Entwicklung des jungen Erwachsenen Allgemeines Strafrecht Jugendstrafrecht Jugendgerichtshilfe in Zahlen Halbjahreszahlen 2015 ( 01.01. – 30.06.2015) - 25 Ermittlungsverfahren - 24 Gerichtsverhandlungen - 5 Diversionen - 2 Haftprüfungstermine Personelle Ausstattung: 80% Stellenumfang als Fachdienst im Jugendamt 2 18.08.2015 Jugendgerichtshilfe – typische Delikte - Erschleichen von Leistungen - Körperverletzung - Diebstahl - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis - Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz Jugendgerichtshilfe – mögliche Maßnahmen - Einstellung - Diversion (Alternative zum förmlichen Strafverfahren; wird in der Regel bei Ersttätern und kleineren Delikten angewandt) - Strafverfahren (förmliche Verhandlung bei Gericht ; in der Regel Amtsgericht) 3 18.08.2015 Diversion (§45 JGG) „Diversion wird verstanden als Verfahrenseinstellung, die – bei hinreichendem Tatverdacht und Vorliegen der Prozessvoraussetzung – an die Stelle einer Anklage oder eine Verurteilung tritt“ Ziele - Vermeidung von Stigmatisierung - Schnellere Reaktion - Eingrenzung der sozialen Kontrolle - Entlastung der Justiz Diversion (§45 JGG) Staatsanwalt entscheidet (gemeinsam mit Jugendgerichtshilfe) über Maßnahmen (z.B) - Einstellung - Ermahnung - Erzieherische Maßnahmen (Sozialstunden) - Täter – Opfer – Ausgleich Dies kann ohne Zustimmung des Richters erfolgen. 4 18.08.2015 Strafverfahren Resultate von Strafverfahren - Einstellung - Erziehungsmaßregeln (§ 9 ff, JGG) z.B. Weisungen, Hilfen zur Erziehung - Zuchtmittel (§ 13 ff, JGG) z.B. Verwarnung, Auflagen, Arrest - Jugendstrafe (§ 17 ff, JGG) Aufgaben der Jugendgerichtshilfe - Beratung ( Junge Straftäter, Familien ) - Austausch ( Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft) - Erstellen von Berichten / Einschätzungen - Teilnahme Gerichtsverhandlungen / Diversion - Vorschläge für ein Urteil - Durchführung von Kursen zur Verkehrserziehung / zum Sozialen Training 5 18.08.2015 Aufgaben der Jugendgerichtshilfe - Begleitung / Überwachung von Urteilen - Vermittlung / Akquise von Stellen für sozialen Arbeitsstunden - Besuch in Justizvollzugsanstalten - Erarbeitung/ Vermittlung von Verhaltensweisen und Strategien zur Vermeidung zukünftiger Delikte - Konzeptionelle Weiterentwicklung der Jugendgerichtshilfe vor Ort Die Jugendgerichtshilfe Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit… 6